Ettlin Erich · Ständerat · 2021-03-15
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-15
Wortprotokoll
Bei Artikel 21 handelt es sich um eine zentrale Bestimmung der Vorlage. Das Referenzalter 65/65 war mit Einführung der AHV im Jahr 1948 schon gegeben. Als das Stimmvolk 1947 die AHV annahm, war klar, dass für beide Geschlechter das Rentenalter 65 galt. 1957 wurde das Rentenalter für Frauen mit der 4.[NB]AHV-Revision auf 63 gesenkt. Dafür wurden - ich entnehme das der Botschaft - physiologische Gründe angeführt. Die Körperkräfte würden früher nachlassen, und die Krankheitsanfälligkeit von Frauen sei grösser. 1964 wurde das Rentenalter von 63 auf 62 reduziert. 1997 wurde es, wie schon gesagt, in zwei Schritten von 62 auf 64 erhöht.
Heute gibt es gemäss Botschaft eine veränderte Ausgangslage. Die Erwerbsquote der Frauen zwischen 15 und 64 Jahren ist, auf Vollzeitstellen gerechnet, bei 59,8 Prozent. Hier hat sich also etwas Fundamentales verändert. Die Frauen sind viel stärker im Erwerbsleben integriert. Obwohl Revisionen in zwei Volksabstimmungen, 2004 und 2017, abgelehnt wurden, ist der Anpassungsdruck immer noch aktuell. Wie Sie schon gehört haben und auch hören werden, wurde dagegen angeführt, dass eine Lohnungleichheit bestehe, was gemäss der Botschaft des Bundesrates jedoch nicht im AHVG, sondern anders zu lösen sei, und wenn schon, dann bei den Sozialversicherungen, das heisst konkret im BVG.
Wie löst der Bundesrat die Anpassung des Rentenalters auf 65 technisch? Er sieht eine schrittweise Anpassung nach jeweils drei Monaten vor. Die erste Erhöhung würde ein Jahr nach Inkrafttreten vorgenommen. Wenn das Gesetz 2022 in Kraft tritt - es ist so vorgesehen; ob wir es schaffen, ist eine andere Frage -, würde die Erhöhung ab 2023 [PAGE 233] schrittweise eintreten. Konkret heisst das, dass Frauen mit Jahrgang 1959 mit 64 Jahren und 3 Monaten das Referenzalter erreichen würden, Frauen mit Jahrgang 1960 mit 64 Jahren und 6 Monaten, jene mit Jahrgang 1961 mit 64 Jahren und 9 Monaten. Der erste Jahrgang der Frauen, der dann mit 65 Jahren das Referenzalter erreichen würde, wäre der Jahrgang 1962.
Jahrgang 1962 haben Kollegin Graf und ich, neben anderen noch. Wir zwei vertreten diese erste 65-Jahr-Generation: "62 égalisé". Sie können sich jetzt ein Bild machen, wie diese Generation aussieht, die in diese 65/65 rutscht. Man glaubt es kaum - wir sehen natürlich beide jünger aus -, aber wir werden das sein.
Was sind die Mehreinnahmen durch diese Massnahme? Die Basis in der Botschaft war, wie gesagt, 2019. Im Jahr 2030 sind es 1,4 Milliarden Franken. Gesamthaft sind es 10,1 Milliarden Franken Mehreinnahmen oder Minderausgaben, die einzurechnen sind. Das wurde schon vielfach gesagt.
In Ihrer Kommission wurde die Frage der Anpassung des Rentenalters natürlich intensiv diskutiert. Für die Anpassung wurde angeführt, dass es sich um eine gerechtfertigte Angleichung des Rentenalters an dasjenige der Männer handle. Die Frauen seien in der AHV gleichgestellt, das heisst, die Renten der Frauen seien gesamthaft gegenüber denen der Männer nicht tiefer, wenn man berücksichtige, dass die Frauen eine längere Lebensdauer hätten, wenn man die Witwenrenten, das Splitting, die Erziehungsgutschriften usw. berücksichtige. Das ist statistisch auch klar belegt.
Gegen die Erhöhung wurde in Ihrer Kommission angeführt, dass immer noch Lohnungleichheiten bestehen und dass etwa 25 Prozent der Frauen nur eine AHV-Rente haben, während es bei den Männern nur 13 Prozent sind; Kollegin Graf hat das heute schon erwähnt. In der Gesamtbetrachtung über die erste, die zweite und die dritte Säule hinweg seien die Renten der Frauen immer noch wesentlich tiefer. Über die gesamten Vorsorgewerke hinweg sind die Renten der Frauen, basierend auf den Zahlen von 2012, die wir damals noch hatten, etwa 37 Prozent tiefer. Zudem dürfe die Reform der AHV nicht ausschliesslich auf dem Buckel der Frauen erreicht werden. Eine Kompensation von einem Drittel genüge nicht. Zur Kompensation kommen wir ja noch.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist für eine Anpassung auf 65/65. Dies sei richtig, weil in der AHV kein Problem in der Rentenhöhe bestehe. Die Vorteile der Frauen gegenüber den Männern seien auch einzurechnen, und deshalb habe aus Gründen der Gleichberechtigung eine Anpassung des Rentenalters zu erfolgen. Die Frage der Lohnungleichheit sei separat und ausserhalb der AHV zu lösen; sie sei von der AHV zu trennen. Es seien dann, wie heute bereits gesagt wurde, im BVG die entsprechenden Massnahmen zu treffen. Insgesamt hat die Kommission dann mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung das Altersjahr 65 für Frauen neu als Referenzalter bestimmt und ist damit der Vorlage des Bundesrates gefolgt.
Ich ersuche Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, dies ebenfalls zu tun und hier für diese Erhöhung, wie sie auch der Bundesrat vorsieht, zu stimmen.