Germann Hannes · Ständerat · 2021-03-15
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-15
Wortprotokoll
Es war vorhin von einer Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen die Rede; Frau Graf hat das so ausgeführt. Man könnte aber geradeso gut sagen, das, was sie will, sei eine Ausbauvorlage auf dem Buckel der kommenden Generationen. Nach einem Jahr Covid-19-Krise haben sich viele im Parlament an Milliardenüberschüsse im negativen Sinne gewohnt, an Ausgaben ohne Grenzen. Dass kaum jemand ernsthaft dieses Auftürmen des Schuldenbergs hinterfragt, gibt einem zu denken. Gewiss aber ist, dass irgendwer dereinst die Folgen dieses Schuldenbergs zu tragen hat. Und dieser Irgendwer ist die Jugend, sind die kommenden Generationen.
Apropos Generationen: Die AHV ist ja ein Generationenvertrag erster Güte in unserem Land. Wir dürfen stolz sein darauf. Gleichzeitig haben wir als gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter die Pflicht, zu diesem einmaligen [PAGE 216] Konstrukt Sorge zu tragen und die erste Säule zukunftsfähig zu erhalten respektive wieder zukunftsfähig zu machen. Wir haben es gehört, 1997 ist die letzte erfolgreiche Reform erfolgt. Zuletzt ist Bundesrat Berset und mit ihm auch das Parlament, also wir, mit der AHV 2020 vor dem Volk gescheitert. Die Gründe waren unheilige Allianzen, politische Sololäufe und überbordende Wünsche - sie alle haben zum Absturz der Vorlage geführt.
Warum sage ich das? Weil wir heute mit Blick auf die Anträge in der Vorlage, mit Blick auf das Begleitkonzert und das, was uns aus den Medien erwartet, bereits wieder vor einer ähnlichen Ausgangslage stehen; dies, obwohl die Vorlage bei uns erst im Erstrat ist.
Im Vordergrund steht das Rentenalter 65 für alle, was im Grundsatz unbestritten ist, wie heute mehrfach betont wurde. Oder irre ich mich da etwa? Ein Resultat von 7 zu 6 Stimmen in der Gesamtabstimmung - das lässt nichts Gutes erahnen. Auch das, was der Schweizerische Gewerkschaftsbund mit seiner Petition initiiert, lässt nichts Gutes erahnen.
Streng genommen wissen wir alle, dass eigentlich auch das Rentenalter 65 immer noch zu tief ist. Andere Staaten haben es geschafft, sich an die Realitäten der Demografie anzupassen. Wir sollten uns auch über die steigende Lebenserwartung bei besserer Gesundheit freuen, wie wir sie heute dank gesünderem Lebenswandel und medizinischen Leistungen ermöglicht bekommen.
Wir haben leider die Anpassung nicht geschafft. Wir sind in der SGK des Ständerates beim Rentenalter 65 für alle geblieben, so, wie es auch der Bundesrat beantragt. Das ist ein pragmatischer Schritt. Ein allzu grosser Schritt würde die überfällige Reform und damit die Stabilisierung der AHV ebenso gefährden wie die zu grosszügige Abgeltung an die Übergangsgeneration. Darum kann es nicht sein, dass wir als Erstrat dem Nationalrat eine mit überhöhten Maximalforderungen gespickte Vorlage übergeben. Ich spiele damit konkret auf die Höhe der Ausgleichsmassnahmen für die Frauen der Übergangsgeneration an sowie - durchaus auch selbstkritisch - auf die Erhöhung des Plafonds für Ehepaare. Ich spreche aber auch die reduzierten Kürzungssätze beim Rentenvorbezug an; dadurch verschenkt man eigentlich 1,2 Milliarden Franken.
Ich spiele aber auch auf die überhöhten lebenslangen Renten für gewisse Personen der Übergangsjahrgänge an. Wenn man nach einem Minderheitsantrag von Ihnen, Frau Graf, entscheiden würde, dann wäre das eine Diskriminierung zwischen einer Frau und einem Mann, die bis zu 500 Franken ausmachen würde: Eine Frau würde bei gleichem Rentenalter 500 Franken mehr kriegen als der Mann. Ich weiss nicht, was Sie unter Gerechtigkeit verstehen. Meine Auslegung von Gerechtigkeit ist das nicht.
Ich komme auf die Rechnung zu sprechen, die uns erwartet und die bereits angesprochen wurde. Durch die Angleichung des Rentenalters beläuft sich der Sanierungsbetrag bzw. -gewinn auf 1,4 Milliarden Franken zugunsten der AHV: 1,3[NB]Milliarden Franken bei den ausbezahlten Renten, rund 0,1 Milliarden Franken aufgrund des einen Jahres zusätzlicher Rentenbelastung. Zweifellos wird das einzig und allein durch die Frauen beigesteuert werden, was das Unschöne an der ganzen Sache ist; da haben Sie recht, darum federn wir die Übergangsrenten entsprechend ab. Der Bundesrat will 700 Millionen Franken für neun Jahrgänge bereitstellen, und er will weniger starke Rentenkürzungen bei vorzeitiger Pensionierung bzw. die angesprochenen höheren Renten bei bestimmten Einkommen unter 85 320 Franken pro Jahr. Der Ständerat hat eigentlich drei Modelle diskutiert, die von Ausgleichszahlungen in der Höhe von 420 Millionen Franken bis zu mehr als 2 Milliarden Franken reichen.
Sie sehen also, das wäre keine Sanierungs-, sondern eine klassische Ausbauvorlage. Die Mehrheit Ihrer WAK beantragt Ihnen die jetzt vielleicht etwas bescheidenen 440 Millionen Franken zugunsten von sechs Jahrgängen der Übergangsgeneration. Darüber hinaus gibt es noch Minderheitsanträge mit Zwischenmodellen.
Am umstrittensten ist wahrscheinlich - auch ich habe mich damit sehr schwergetan - der Ehepaarplafond, der erhöht wird: 155 statt 150 Prozent, Kostenpunkt 650 Millionen Franken. Das ist teuer, aber ich finde, dass auch das Problem, sprich die Diskriminierung, gross ist; das muss einfach einmal mit aller Deutlichkeit gesagt werden. Wenn Sie zu zweit unter demselben Dach leben, ohne Trauschein, kriegen Sie zweimal 100 Prozent; wenn Sie verheiratet sind, nimmt Ihnen die AHV 50 Prozent der Ihnen zustehenden Rente wieder weg. Das darf mindestens diskutiert werden! Das haben wir auch getan, selbst wenn die Lösung vielleicht noch nicht perfekt ist und selbst wenn es andere Möglichkeiten gäbe.
Mit Blick auf diese Zahlen gibt es aber nicht allzu grossen Spielraum. Angenommen, wir stimmen dem Entwurf des Bundesrates und seinen relativ grosszügigen Abfederungen für die Frauen von neun Jahrgängen der Übergangsgeneration zu, dann wären das 700 Millionen Franken oder die Hälfte der Einsparungen bzw. der Mehreinnahmen aus dem Frauenrentenalter 65 Jahre. Dann käme noch der höhere Ehepaarplafond von 155 Prozent mit seinen Kosten von 650 Millionen Franken dazu - damit wären die 1,4 Milliarden Franken eigentlich bereits wieder verpufft. Folglich würde die Erhöhung des AHV-Rentenalters auf 65 Jahre für die AHV nichts bringen, dann könnten wir ebenso gut beim Status quo und dem Frauenrentenalter von 64 Jahren bleiben.
In so einem Fall die Stimmberechtigten zu bemühen, wäre ein Affront gegen das Volk, und ein weiterer Scherbenhaufen wäre bereits vorprogrammiert. Ich erinnere daran, dass die Vorlage auch letztes Mal gescheitert ist, weil man in einer Phase des Sich-Annäherns, so muss man das wahrscheinlich sagen, noch die 70 Franken draufgebuttert hat. Das hat damals die Mitte mit der Linken verbrochen. Ich warne vor ähnlichen Spielen.
Hier geht es darum, klare Prioritäten zu setzen. Entweder sind die Jahre der Übergangsgeneration sehr grosszügig abzugelten respektive gar zu privilegieren, und es ist schweren Herzens auf die Erhöhung des Ehepaarplafonds und damit auf ein positives Zeichen gegenüber rund 40[NB]000 Frauen zu verzichten. Oder aber die Übergangsgeneration - ob jetzt vier, sechs oder neun Jahrgänge - ist massvoll abzugelten, dafür sind alle Frauen, auch die jüngeren, irgendwie für das erhöhte Rentenalter abzugelten. Dies kann über den höheren Ehepaarplafond geschehen, sofern er, wie von der Mehrheit auch vorgeschlagen, über Mehrwertsteuerprozente gegenfinanziert ist.
Diese Massnahme stellt meines Erachtens keine Benachteiligung der nicht verheirateten Frauen dar, denn nicht verheiratete Frauen erhalten ja ohnehin eine 100-Prozent-Rente und sind damit auch heute schon den nicht verheirateten Männern gleichgestellt, die auch 100 Prozent erhalten. Aber das Ehepaar kriegt eben nur zweimal 75 Prozent, wenn man es schön auf beide Schultern verteilt. Doch wahrscheinlich lässt sich dieser Systemfehler nur über einen Wechsel zur Individualbesteuerung beheben, gegen die ich bis anhin aus Überzeugung war. Aber die Individualbesteuerung würde für mich dann auch eine Individualisierung der Renten bedeuten. Dann würden alle 100 Prozent respektive die ihnen zustehende Rente beziehen. Dies hätte dann aber ganz andere Auswirkungen.
Eine bessere Alternative zur Erhöhung des Plafonds bei den Ehepaaren wäre aus meiner Sicht eine höhere Anrechnung der Gutschriften für die Kinderbetreuung. Dies käme auch den richtigen Frauen zugute, nämlich jenen, die aus gutem Grund oder aus welchem Grund auch immer von der Erwerbsarbeit ausgeschlossen waren und eben genau die Lücken haben, die angesprochen worden sind und die dann zu schmerzlichen Renteneinbussen führen.
Jetzt noch ein Wort zu Herrn Rechsteiner: Sie haben uns mit Ausdrücken wie "unverantwortlich" und "verantwortungslos" eingedeckt und von einem Sozialabbau gesprochen. Das kann man natürlich machen. Aber wenn Sie uns unterstellen, wir seien unverantwortlich und verantwortungslos, dann muss ich Ihnen zurückgeben: Welches Spiel spielen denn Sie, wenn der Gewerkschaftsbund oder auch Sie - Sie haben es in der Kommission getan - von Sozialabbau sprechen und die Vorlage bekämpfen, die eigentlich hilft, das wichtigste Sozialwerk in diesem Land zu sichern? Ich erachte dies [PAGE 217] als verantwortungslos. Ich kann solche Dinge nicht verantworten.
Am Ende wird entscheidend sein, dem Volk eine mehrheitsfähige Lösung zu präsentieren, die nicht zulasten der künftigen Generationen geht. Vor diesem Hintergrund führen wir die heutige Debatte. Scheitern wir mit der Sanierungsvorlage, werden die jüngeren Generationen die Betrogenen sein und den Glauben an die AHV verlieren. Darum frage ich Sie hier und heute mit Blick auf die anstehende Debatte und die zahlreichen Forderungen, die im Raum stehen: Wollen wir als jene Politgeneration in die Geschichte eingehen, die der Jugend nicht nur ein immenses Schuldenerbe,[NB]sondern[NB]de[NB]facto[NB]auch noch eine brüchige erste Säule hinterlässt?
Ich kann das nicht verantworten und plädiere daher für eine glaubwürdige Sanierung unseres wichtigsten Sozialwerks. Ich bin darum für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage, meistens im Sinne der Mehrheit, manchmal vielleicht auch einer Minderheit, auf jeden Fall aber für eine Sanierungsvorlage.