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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2021-03-15

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-15

Wortprotokoll

Das Büro hat die parlamentarische Initiative an seinen Sitzungen vom 7. September und 13. November 2020 vorgeprüft. Die GPK und die FinDel befassen sich seit 2017 bzw. 2015 eingehend mit den Hochseeschifffahrt-Bürgschaften. Sie haben zwei Inspektionen durchgeführt und ihre Schlussfolgerungen in drei Berichten veröffentlicht sowie mehrere Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Die GPK und die FinDel betonen, dass sie sich sowohl bei der Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes als auch bei der Durchführung der Arbeiten eng koordinieren und die Entwicklung des Dossiers weiterhin verfolgen und weitere Abklärungen zu bestimmten Punkten durchführen.

Zudem hat das WBF zwei Administrativuntersuchungen in Auftrag gegeben, die beide das BWL betreffen; eine der Untersuchungen wurde durch die EFK durchgeführt, die andere durch eine externe Fachperson. Diese Abklärungen decken teilweise auch die Periode vor 2009 ab. Des Weiteren sind bzw. waren bestimmte Vorgänge im BWL ebenfalls Gegenstand von Strafverfahren seitens der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern und der Bundesanwaltschaft.

Von den drei Fragenkomplexen, die eine PUK untersuchen sollte, sind die Ziffern 1 und 2 aus Sicht beider GPK ausführlich aufgearbeitet. Es besteht also kein weiterer Handlungsbedarf, bzw. eine PUK könnte hierzu keine bedeutenden zusätzlichen Elemente liefern. Zu Ziffer 3 hat die FinDel ihre Abklärungen zur Rolle der letztfinanzierenden Geldinstitute weitgehend abgeschlossen, zur Rolle der Revisionsgesellschaften sind weitere Abklärungen im Gang; diese führt die[NB]FinDel im Rahmen ihrer begleitenden Finanzoberaufsicht[NB]durch. Die Einsetzung einer PUK ist dafür nicht notwendig.

Das Büro stellt fest, dass sich die zuständigen Oberaufsichtsorgane bereits seit Längerem vertieft mit der Aufarbeitung der Hochseeschifffahrt-Bürgschaften auseinandersetzen. In ihren Mitberichten, die die beiden FK und GPK zuhanden der beiden Büros verfasst haben, sowie im Informationsschreiben der FinDel an das Büro des Nationalrates wurde der Stand ihrer Arbeiten ausführlich dargelegt. Sowohl die GPK als auch die FK beider Räte erachten die Einsetzung einer PUK als nicht gerechtfertigt und haben dem Büro empfohlen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Das Büro ist der Auffassung, dass eine weitere Untersuchung durch eine PUK keinen zusätzlichen Nutzen und wohl auch keine Zusatzinformationen bringen würde.

Das Büro schliesst sich den Argumenten der Oberaufsichtsorgane im Grundsatz an und beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. [PAGE 477]