Ettlin Erich · Ständerat · 2021-03-15
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-15
Wortprotokoll
Ich erlaube mir als Kommissionssprecher auch noch, eine Auslegeordnung zu machen. Ich habe zwar jetzt von einzelnen Minderheitssprechern gehört, dass ich das technisch nicht erläutern muss. Für das Amtliche Bulletin wäre es aber gut, wenn wir [PAGE 241] noch die Erwägungen der Kommission zu allen Modellen und auch zum Modell des Bundesrates haben.
Es gibt, wie gesagt, neben der Anpassung des Referenzalters auf 65 Jahre eine zweite Kernfrage, die nicht nur den Bundesrat, sondern auch uns in der Kommission beschäftigt hat: Wie viel Ausgleichsmassnahmen machen wir, für wen, bis wann und wie?
Der Bundesrat hat diese Fragen so beantwortet: Es sollen 3,3 Milliarden Franken sein, davon 700 Millionen Franken im Spitzenjahr. Diese Mittel sind für die neun Jahrgänge von 1959 bis 1967 bestimmt, wenn der Zeitplan eingehalten werden kann. Für diese Jahrgänge sollen die Massnahmen auf Lebenszeit gelten. Das ist die Konzeption des Bundesratsmodells und entspricht auch dem Modell der Mehrheit und dem Modell der Minderheiten I und II.
Die Massnahmen betreffen also gewisse Jahrgänge und gelten lebenslang, indem man die Rentenformel anpasst, also die Formel, die im Gesetz enthalten ist. Man verändert weder die Minimalrente noch die Maximalrente. Diese Formel, die Minimalrente und die Maximalrente sind im Gesetz und in der Verfassung definiert. In der Bundesverfassung steht, dass die Maximalrente das Zweifache der Mindestrente beträgt. Wir haben also hier klare Grenzen, und in diesem Modell bewegen sich der Bundesrat sowie die Mehrheit und die Minderheiten I und II.
Das ist die eine Variante. Vielleicht einige Zahlen dazu, das wären die aktuellsten Zahlen: 2021 beträgt die Mindestrente 14[NB]340 Franken pro Jahr oder 1195 Franken pro Monat, die Maximalrente 28[NB]680 Franken pro Jahr oder 2390 Franken pro Monat; das bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen ab 86[NB]000 Franken. Das ist die zahlenmässige Einordnung.
Nun, wie funktioniert das Bundesratsmodell? Ich beginne damit: Es wird der Knickpunkt der Rente um maximal 9 Prozent angehoben. Wie gesagt, Minimal- und Maximalrente bleiben gleich, aber innerhalb dieser Eckpunkte - Minimal- und Maximalrente - hebt man die Kurve ein wenig an und nimmt lebenslange Rentenverbesserungen für die neun Jahrgänge vor. Gemäss Botschaft würde ein durchschnittliches Einkommen von 42 660 Franken am meisten profitieren; hier beträgt der Zuschlag 163 Franken. Das geschieht, weil man quasi einen umgekehrten Bogen macht. Es wird also die Formel im Gesetz angepasst.
Auf der Fahne sehen Sie die Rentenformel in den vier Varianten von Bundesrat, Mehrheit, Minderheit I (Stöckli) und Minderheit II (Graf Maya) abgebildet. Versuchen Sie nicht, diese Rentenformel zu verstehen; es braucht dazu ein versicherungsmathematisches Grundwissen, das Sie, denke ich, nicht einfach so mitbringen. Auch für mich ist es eine Herausforderung. Sie müssen einfach darauf vertrauen, dass es so ist, wie man gesagt hat: Eine Anhebung des Knickpunktes um 9 Prozent führt zu entsprechenden Verbesserungen und dann auch zu den Gesamtausgleichsmassnahmen. Im Durchschnitt würde mit der Lösung des Bundesrates die Rente um 76 Franken, maximal um 163 Franken pro Monat erhöht. 54 Prozent der Frauen in diesen Jahrgängen würden davon profitieren. Wie gesagt, sind die Kosten 712 Millionen Franken bzw. 3,3 Milliarden Franken.
Das ist die eine Massnahme. Es gibt noch eine zweite Massnahme, die auch im Modell Müller Damian enthalten ist. Man kann die Rente auch früher beziehen. Frauen dieser neun Jahrgänge oder wie viele es je nach Modell auch immer sind, können, statt von einer Erhöhung der Rente durch diesen Knickpunkt zu profitieren, früher in Pension gehen, früher die Rente beziehen. Dann wird die Rente reduziert gekürzt. Im Extremfall, das sehen Sie auf der Fahne bei Artikel 40c, der die Kürzungssätze enthält - Seite 20 der Fahne -, ist bei tieferen Einkommen unter 56 880 Franken die Kürzung null. Das heisst, diese Frauen können die Rente ohne Kürzung ein Jahr vorbeziehen. Sie bekommen die gleiche Rente, wie wenn sie ein Jahr länger arbeiten würden. Sie können aber nicht beides haben. Sie nehmen entweder die Rente früher, oder sie nehmen eine höhere Rente, wenn sie bis 65 warten. Eines von beidem - beides zusammen schliesst sich aus.
Kürzung null Prozent - da würde man sagen, dass man das machen müsse. Dann nimmt man doch mit 64 die Rente, womit diese neun Jahrgänge keinen Nachteil hätten, wenn sie ein entsprechend tiefes Einkommen hätten, wobei das mit durchschnittlich 56 880 Franken ja nicht tief ist. Das ist nicht nichts, das ist in etwa der Median der Schweizer Löhne, nehme ich mal an. Wenn man von diesem Einkommen ausgeht, hat man keine Kürzung. Es ist allerdings nicht ganz gratis, weil man dann ein Jahr weniger Beiträge bezahlt. Es ist also nicht genau gleich, wie wenn man heute mit 64 Jahren in Rente geht.
Das ist das Modell des Bundesrates: Rentenalteranpassung oder dann keine oder nur minimale Kürzung beim Vorbezug. Das können neun Jahrgänge machen. Heute beträgt der Kürzungssatz - das müssen Sie sehen - 6,8 Prozent pro Jahr. Diese Personen könnten bei null Prozent Kürzung in Rente gehen, was ein grosser Vorteil ist.
In der Beratung Ihrer Kommission wurden diese Ausgleichsmassnahmen natürlich zum alles beherrschenden Thema. Wir haben dann noch Varianten für Ausgleichsmassnahmen in der Höhe von 50 Prozent der Einsparungen infolge einer Rentenaltererhöhung, in der Höhe von 66 Prozent und von 100 Prozent rechnen lassen. Höhere Ausgleichsmassnahmen und eine höhere Anzahl von Jahrgängen wurden damit begründet, dass Frauen über 50 nicht die gleichen Chancen haben. Das wurde heute auch von den Minderheitssprechern gesagt. Diese Frauen rechnen damit, mit 64 Jahren in Rente gehen zu können, was nun offenbar nicht so wie geplant der Fall sein soll.
Es wurden noch viele weitere Anträge eingereicht, auch solche, die von der Lösung über die Rentenformel abwichen. Die Rentenformel des Bundesrates war der Ausgangspunkt, von welchem Varianten oder Alternativen ausgingen, wobei aber zwei Modelle - das Trapezmodell und das Modell gemäss Minderheit VI (Müller Damian), ich werde darauf zurückkommen - sich davon unterscheiden. Das Ergebnis der Beratung können Sie aus der Zusammenstellung aller Minderheitsanträge ersehen. Es gibt ja eine noch erstaunliche Anzahl von Modellen, die Ihnen nun vorliegen.
Bedenken wurden in der Kommission gegen zu viele Übergangsjahrgänge geäussert, das hat Kollege Müller gesagt. Wenn es zu lange geht, dann ist man schon in der nächsten Reform, während noch Jahrgänge von der Reform AHV 21 betroffen sind. Das waren die Bedenken gegen zu viele Übergangsjahrgänge.
Zum Bundesratsmodell wurde Positives und Negatives aufgelistet. Zunächst der Schwelleneffekt - Kollege Hegglin hat es gesagt -: Der Jahrgang 1967 würde noch eine volle Entschädigung erhalten, eine bessere Rente, maximal 163 Franken im Monat, und der Jahrgang 1968 hätte gar nichts mehr. Das ist eine relativ harte Schwelle. Dafür spricht, dass man im Rentenmodell ist, dass man keine neue Massnahme planen muss und auch dass die Mindestrente und die Maximalrente nicht angepasst werden, vor allem, dass man nicht über die Maximalrente hinausgeht.
Einzelne Anträge sahen dann das Bundesratsmodell vor, aber dabei nur einen Ausgleich über vier Jahrgänge. Das hätte aber genau diejenigen getroffen, die sowieso schon reduziert in diesen Dreimonatsschritten an das Alter 65 herangeführt werden; Kollege Hegglin hat das gut ausgeführt. Hier hat der Bundesrat selber festgehalten: "Wenn man besonders gerecht sein möchte, müsste der erstbetroffene Frauenjahrgang eigentlich nur einen Viertel der Kompensationsmassnahmen erhalten, da er weniger als die nachfolgenden Jahrgänge betroffen ist." Daraus ist, wie Kollege Hegglin erwähnt hat, das Progressiv/degressiv-Modell entstanden. Man hat gesagt, dass man, wenn man es korrekt machen will, stufenweise auf 100 Prozent gehen muss und dann, damit man keine Schwelle hat wie im Bundesratsmodell, reduziert degressiv gegen null gehen kann. Dann ist der Übergang sanft und hat keine grossen Schwelleneffekte.
Aus diesem Progressiv/degressiv-Modell entstand das Trapezmodell, das Ihnen die Minderheiten III, IV und V darstellen. Die verwenden das Trapezmodell, einfach mit unterschiedlichen Jahrgängen.
Dieses Trapezmodell sieht einen Rentenzuschlag ausserhalb der Rentenformel vor, der jedoch abgestuft ist: Er nimmt in den ersten vier Jahrgängen zu. Im ersten Jahr, in dem man [PAGE 242] sozusagen nur drei Monate länger arbeiten muss, beträgt er 25 Prozent, dann steigt er an. Die entsprechenden Prozentzahlen sehen Sie dann im Artikel selber, allerdings sind die Zuschläge unterschiedlich hoch. Die Minderheit III (Hegglin Peter) sieht 150 Franken pro Monat vor, Kollege Hegglin hat es gesagt, während das Modell des Bundesrates 163 Franken vorsieht. Wenn man die Rente um ein Jahr aufschiebt, erhält man heute 102 Franken; eine Zahl, die schon ein paarmal erwähnt worden ist.
Was wurde gegen das progressiv/degressiv ausgestaltete Modell angeführt? Es würde über die Minimal- und die Maximalrente hinausgehen, vor allem über die Maximalrente hinaus, da auch die Maximalrentenbezüger einen Zuschlag von maximal 150 Franken erhalten würden. Es sei eine lineare Anpassung, hiess es, wonach die Beiträge für alle Einkommensklassen gleich wären und nicht nach der Einkommenshöhe abgestuft würden. Es wurde auch kritisiert, dass man ausserhalb der Rentenformel sei, wenn man das als Problem ansieht. Zudem werde der Plafond erhöht - wenn man von Plafond sprechen will -, bzw. es sei bezüglich der Ehefrau ausserhalb des Plafonds.
Weiter sei die resultierende Ausgleichssumme gemäss Antrag der Minderheit III (Hegglin Peter) zu tief, weil es ja dann nur ungefähr 400 Millionen Franken geben würde. Wenn man genau 102 Franken nehmen würde, dann betrüge die Ausgleichssumme nur rund 208 Millionen Franken im Jahr 2029 bei sieben Jahren. Bei neun Jahren und 150 Franken sind es immerhin 430 Millionen Franken - das betrifft die Minderheit III (Hegglin Peter). Ich werde zu den Zahlen gleich noch etwas sagen. Man hat auch noch gesagt, dass es nicht gut erklärbar sei, worauf eingewendet wurde, dass es durchaus gut erklärbar sei. Meine persönliche Meinung ist - ich bin Teil der Minderheit III -, dass es gut erklärbar ist.
Dafür spricht, dass es einfach zu erklären ist. Diese Lösung wird der stufenweisen Anpassung des Rentenalters gerecht. Sie ist näher an der heutigen Situation mit dem Aufschubszuschlag beim späteren Rentenbezug. Sie hat wenige und nur schwache Schwelleneffekte. Sie geht über die Minimalrente hinaus; in diesem Sinne ist diese Lösung sozialer als die bundesrätliche Version. Und auch heute wird bei einem Aufschub um ein Jahr die Maximalrente überschritten; man bleibt also beim System. Dies wäre zum Trapezmodell zu sagen.
Der Antrag der Minderheit VI (Müller Damian) beabsichtigt ebenfalls die Einführung eines Zuschlags ausserhalb der Rentenformel. Er ist aber anders als das Trapezmodell gestaltet. Wie es Kollege Müller Damian gesagt hat, ist sein Modell sozial abgestuft: 150 Franken für tiefere Einkommen und 50 Franken für höhere Einkommen.
Dieses Modell hat den Nachteil der Schwelleneffekte. Ich verweise einfach auf die Kommissionsdiskussion. In der Kommission wurde moniert, dass Frauen, die ein höheres durchschnittliches Einkommen aufweisen, tiefere Renten erhalten als gleichaltrige Frauen mit einem tieferen durchschnittlichen Einkommen. Zudem sind nur sechs Jahrgänge vorgesehen. Es wurde angeführt, dass das Modell eine soziale Komponente beinhalte - das hat Herr Müller schon ausgeführt - und ein Ausgleichsvolumen enthalte, das für die Vorlage wichtig sei.
Auch in diesem Modell sind im Unterschied zum Trapezmodell gekürzte Vorbezugssätze enthalten. Die drei Varianten des Trapezmodells sehen keine Kürzung des Vorbezugs vor. Sie enthalten nur den Zuschlag im Trapez, keine Kürzungssätze beim Vorbezug. Die Varianten der Minderheiten I, II und VI enthalten auch Kürzungssätze, gleich wie im von der Kommissionsmehrheit unterstützten Entwurf des Bundesrates, allerdings enthalten sie geänderte Sätze. Sie sind vielleicht ein bisschen höher oder ein bisschen tiefer. Das sehen Sie dann bei Artikel 40c.
In der Diskussion über all diese Modelle wurde in der Kommission das Pferd quasi von hinten aufgezäumt. Wir haben das jetzt auch in dieser Debatte gehört. Man peilt eine gewisse Ausgleichssumme an. Ist ein Drittel richtig, sind 80 Prozent richtig, sind 50 Prozent richtig? Wenn man dann die Summe hat, die man gerne hätte, wirft man diese Summe quasi ins System. Wenn man neun oder sieben Jahrgänge nimmt, dann sagt man: "Ich möchte gerne 600 oder 700 Millionen Franken haben." - "Ich habe nur sechs Jahrgänge; ich verteile diese 700 Millionen Franken auf die sechs Jahrgänge." Sie können das drehen und wenden, wie Sie wollen. Wenn Sie noch höhere Summen nehmen, gibt das am Schluss einfach mehr Geld für die ausgewählten Jahrgänge, die Sie nehmen. Wenn Sie nur sieben nehmen, dann haben Sie für diese sieben Jahrgänge sehr viel gemacht. Wir peilen die Summe an und verteilen sie auf diese Jahrgänge. Das führt einfach dazu, dass wir Überkompensationen haben.
Typisch sieht man es am Beispiel des Trapezmodells der Minderheit V, wo ein Zuschlag von 515 Franken vorgesehen wird - 515 Franken pro Monat bei einer Minimalrente, die 2021 bereits 1195 Franken beträgt. Eine Rente von 1195 Franken wird in den Ausgleichsjahrgängen um 515 Franken erhöht. Das wäre vielleicht hierzu noch zu sagen.
Bezüglich der Gesamtausgleichssumme wurde in der Kommission auch festgehalten, dass eine Summe von 350 Millionen Franken vielleicht zu tief sei. Die Kernfrage - das habe ich gesagt - wurde gestellt: Was ergibt heute ein Aufschub der Rente? Das sind 102 Franken. Es lagen an der Sitzung vom Januar 27 verschiedene Modelle vor, und die Zahlen gemäss dieser Tabelle wurden später noch präzisiert. Ich nehme dann noch Stellung zu den Zahlen. In der Kommission reduzierten sich die verschiedenen Modelle nach langer Diskussion auf die auf der Fahne aufgelisteten Modelle. Dabei handelt es sich um drei Grundmodelle, nämlich um jenes der Rentenformel, um jenes des Trapezes und um - ich sage dem mal so - den Zuschlag Müller Damian. Gemäss Verwaltung sind alle diese Modelle umsetzbar. Die Zuschläge würden nicht an die Teuerung angepasst.
Die Mehrheit entschied sich für ein alternatives Bundesratsmodell. Es nimmt das Grundkonzept des Bundesrates auf, mit Rentenformel, gekürzten Vorbezugssätzen, mit, wie gesagt, der zweiteiligen Lösung, aber im Gegensatz zum Bundesrat mit nur sechs Jahrgängen. Dieser Ausgleich für sechs Jahrgänge führt zu Ausgaben von 440 Millionen Franken im entsprechenden Jahr. Beim Modell des Bundesrates sind es 700 Millionen Franken. Wir werden also diese Modelle einander gegenüberstellen. Die Ausgaben betragen 440 Millionen Franken beim Antrag der Mehrheit, 700 Millionen beim Entwurf des Bundesrates, 1,4 Milliarden Franken bei der Minderheit I (Stöckli), 2,6 Milliarden Franken bei der Minderheit II (Graf Maya) - immer im teuersten Jahr, das kann 2036 oder 2031 sein. Der Minderheitsantrag III (Hegglin Peter) bedeutet Ausgaben von 430 Millionen, der Minderheitsantrag IV (Stöckli) von etwa 700 Millionen Franken, der Minderheitsantrag V (Graf Maya) von etwa 2,6 Milliarden Franken und der Minderheitsantrag VI (Müller Damian), wie gesagt, von etwa 600 Millionen Franken - das ist die Zusammenfassung.
Das Modell der Mehrheit entspricht dem Modell des Bundesrates, aber auf sechs Jahre verteilt, mit Kosten von 440 Millionen Franken, bei gekürzten Vorbezugssätzen. Wir haben in der Kommission die Kaskadenabstimmung durchgeführt. Aus dieser Kaskadenabstimmung hat am Schluss mit einem Resultat von 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen das jetzige Mehrheitsmodell resultiert.
Ich empfehle Ihnen hier, der Mehrheit zu folgen, auch wenn ich in der Minderheit III (Hegglin Peter) bin.