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Matter Thomas · Nationalrat · 2021-03-11

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-11

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie namens der SVP-Fraktion, dieser Vorlage zuzustimmen und in der Detailberatung jeweils die Mehrheit zu unterstützen.

Wir unterstützen die Bemühungen des Bundesrates zur Stärkung der Rechtssicherheit, indem wir hauptsächlich jene Instrumente fortan auf Gesetzesstufe regeln, die, wie zum Beispiel die Kapitalmassnahmen, in die Rechte von Eigentümern und Gläubigern eingreifen. Das angepasste Pfandbriefgesetz stärkt und regelt das Funktionieren unseres Pfandbriefsystems bei Konkurs oder Insolvenz einer Mitgliedsbank.

Wir unterstützen auch die Hinterlegung von Wertschriften oder Franken in bar bei einer Verwahrungsstelle zum besseren Schutz der Einleger, ebenso die verkürzte Frist zur Auszahlung dieser Gelder aus der Einlagensicherung innert neu sieben Tagen.

Auch die Anpassung des Bucheffektengesetzes findet unsere Unterstützung, wonach die Eigen- und Kundenbestände getrennt zu führen sind.

Wir möchten Sie vor allem auf zwei wichtige Punkte aufmerksam machen: Mit Artikel 28a soll ein neuer Artikel betreffend Sanierung von Kantonalbanken im Gesetz Aufnahme finden. Die Kommission vertritt hier zu Recht den Standpunkt, dass Banken mit Staatsgarantie eine besondere Regelung benötigen. Weiter empfehlen wir Ihnen, bei Artikel 37h Absatz 3 Buchstabe b der Mehrheit zu folgen. Es geht hier um den Prozentsatz, zu dem die Gesamtsumme der gesicherten Einlagen hinterlegt werden soll. Die Mehrheit und der Bundesrat sprechen sich für 1,6 Prozent aus, die Minderheit Birrer-Heimo - Sie haben es gehört - ist für 2,5 Prozent. Letzteres wäre allerdings bezüglich Auswirkungen auf die Liquidität der Banken eine grosse Zumutung.

Ich ersuche Sie also im Namen der SVP-Fraktion, in der Detailberatung jeweils die Mehrheit zu unterstützen und dem Gesetz entsprechend zuzustimmen.