Fischer Roland · Nationalrat · 2021-03-15
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-15
Wortprotokoll
Mit dem vorliegenden Postulat Ihrer Aussenpolitischen Kommission wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen detaillierten Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz zu unterbreiten. Insbesondere soll auch die Situation betreffend die Meinungsäusserungsfreiheit und die Überwachung analysiert werden. Es handelt sich bei diesem Vorstoss um einen von zwei Vorstössen, mit welchen die Kommission der Petition 18.2020 der Gesellschaft für bedrohte Völker mit dem Titel "Grundrechte der Tibeterinnen und Tibeter schützen, auch in der Schweiz!" Folge gegeben hat. Der zweite Vorstoss ist das Postulat 20.4334, welches vom Bundesrat einen Bericht über den Menschenrechtsdialog der Schweiz mit China verlangt. Diesen zweiten Vorstoss haben Sie letzte Woche bereits angenommen.
Am 7. Oktober 1950, ein Jahr nachdem Mao Zedong die Volksrepublik China ausgerufen hatte, marschierte die Volksbefreiungsarmee mit 40[NB]000 Mann in Osttibet ein. Nach einem blutig niedergeschlagenen Volksaufstand flüchteten [PAGE 472] 1959 der Dalai-Lama und über 80[NB]000 Tibeterinnen und Tibeter nach Indien. Im Herbst 1960 wurde die erste Flüchtlingsgruppe in der Schweiz aufgenommen. Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges bewilligte der Bundesrat im Jahr 1963 die Aufnahme von 1000 Tibeterinnen und Tibetern in der Schweiz. Heute bilden die rund 4000 Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz die grösste tibetische Exilgemeinschaft in Europa. Auch über fünfzig Jahre nach dem Einmarsch der chinesischen Armee werden die Menschenrechte in Tibet weiterhin massiv verletzt. Der lange Arm der chinesischen Diktatur erstreckt sich jedoch immer mehr auch nach Europa. Bereits im Lagebericht "Sicherheit Schweiz 2016" des Nachrichtendienstes des Bundes wurde darauf hingewiesen, dass die Schweiz das selbstbewusste und fordernde Verhalten Chinas vor allem in Bezug auf die tibetische Exilgemeinschaft in der Schweiz zu spüren bekommt.
Auch von der Wissenschaft kommen Hinweise, dass China neben vielen Massnahmen zur kulturellen und politischen Einflussnahme in der Schweiz auch ein Monitoring der tibetischen und uigurischen Diaspora betreibt. Die Befürchtungen der tibetischen Gemeinschaft in der Schweiz, dass ihre Meinungsfreiheit und ihre Privatsphäre zunehmend eingeschränkt werden, sind deshalb berechtigt. Als Land, in welchem die Menschenrechte und der Schutz von Minderheiten und Verfolgten zentral sind, kann die Schweiz diese Situation nicht akzeptieren. Der Bundesrat selbst beantragt Ihnen die Annahme des Postulates, wofür ich ihm im Namen der Kommission danke.
In der Kommission war der Antrag für ein Postulat nicht unumstritten, fand aber dank dem Stichentscheid der Präsidentin eine Mehrheit. Eine Minderheit der Kommission beantragt Ihnen denn auch, das Postulat abzulehnen. Das wichtigste Argument der Minderheit war in der Kommission, dass die von der Petition aufgeworfenen Fragen vertieft in der Kommission selbst diskutiert werden sollten. Das tut die Kommission auch. Nichtsdestotrotz ist es aus Sicht der Mehrheit der Kommission gerechtfertigt, einen ausführlichen Bericht dazu erstellen zu lassen. Dieser könnte zweifellos auch zusätzliche Informationen zur Beurteilung der bald zu diskutierenden China-Strategie liefern.
Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, das Postulat anzunehmen.