Friedli Esther · Nationalrat · 2021-03-11
Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-11
Wortprotokoll
Wir beraten in Block 2 nun noch die Differenzen bei Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes. Es geht hier um den Artikel zu den Härtefallmassnahmen für Unternehmen.
Bei Artikel 12 Absatz 1bis geht es um die Voraussetzungen für die Härtefälle. Wir haben am Montag beschlossen, den vorausgesetzten Umsatzrückgang auf 25 Prozent zu senken und die Berücksichtigung der Vermögens- und Kapitalsituation zu streichen. Die Gründe erläutere ich Ihnen nicht mehr. Der Ständerat hat gemäss geltendem Recht beschlossen; das beinhaltet also 40 Prozent und Berücksichtigung der Vermögens- und Kapitalsituation. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen nun im Sinne eines Kompromisses, die Limite des Umsatzrückgangs bei 30 Prozent festzulegen. Die Kommission entschied mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung. Das heisst also, ein Härtefall besteht, wenn der Jahresumsatz einer Unternehmung unter 70 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Bei der Vermögens- und Kapitalsituation folgen wir dem Ständerat. Die Minderheit Aeschi Thomas beantragt, dem Ständerat komplett zu folgen.
Eine weitere Differenz besteht bei Artikel 12 Absatz 1ter: Hier geht es um Bestimmungen betreffend Dividenden, Tantiemen und deren Ausschüttungen sowie Rückerstattungen von Kapitaleinlagen für Unternehmen, die Härtefallgelder beziehen. Wir haben hier am Montag gewisse Ausnahmen beschlossen. Der Ständerat will an seiner Fassung festhalten und somit diese Ausnahmen streichen. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen eine neue Variante. Der Entscheid fiel mit 13 zu 11 Stimmen. Der Kommissionssprecher für die französische Sprache wird Ihnen die Details dazu darlegen. Die Minderheit Schneeberger beantragt, dem Ständerat zu folgen.
Dann gibt es eine Differenz bei Artikel 12 Absatz 1quinquies. Hier geht es um die speziellen Bestimmungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken. Wir haben am Montag eine Abweichung vom Konzept des Ständerates beschlossen. Der Ständerat hielt an seinem Beschluss fest. Es geht um Buchstabe d. Der Ständerat fordert, dass Eigner der Unternehmungen Eigenleistungen bringen müssen, wenn sie Beiträge erhalten wollen. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, diese Pflicht der Eigner zu streichen und an unserem Beschluss festzuhalten. Der Entscheid fiel mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Minderheit Aeschi Thomas hält an diesen Eigenleistungen fest und beantragt, dem Ständerat zu folgen.
Nochmals intensiv diskutiert haben wir die Bestimmungen und das Konzept bei Artikel 12 Absätze 1septies, 1octies, 1novies, 1decies und 3. Hier geht es um die sogenannte Earn-out-Klausel und die genauen Voraussetzungen für die Unterstützung der Härtefälle mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken.
Wir haben am Montag das ständerätliche Konzept abgelehnt, das vorsieht, dass Unternehmen in dem Jahr, in dem sie einen A-Fonds-perdu-Beitrag erhalten und einen Gewinn erzielen, diesen Beitrag zurückbezahlen müssen. Der Ständerat hält nun an seinem Konzept fest, er hat es in Artikel 12 Absatz 1septies jedoch noch etwas deutlicher ausformuliert. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben empfiehlt mit [PAGE 420] 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, auf den Ständeratsbeschluss einzulenken. Eine Minderheit Badran Jacqueline hält am nationalrätlichen Konzept fest. Hier gibt es noch einen kleinen Fehler auf Seite 17 der Fahne, jedenfalls in der deutschen Version, auf den ich Sie aufmerksam machen möchte: Der Minderheitsantrag Badran Jacqueline bezieht sich auf Artikel 12 Absatz 1septies und nicht auf Absatz 1sexies. Der Minderheitsantrag bedeutet, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 250 Millionen Franken grundsätzlich von der Rückzahlungspflicht ausgenommen werden.
Bei Artikel 12 Absatz 3bis geht es um den Grundsatz, dass A-Fonds-perdu-Beiträge in keinem Fall mehr als die belegten ungedeckten Fixkosten betragen. Der Ständerat beschloss Streichen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten - Sie sehen, unser Präsident hatte einen strengen Abend -, diese Bestimmung ebenfalls zu streichen. Eine Minderheit Schneeberger beantragt Festhalten.
Die gleiche Situation präsentiert sich bei Artikel 12 Absatz 3ter. Da geht es um die Bestimmung, dass Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 250 Millionen Franken maximal 30 Prozent der ungedeckten Fixkosten in Form von A-Fonds-perdu-Beiträgen erhalten. Wie beim vorhergehenden Absatz empfehlen wir auch hier mit Stichentscheid des Präsidenten, die Bestimmung zu streichen. Eine Minderheit Schneeberger möchte festhalten.
Schliesslich komme ich noch zu Artikel 12 Absatz 5bis. Hier haben wir am Montag beschlossen, dass Betriebe, die aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen oder während der betreffenden Dauer in ihrer betrieblichen Tätigkeit erheblich eingeschränkt sind, eine Entschädigung in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen erhalten, die sich auf höchstens 30 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes in der gleichen Jahresperiode in den Jahren 2018 und 2019 belaufen. Der Ständerat ist nicht darauf eingegangen und beschloss Streichen. Im Sinn eines erneuten Kompromisses beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen Festhalten mit Präzisierungen. Wir beantragen, die Maximalbeiträge nicht im Gesetz zu verankern, sondern hier eine Delegationsnorm zur Regelung durch den Bundesrat festzuschreiben. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt Streichen gemäss Ständerat.
Ich beantrage Ihnen, überall der Kommission zu folgen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.