Hegglin Peter · Ständerat · 2021-03-15
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-15
Wortprotokoll
Um eine ausreichende Deckung des AHV-Ausgleichsfonds für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 zu gewährleisten, sind insgesamt Mittel in der Höhe von 53 Milliarden Franken notwendig. Mit den zusätzlichen Einnahmen der AHV, die über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung generiert werden, reduziert sich das kumulierte Umlagedefizit von 39 auf 19 Milliarden Franken. Zusammen mit den Massnahmen zur Stabilisierung der AHV verringert sich der Finanzierungsbedarf von 53 auf 26 Milliarden Franken, dies gemäss Botschaft des Bundesrates vom 28. August[NB]2019.
Inzwischen hat Corona nicht nur die Reform verzögert, sondern durch die wirtschaftlichen Schäden erhebliche Konsequenzen für unsere Sozialwerke verursacht: Einerseits sinken die Lohnsumme und damit die Lohnbeiträge, andererseits gehen die Steuereinnahmen des Bundes und der Kantone zurück, weshalb wichtige Finanzierungsquellen der Sozialversicherungen unter Druck geraten. Dazu schiessen die Ausgaben für die Arbeitslosenversicherung und die EO ebenso in die Höhe wie die Staatsverschuldung. Zwar sind die Kurzarbeitsentschädigungen und die Taggelder der Arbeitslosenversicherung der Beitragspflicht der Alters- und der Invalidenversicherung unterstellt, was kurzfristig hilft. Doch konkret bezahlt aktuell der Steuerzahler des Bundes diese Beiträge. Das können wir uns langfristig nicht leisten.
Der Bundesrat sollte deshalb möglichst umgehend die Covid-19-Einschränkungen lockern und die Erwerbstätigkeit wieder zulassen - die bereits verursachten volkswirtschaftlichen Schäden sind enorm. Die hohen Kosten der vom Bundesrat angekündigten neuen Teststrategie von über 1,2 Milliarden Franken bzw., wenn alle Bewohner der Schweiz mitmachen, von rund 500 Millionen Franken pro Monat lassen sich meiner Meinung nach nur rechtfertigen, wenn gleichzeitig eine Öffnungsstrategie verfolgt wird und die Wirtschaft wieder in Gang kommt.
So oder anders bleibt die AHV mit 12 Prozent der Gesamtausgaben die bedeutendste Ausgabenbindung des Bundes. Im Gesetz ist der Bundesanteil seit 2020 mit 20,2 Prozent der Ausgaben festgelegt und dürfte im kommenden Jahrzehnt um rund 4 Prozent pro Jahr wachsen, also deutlich schneller als die Einnahmen des Bundes. Das heisst im Umkehrschluss, dass zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt für die Sozialversicherungen einzusetzen wahrscheinlich nicht möglich ist. Das finanzielle Ungleichgewicht in der Altersvorsorge wird aber weiter zunehmen, weil die Lebenserwartung laufend ansteigt, das Rentenalter aber unverändert bleibt. Alle Prognosen gehen davon aus, dass die positive Dynamik bei der Lebenserwartung trotz oder auch nach Corona weiter anhält.
Die mit 65 Jahren noch verbleibende Lebenserwartung ist innerhalb der letzten fünfzig Jahre massiv gestiegen. Eine tiefe Geburtenrate verstärkt die Tendenz zum Ungleichgewicht. Bei der AHV-Einführung im Jahr 1948 finanzierten noch rund 6,5 Aktive eine Person im Rentenalter. Der Berichterstatter der Kommission hat es schon gesagt: Wenn es so weitergeht und wenn wir nichts daran ändern, dann werden es in dreissig Jahren zwei Aktive sein, die einen Rentner zu finanzieren haben.
Weshalb ist denn das Rentenalter so zentral? Bei jedem Umlagesystem ist es so, dass wir wenige direkt beeinflussbare Faktoren haben: die Anzahl Rentner pro Beitragszahler, dann die Finanzierung, die Leistungen und das Wirtschaftswachstum. Eine Erhöhung des Rentenalters ist die einzige wirtschaftspolitische Massnahme, die jeden dieser Faktoren im Hinblick auf die Finanzierbarkeit bei steigender Lebenserwartung positiv beeinflusst.
Im Vergleich zu einer Situation bei unverändertem Rentenalter ergeben sich folgende Effekte: Erstens reduziert sich die Anzahl Rentner pro Beitragszahler. Zweitens steigen die Einnahmen der Altersvorsorgesysteme, weil die Leute länger erwerbstätig und damit beitragspflichtig bleiben. Drittens sinken die Leistungen und damit die Ausgaben der Sozialwerke, da die Leute weniger lang Renten beziehen. Viertens schliesslich - dies ist auch ein wichtiger Effekt, welcher meistens übersehen wird - erhöht sich gegenüber einer Situation mit unverändertem Rentenalter das zukünftige Wirtschaftswachstum, und es reduziert eben auch den Fachkräftemangel.
Wie substanziell solche Änderungen sind, zeigt die Anhebung des Rentenalters für Frauen, welche doch Einsparungen von rund 10 Milliarden Franken zur Folge hat. Würden wir das Rentenalter für Frauen und Männer um ein Jahr anheben, müssten wir nicht über Mehrwertsteuerprozente oder Beitragserhöhungen diskutieren. Die AHV wäre längerfristig ausfinanziert.
In einem späteren Reformschritt könnte das Referenzalter an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Ich könnte mir auch vorstellen, das Verhältnis Beitragszahler zu Leistungsbezüger zu fixieren und daraus das Referenzalter abzuleiten. Damit würden wir das Rentenalter entpolitisieren, was auch sachgerecht wäre. Schlussendlich wären wir dabei auch in guter Gesellschaft mit anderen OECD-Staaten. Aktuell liegen wir bezüglich Rentenalter im Hintertreffen, dies mit der aktuell längsten Lebenserwartung. Früher oder später werden wir auch diese Diskussion führen müssen. Das sind wir unseren Jungen schuldig, wollen wir die AHV doch langfristig garantieren.
Es ist auch notwendig, wieder eine Dynamik mit regelmässigen AHV-Reformen in Gang zu setzen, um die laufenden Herausforderungen an die Versicherung, insbesondere in struktureller Hinsicht, meistern zu können. Daher wird nach der Vorlage AHV 21 eine nächste Reform ausgelöst werden müssen, die sich dann über das Jahr 2030 hinaus auswirkt. Dies ist auch die Haltung des Bundesrates. Aber machen wir "step by step" das politisch Machbare. Aus diesem Grund bin ich für Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates und für entsprechende Änderungen.
Zu den Vorzügen der Vorlage: Das Leistungsniveau bleibt erhalten - auch mit den Beschlüssen der Kommission. [PAGE 211] Niemand will die Leistungen kürzen. Die strittige Frage ist einzig, mit welchem Modell und wie hoch die Übergangsgeneration entschädigt werden soll. Der grösste Vorteil ist die Einführung des Referenzalters, was eine Flexibilisierung zulässt. Man kann die Rente früher oder später beziehen. Und es gibt auch die Möglichkeit, Lücken zu schliessen oder die AHV-Rente aufzustocken. Ich finde auch sehr positiv, dass die Kommission, um den Verbleib im Arbeitsprozess zu fördern, vorschlägt, die AHV-Freigrenze auf 2000 Franken zu erhöhen.
Ich sehe aber Nachteile beim Modell, das der Bundesrat gewählt hat, um die Übergangsgeneration zu entschädigen. Meiner Meinung nach führt diese Variante zu Schwelleneffekten; sie ist kompliziert und führt zu ungerechtfertigten Vorteilen, zumal die sozial schwachen Personen nicht zum Zug kommen. Demgegenüber enthält die Variante der Minderheit, die ich anführe, diese Defizite nicht: Sie führt nicht zu Schwelleneffekten und ist einfach, wobei die Direktbetroffenen richtig entschädigt werden. In der Detailberatung werde ich hierauf noch zurückkommen und das Modell detaillierter erklären.
Und zum Schluss: Es wurde vorhin schon angetönt, es gebe einen Leistungsausbau, indem man den Plafond erhöht habe. Ich finde das nicht ganz korrekt. Es ist heute so, dass Ehepaare im Vergleich zu langjährigen Konkubinatspartnern eben benachteiligt sind. Sie haben eine Beschränkung auf 150 Prozent. Mit einer Erhöhung um 5 Prozentpunkte würde man diese Ungerechtigkeit in einem geringen Mass korrigieren. Sie sehen, diese 5 Prozent kosten etwa 650 Millionen Franken; ein voller Ausgleich würde ein Mehrfaches kosten. Dort bin ich auch der Meinung, das wäre zu viel. Diese 5 Prozent wären aber sicher gerechtfertigt.
Was schlussendlich noch fehlt, ist mit einer Mehrwertsteuererhöhung auszufinanzieren, die je nach gewähltem Modell oder je nach der von Ihnen beschlossenen Variante zu definieren ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und in den meisten Punkten den Anträgen der Mehrheit der Kommission zu folgen.