Janiak Claude · Nationalrat · 2002-11-27
Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-27
Wortprotokoll
Am 17. Juni 2002 haben Sie der Parlamentarischen Initiative SPK-NR Folge gegeben und gleichzeitig verschiedenen Anträgen des Bundesrates zugestimmt, welche die Vorsorge der Ratsmitglieder zeitgerecht regeln wollten. In Übereinstimmung mit dem Gedanken des Milizparlamentes sollte der Vorsorgelösung des Parlamentes nur eine Ergänzungsfunktion zur ordentlichen beruflichen Vorsorge zukommen. Die Zeit im Parlament ist beschränkt; es gilt, eine zeitlich und in der Höhe beschränkte Vorsorgelücke adäquat zu decken.
Wir waren uns damals einig, dass der Ständerat gewisse Fragen noch vertieft abklären sollte. Er hat dies in der Folge getan und hat in der Herbstsession, am 17. September 2002, die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Es bestehen verschiedene Differenzen, die aber mit einer Ausnahme alle formeller Natur sind.
Es besteht nach Auffassung Ihrer Kommission nur ein Punkt, bei dem wir festhalten wollen. Im Gegensatz zum Ständerat will Ihre Kommission mit 15 zu 1 Stimmen daran festhalten, dass eine Überbrückungshilfe nicht nur bei Bedürftigkeit, sondern auch dann geltend gemacht werden kann, wenn ein noch nicht 65-jähriges Ratsmitglied nach dem Ausscheiden keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen als Ratsmitglied erzielen kann. Die Überbrückungshilfe würde nicht etwa dem parlamentarischen Einkommen entsprechen, sondern lediglich dem Höchstbetrag der jährlichen Altersrente, würde also rund 24 000 Franken betragen. Sie kann höchstens während zwei Jahren beansprucht werden, und es wird sich um ganz seltene Einzelfälle handeln. Ihre Kommission will hier eine würdige Lösung und keine Situationen, in denen jemand quasi auf den Knien um Überbrückungshilfe bitten muss.
Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommission zu folgen, d. h. in allen Punkten ausser einem dem Ständerat und bei Artikel 8a sowie bei Artikel 8b Absatz 2 der Verordnung dem Antrag der Kommission auf Festhalten zu folgen.