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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2002-11-28

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-11-28

Wortprotokoll

Man soll einen Teig nicht so stark auswallen, dass er nicht mehr backfähig ist! Hier haben Sie den Entwurf einer Verordnung zur Registrierung von Parteien. Im Rahmen der Erneuerung der Bundesverfassung im Jahr 1999 wurden erstmals auch die Parteien verfassungsrechtlich verankert. Die eidgenössischen Räte haben dann im Rahmen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte auf Gesetzesstufe die Grundlage für diese Verordnung erlassen. Diese Verordnung sieht vor, dass sich Parteien in einem Parteienregister registrieren lassen können, das bei der Bundeskanzlei geführt wird. Die Voraussetzungen dazu sind die folgenden: Sie sind als politische Partei im eidgenössischen Parlament oder aber in mindestens drei Kantonsparlamenten vertreten.

Nun geht es ja nicht darum, dem Herrn Bundespräsidenten eine möglichst lange Mittagspause zu vergönnen, sonst müssen wir dann plötzlich noch die Frage nach dem Quorum stellen.

Es liegt Ihnen nur eine Botschaft zu diesem Geschäft vor, und zwar deshalb, weil die Staatspolitische Kommission dem Entwurf des Bundesrates ohne Änderungen zugestimmt hat. Es sind bis jetzt auch keine Änderungsanträge zu dieser Verordnung eingegangen. Ich habe Ihnen erklärt, worum es inhaltlich geht; die registrierten Parteien sind dann nicht mehr gehalten, beim Einreichen von Nationalrats- und Ständeratswahllisten in den Wahlkreisen - d. h. in den Kantonen - eine entsprechende Anzahl Unterschriften zur Bestätigung des Wahlvorschlages beibringen zu müssen. Da sie auf eidgenössischer Ebene registriert und in der Bundeskanzlei "festgeschrieben" sind, brauchen sie eben diese Unterschriften nicht mehr beizubringen. Das ist die wesentliche praktische Änderung, die diese Verordnung bringt, und darauf bezog ich mich bei meiner Bemerkung bezüglich des Auswallens des Teiges.

Ich bitte Sie, dieser Verordnung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Sie hat weder finanzielle noch personelle Konsequenzen, die erwähnenswert wären.