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Amherd Viola · Bundesrat · 2021-03-15

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2021-03-15

Wortprotokoll

Die vereinbarte Anzahl Atemschutzmasken wird ausgetauscht. Was anschliessend mit den ausgetauschten Masken passiert, ist Sache der Emix Trading AG. Sollten die Masken vernichtet werden, ist dies die Aufgabe des Unternehmens. Es muss in diesem Fall auch die Entsorgungskosten tragen. Mit dem Austausch der Masken ist der zivilrechtliche Aspekt der Vereinbarung zwischen der Armeeapotheke und der Emix abgeschlossen.

Wenn Masken am Markt angeboten werden, müssen sie gewisse Spezifikationen erfüllen und dokumentiert sein. Da es sich um KN95-Masken handelt, müssten diese, gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3, von der Emix Trading AG gemäss dem Prüfgrundsatz "Corona-Atemschutzmasken für das Gesundheitswesen" geprüft werden.

Die Eidgenössische Zollverwaltung prüft keine zivilrechtlichen Ansprüche des Bundes gegen die Emix.