Amherd Viola · Bundesrat · 2021-03-15
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2021-03-15
Wortprotokoll
Beim Schiessnachweis handelt es sich um eine minimale Anforderung, die im Hinblick auf die Sicherheit im Umgang mit der Waffe zu erfüllen ist. Im Frühjahr 2020 hat der Chef der Armee entschieden, die Schiesspflicht für Angehörige der Armee zu sistieren und damit die Armeeangehörigen von ihrer entsprechenden Pflicht als Staatsbürger zu entbinden. Gleichzeitig wurde überprüft, ob auch die Erbringung des Schiessnachweises bei Eigentumsübernahme ausgesetzt werden kann. Es fehlte die entsprechende rechtliche Grundlage, da die VPAA keine Möglichkeit der Dispensation vorsieht. Jedoch wurde die Frist für das Absolvieren des Feldschiessens und des obligatorischen Programms wegen der Pandemie um einen Monat verlängert. Zudem wurde beim Entscheid berücksichtigt, dass auf Antrag des Schweizerischen Schiesssportverbandes auf die Bundesübungen nicht verzichtet wurde. Somit war die Erfüllung des Schiessnachweises unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit möglich.
Im Entlassungsjahr entfällt generell die Schiesspflicht. Die Sistierung hatte daher auf die Ende 2020 zu entlassenen AdA keinen Einfluss. Aus diesen Gründen ist eine Anpassung der VPAA nicht notwendig.