Müller Damian · Ständerat · 2021-03-15
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-15
Wortprotokoll
Zuerst besten Dank an Kollege Stöckli dafür, dass er nicht auch noch den Antrag meiner Minderheit VI erklärt hat. Seine Zugehörigkeit zu dieser Minderheit zeigt eben, dass dieses Konzept sozial, fair und lösungsorientiert ist.
Aber nun wieder zurück: Bei diesen Ausgleichsmassnahmen geht es ja eigentlich um das Kernstück dieser Revision, dies nicht, weil sie aus sachlicher Sicht zwingend wären, denn die Frauen beziehen ja vier Jahre länger AHV als die Männer, und sie beziehen im Durchschnitt sogar leicht höhere Leistungen als die Männer, obwohl sie deutlich weniger in die AHV einzahlen. Es ist deshalb vor allem ein Akt der Fairness, denn Tatsache ist: Mit der Angleichung des Referenzalters von Frau und Mann greifen wir bei denjenigen Frauen, die nicht mehr allzu weit von der Pensionierung entfernt sind, in ihre ganz persönliche Planung ein. Es ist also verständlich und richtig. Geht man auf das Alter von 60 Jahren zu, macht es Sinn, sich über den Rückzug aus dem beruflichen Leben Gedanken zu machen und den Übergang sorgfältig zu planen. Wer jünger ist, hat demgegenüber noch alle Zeit, sich auf die schrittweise Angleichung des Referenzalters vorzubereiten.
So stellt sich die Frage, welche Frauenjahrgänge tatsächlich betroffen sind. Es liesse sich problemlos die Haltung vertreten, es gehe nur um die vier Jahrgänge während der Dauer der Angleichphase in vier Schritten. Wo sich unsere Minderheit trotzdem mit der Mehrheit trifft, ist im Ansatz, dass wir diese Betroffenheit grosszügiger definieren wollen, nämlich mit sechs Jahrgängen. Seit Langem ist klar, dass der Schritt der Angleichung des Referenzalters kommen wird. Jetzt konkretisiert er sich, und die Sensibilisierung wächst nochmals. Tritt die Revision dann im Jahr 2023 in Kraft, beginnen wir im Jahr 2024 mit der Angleichung des Referenzalters. Dies bedeutet: Frauenjahrgänge kommen bis ins Jahr 2029 in den Genuss der Ausgleichsmassnahmen. Nicht mehr von den Erleichterungen profitieren werden Frauen, die heute 55-jährig sind. Ihnen bleiben somit nun zehn Jahre Zeit, um ihre individuelle Planung darauf auszurichten.
Wer in diesem Saal nun aber behauptet, das sei keine faire Lösung, verfolgt in Tat und Wahrheit ein anderes Ziel, nämlich die Verhinderung der Angleichung des Referenzalters. Das ist politisch legitim, solange diese Haltung auch offen deklariert wird.
In der Kommission haben wir diverse Ansätze geprüft. Wir wissen, dass wir zur Sicherung der AHV-Renten auf heutigem Niveau - und das ist unser erklärtes Ziel - einen mehrstufigen Prozess verfolgen müssen. Jetzt wollen wir mit dieser ersten, kleinen, bescheidenen Revision die Renten bis 2030 sichern. Im Rahmen unserer Abklärungen bestätigte sich nochmals klar, dass wir spätestens 2030 eine nächste Etappe, eine strukturelle Reform in Kraft setzen müssen. Aufgrund der zahlreichen Pensionierungen der Babyboomer, die ab dem Jahr 2030 einsetzen werden, droht zwischen 2030 und 2035 nochmals eine Verdopplung der jährlichen Finanzlücke bei der AHV auf 8 bis 10 Milliarden Franken. Selbst wenn der erste Schritt nun gelingt, werden ab 2030 wieder Milliardenbeträge fehlen.
Die Verwaltung gestand im Rahmen der Diskussion über die verschiedenen Modelle für den Ausgleich ein, dass mit einer Lösung von Ausgleichsmassnahmen für neun Jahrgänge bereits eine zeitliche Überlappung mit dem nächsten zwingenden Reformschritt entsteht. Somit sprechen nicht nur sachliche Gründe gegen eine längere Dauer der Übergangsmassnahmen, sondern auch verfahrenstechnische. Wir wissen, dass uns der zweite Schritt einer strukturellen Reform sehr stark fordern wird. Es wäre deshalb geradezu fahrlässig, uns jetzt zusätzlich unnötige Steine in den Weg zu legen, die in wenigen Jahren die Lösungssuche wiederum erschweren.
Mit sechs zu berücksichtigenden Übergangsjahrgängen bieten somit die Mehrheit und auch unsere Minderheit VI eine angemessene Variante. Demgegenüber vertreten wir die Auffassung, dass es richtig ist, die Lösung für die betroffenen Frauenjahrgänge grosszügiger auszugestalten, weil wir tatsächlich in ihre persönliche Planung eingreifen.
Der Antrag unserer Minderheit VI besteht aus zwei Teilen:
1.[NB]Wir beantragen die Möglichkeit, trotz der grundsätzlichen Angleichung des Referenzalters noch zum bisher geplanten Zeitpunkt die AHV-Rente zu wählen. Das geschieht in Form von privilegierten Kürzungssätzen im Falle des Rentenvorbezugs. Dabei wollen wir den betroffenen Frauen bessere Kürzungssätze bieten, als sie der Bundesrat vorsieht. Wir denken dabei insbesondere auch an Frauen, die in Berufen arbeiten, die körperlich anstrengend sind.
2.[NB]Wir beantragen eine fokussierte und sozial verträglich ausgestaltete Honorierung für diejenigen Frauen, die sich entschliessen, bereits bis zum neu geltenden höheren Referenzalter weiterzuarbeiten.
Im Unterschied zum Bundesrat wollen wir nicht eine Lösung mit der Giesskanne und somit Geld auch an diejenigen verteilen, die viel weniger darauf angewiesen sind, sondern eine Lösung, die gezielt den Bedürfnissen der Frauen mit tiefen Einkommen Rechnung trägt. Frauen mit Einkommen bis gut 56[NB]000 Franken sollen einen lebenslangen Zuschlag von monatlich 150 Franken erhalten, Frauen mit höheren Einkommen einen solchen von 50 Franken. Mit 600 Millionen Franken sind wir bereit, uns diesen angemessenen Ausgleich deutlich mehr kosten zu lassen, als dies der Antrag der Mehrheit macht.
In der Kommission kam der Vorwurf auf - und ich habe das auch jetzt wieder gehört -, mit diesem Modell würden Schwelleneffekte eingeführt. Irritierenderweise kam der Vorwurf aber auch aus denjenigen Kreisen, die sich im Übrigen noch nie an deutlich höheren Fehlanreizen in den Sozialwerken gestört haben. So kennen wir dauerhafte Schwelleneffekte bei den Ergänzungsleistungen, aber auch in der IV. Eine soziale Ausgestaltung mit klarer Fokussierung birgt immer das Risiko von Schwelleneffekten. Es gibt immer den Nächsten, der gerade nicht mehr profitieren kann. Das gilt für jedes diskutierte Modell.
Im vorliegenden Fall ist es aber so, dass der Vorwurf weitgehend ins Leere zielt. Denn es geht erstens um eine zeitlich und sachlich klar eingegrenzte Massnahme. Noch entscheidender dürfte zweitens sein, dass Frauen mit tiefen Einkommen nicht nur eine tiefere AHV-Rente in Aussicht haben, sondern auch massiv schlechtere Leistungen aus der beruflichen Vorsorge erwarten. Die Sorge gewisser Kommissionsmitglieder um die bessergestellten Frauen ist deshalb kaum ernst zu nehmen, sondern als taktisches Manöver zu verstehen.
Ein Wort zu den ebenfalls diskutierten Modellansätzen progressiv/degressiv: Das ist auf den ersten Blick ein äusserst interessanter Ansatz. Ich frage Sie jedoch: Wie möchten Sie die betroffenen Frauen innerhalb der Übergangsjahrgänge davon überzeugen, dass es schon seine Richtigkeit hat, dass gewisse Betroffene dann länger zu schlechteren Konditionen arbeiten müssten, während andere nur wenig länger arbeiten müssten, aber bessere Zuschläge bekämen?
Wir sind also gut beraten, uns auf eine grosszügige, sozial verträgliche, fokussierte, aber auch einfach verständliche Lösung zu einigen.
Last, but not least: Bewirtschaften wir nicht länger ein Schreckgespenst, das es gar nicht gibt. Aus den Erfahrungen mit den vergangenen Anpassungen des Frauenrentenalters wissen wir, dass sowohl die Frauen selbst als auch die Arbeitgeber die Massnahme problemlos umgesetzt haben.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit VI zuzustimmen.