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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-03-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-03-16

Wortprotokoll

Die Motion, die Sie jetzt beraten, will den Bundesrat beauftragen, die Verschuldungsobergrenze der SBB vorübergehend anzuheben, um die Finanzierung ihrer Immobilienprojekte sicherzustellen, und zwar die Finanzierung jener Projekte, die bereits öffentlich aufgelegt wurden und bei denen erwiesen ist, dass sie wirtschaftlich tragfähig sind, sofern die Arbeiten innerhalb von 18 Monaten beginnen können. Diese Motion ist erfüllt. Wir sprechen hier nicht über eine Anregung und auch nicht über ein Postulat oder eine allgemeine Fragestellung. Vielmehr liegt ein Motionstext vor, der ganz klar sagt: Das soll so gemacht werden. Und ich sage Ihnen: Das ist erfüllt. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.

Wenn Sie die Motion aus Gründen der Provokation oder ich weiss nicht aus was für Gründen trotzdem annehmen wollen, dann können Sie das natürlich tun. Sie müssten mir dann einfach noch sagen, wen oder was genau Sie provozieren möchten. Wenn im Ständerat ein Motionstext eingereicht wird und der Motionsauftrag erfüllt ist - und er ist erfüllt -, bin ich bis jetzt aber eigentlich jeweils davon ausgegangen, dass die Motion abgelehnt wird. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt. Das soll Sie nicht daran hindern, gewisse Fragen noch zu vertiefen. Wir haben jetzt von zwei Kommissionen, der FK und der KVF, gehört, dass man gewisse Fragen noch anschauen will.

Zur konkreten Situation: Corona hat nicht nur, aber auch bei den SBB tiefe Spuren hinterlassen. Sie haben gestern von Herrn Ducrot die Zahlen gehört. Die Züge und die Bahnhöfe waren schlecht ausgelastet. Der Einbruch bei den Passagierzahlen und bei den Gütervolumina führte im letzten Jahr zu einem hohen Verlust von über 600 Millionen Franken, und zwar trotz der Covid-19-Unterstützungsgelder der öffentlichen Hand.

Wie Sie wissen, bleibt die finanzielle Lage der SBB wegen der Corona-Krise weiterhin herausfordernd. Die SBB haben auf diese Situation, wie sie sich letztes Jahr eben abgezeichnet hat, reagiert und haben Sparmassnahmen eingeleitet. Sie haben ihre Investitionen in allen Unternehmensbereichen überprüft und dann auch priorisiert. In diesem Zusammenhang haben sie Ende Januar dieses Jahres in Absprache mit dem Eigner angekündigt, Investitionen in verschiedene Immobilienprojekte zurückzustellen, bis die Finanzierung gesichert ist. Bei diesen Projekten bestehen laut SBB keine zwingenden vertraglichen Verpflichtungen. Das war auch eine Voraussetzung. Man hat gesagt: Dort, wo bereits vertragliche Verpflichtungen bestehen, steigt man nicht aus, weil das dann am Schluss noch neue Kosten generiert. Bei den Projekten, die nicht priorisiert werden, bestehen also keine zwingenden vertraglichen Verpflichtungen.

Was ist die Aufgabe des Eigners der SBB? Der Bund hat natürlich eine Verantwortung für die Leistungen der bundesnahen Unternehmen, aber auch für deren finanzielle Situation. Diese Verantwortung widerspiegelt sich zum einen eben im strategischen Ziel des Schuldendeckungsgrads für die SBB und zum andern in der Tatsache, dass der Bundesrat im Sommer 2020 kurzfristig die Kreditlinie für die SBB um 500 [PAGE 273] Millionen Franken erhöht hat, und zwar zur Sicherung der Liquidität. Wir haben letztes Jahr also reagiert.

Es ist für den Eigner aber zentral, dass die SBB die beschränkten Mittel - Sie können schon noch einmal nachgiessen, aber die Mittel sind im Moment beschränkt -, wenn schon, primär für das Kerngeschäft einsetzen, das heisst für alles, was in Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb steht, wie Rollmaterial, Bahnhöfe usw. Darunter können auch rein kommerzielle Immobilien fallen, die zu einem weiteren Kreis zählen, wenn sie nicht unmittelbar zum Kerngeschäft gehören.

Die Reaktionen auf den Entscheid der SBB, diese verschiedenen Immobilienprojekte zu sistieren, waren heftig. Die SBB sind da nochmals über die Bücher gegangen. Es ist ihnen gelungen, zusätzlichen finanziellen Spielraum zu schaffen. Dadurch können die SBB jetzt die baureifen Projekte trotz der angespannten finanziellen Lage weiterführen. Auch bei rund dreissig weiteren Projekten werden die Planungsarbeiten weitergeführt. Ob sie gemäss dem ursprünglichen Zeitplan realisiert werden können, wird sich zeigen, sobald wir auch die mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die finanzielle Lage der SBB abschätzen können.

Wichtig ist auch Folgendes: Ich kann nicht beurteilen, Frau Ständerätin Gmür, was Sie gesagt haben; man müsste aber schon ein bisschen aufpassen und nicht alle Projekte, die nicht so rasch vorankommen, wie Sie das gerne hätten, auch noch hier in diese Motion hineinpacken. Es gibt Projekte, die viel Zeit brauchen, die nicht so rasch vorwärtskommen. Wir sprechen hier ausschliesslich über die Projekte, welche die SBB in dieser finanziell angespannten Lage priorisiert haben, und über diejenigen, die sie nun eben zusätzlich aufgenommen haben; Sie haben das gehört.

Deshalb sind wir der Meinung, dass die Anliegen der Motion mit dem erneuten Entscheid der SBB, der auch in Absprache mit dem Eigner gefällt wurde, erfüllt sind. Mit der Weiterführung der Projekte kommen die SBB selbstverständlich den Anliegen der Gemeinden, Städte und Regionen und natürlich auch denjenigen der Bauwirtschaft entgegen. Die Weiterführung trägt auch der volkswirtschaftlichen und der städtebaulichen Bedeutung dieser verschiedenen Projekte Rechnung, gerade in der aktuellen Corona-Zeit. Mit der Weiterführung der Projekte kommen die SBB, wie gesagt, auch den Anliegen der Motion entgegen bzw. erfüllen sie.

Nun sage ich gerne noch etwas zu den strategischen Zielen und zur Verschuldungsobergrenze: Die geltenden strategischen Ziele - sie haben übrigens bis Ende 2022 Gültigkeit - müssen wir für die SBB kurzfristig nicht anpassen, weil die Zielformulierung ausdrücklich auch eine temporäre Überschreitung der Verschuldungsobergrenze zulässt. Der Bund kann die SBB diesbezüglich übrigens auch nicht stoppen; das können wir gar nicht. Wir führen ja bekanntlich im Rahmen der strategischen Ziele und nicht im operativen Geschäft. Wenn diese strategischen Ziele eine temporäre Überschreitung der Verschuldungsobergrenze zulassen, dann können das die SBB auch so entscheiden.

Wir werden die finanzielle Entwicklung der SBB weiterhin eng verfolgen und bei Bedarf Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung prüfen. Das wäre auch die Antwort auf die Frage von Herrn Ständerat Engler: Ja, wir sind selbstverständlich weiterhin in Kontakt. Ich kann Ihnen heute nicht sagen, ob die bisherigen Mittel genügen, aber das schauen wir an, das prüfen wir mit den SBB. Wenn wir zum Schluss kommen, dass für die finanzielle Stabilisierung weitere Mittel nötig sind, dann werden wir das selbstverständlich im Bundesrat entsprechend prüfen und diskutieren und Ihnen allenfalls auch unsere Schlussfolgerungen vorlegen.

Wie gesagt, kann man spätestens mit dem Entscheid zu den strategischen Zielen für die nächste Periode auch eine Anpassung der Verschuldungsobergrenze für die SBB prüfen. Aber machen wir uns nichts vor: Die SBB können in der Corona-Krise nicht alle Wünsche erfüllen, ohne dabei in finanzielle Schieflage zu geraten - und "finanzielle Schieflage" sage ich jetzt nicht einfach so. Wenn Sie dann finden, eine Verschuldungsobergrenze von 6 Prozent sei viel zu tief, Sie möchten[NB]7, Sie möchten 8 Prozent - vielleicht müssen wir dann mal über 10 oder über 20 Prozent sprechen -, müssen Sie mir beim Abwägen dann immer noch sagen, wie das Herr Ständerat Engler gesagt hat, was Ihrer Meinung nach die Ziele dieser Verschuldungsobergrenze sind.

Wann muss auch der Bund als Eigner ein Auge auf die Investitionen werfen? Ich meine, man kann jetzt bei diesen Liegenschaften von einem Schönwetterprogramm ausgehen und sagen: Renditeliegenschaften werden immer Rendite abwerfen. Solche Liegenschaften sind immer gut für die SBB, und sie werden damit immer Geld bekommen, um ihre Pensionskasse zu sanieren. Es gibt aber auch im Immobilienbereich Schlechtwetterphasen. Was sagen Sie dann, wenn die SBB hier im grossen Stil investieren, die Verschuldungsobergrenze höher ist, als Sie vielleicht gedacht haben, und sich das schöne Wetter plötzlich in der Immobilienbranche etwas verändert? Ich will damit nicht schwarzmalen, das wollen wir alle nicht. Aber ich denke, der Bund muss als Eigner die Verschuldungsobergrenze auch immer wieder in ein Gleichgewicht mit den möglichen Investitionen der SBB bringen.

Die SBB haben ein Beschaffungsvolumen von jährlich 5,6 Milliarden Franken. Ich glaube, es ist schon gut, wenn wir ein Auge darauf halten, wie diese 5,6 Milliarden Franken ausgegeben werden, wohin sie fliessen, wie realistisch eben mögliche Renditeversprechen oder -vorstellungen auch tatsächlich sind. Das schauen wir an, selbstverständlich in enger Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung, die ja hier als Eigner zusammen mit dem UVEK ebenfalls beteiligt ist.

Herr Ständerat Français, Sie haben die Frage gestellt, ob die bisherige Covid-Hilfe für die SBB genügt. Ich kann es Ihnen heute nicht sagen. Sie haben gestern die Zahlen gehört; wir werden das sicher immer wieder anschauen müssen. Daran ändert aber Ihre Motion nichts. Für die Frage also, wie die SBB aufgestellt sind, wie sie in dieser Corona-Krise ihre Liquidität behalten können, brauchen wir Ihre Motion nicht. Das ist das, womit wir uns ohnehin beschäftigen und womit wir uns auch letztes Jahr beschäftigt haben.

Wenn Sie über die Verschuldungsobergrenze sprechen möchten, sei es im Rahmen der strategischen Ziele, sei es unabhängig von den strategischen Zielen, sind wir selbstverständlich sehr gerne bereit, dies zu tun. Dafür brauchen wir keine Motion, deren Anliegen ja bereits erfüllt ist. Ich denke, Sie haben die Möglichkeit, das in Ihren jeweiligen Kommissionen mit dem Eigner und auch zusammen mit den SBB zu besprechen. Wenn Sie zum Schluss kommen, dass Sie die Verschuldungsobergrenze erhöhen oder massiv erhöhen möchten, und wenn Sie sagen, wofür Sie sie erhöhen[NB]möchten - das war ja auch die Frage von Herrn Ständerat Engler -, dann können wir die Diskussion sehr gerne führen.

Ich denke, es ist aber auch nicht schlecht, sich zu überlegen: Wenn man einen Motionstext, der eben schon erfüllt ist, trotzdem annimmt, dann ist der Auftrag an den Bundesrat auch nicht ganz so klar.