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Ritter Markus · Nationalrat · 2021-03-16

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-16

Wortprotokoll

Sinn und Zweck einer Differenzbereinigung ist, dass sich die Räte aufeinander zubewegen, um mit guten, ausgewogenen Anträgen zu versuchen, auch im anderen Rat eine Mehrheit zu finden. Dies hat der Ständerat in Artikel 164a des Landwirtschaftsgesetzes mit einem neuen Kompromissbeschluss gemacht. Er hat auf der einen Seite die Hauptkritik des Nationalrates anlässlich der letzten Diskussion vom 4. März aufgenommen und gesagt, dass die Kraftfutterimporte - das ist der grösste Block mit 1,3 Millionen Tonnen - neu neben sämtlichen Düngerlieferungen offengelegt werden sollen. Damit ist er dem Nationalrat einen grossen Schritt entgegengekommen. Auf der anderen Seite hat er die Kritik aufgenommen, dass der administrative Aufwand nicht übermässig ansteigen darf. Deshalb ist das Raufutter - Heu, Gras, Silage, Mais - nicht in diese Offenlegung eingebunden.

Das ist ein freundeidgenössischer Kompromiss, dem auch die Mehrheit Ihrer Kommission und unsere Fraktion zustimmen können. Ich möchte hier festhalten, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Minderheiten keine neuen Ideen vorgebracht und auch keine Vorschläge eingebracht haben, wie sie auf den Ständerat zugehen möchten.

Deshalb möchte ich Sie bitten, hier der Mehrheit und damit dem Ständerat zu folgen und diese Differenz auszuräumen.

Bei den Artikeln 19 und 62d des Gewässerschutzgesetzes bestehen ebenfalls noch Differenzen. Der Nationalrat und der Ständerat haben der Motion Zanetti Roberto 20.3625 zugestimmt, in welcher es um die Ausscheidung der Zuströmbereiche geht. Das ist gut und richtig so; es hat grosse Mehrheiten dazu gegeben. Die Frage ist jetzt aber, ob das in diese Gesetzesvorlage integriert werden soll oder ob eine ordentliche Vernehmlassung dazu durchgeführt werden muss. Ich darf hier festhalten, dass diese beiden Artikel weder in der Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative, die wir heute diskutieren, noch in der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2022 plus waren.

Jetzt geht es um die Frage: Sind diese Bestimmungen relevant? Betreffen sie weite Bevölkerungskreise - ja oder nein? Diese Frage können wir klar mit Ja beantworten. Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Umwelt sind 120[NB]000 bis 130[NB]000 Hektaren von diesen Ausscheidungen betroffen. Ebenfalls ist es so, dass ganze Gemeinden, Strassenzüge, SBB-Linien und Autobahnen in diese Zuströmbereiche zu liegen kommen werden. Ich glaube, dass es nur korrekt wäre, wenn die Betroffenen in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Gelegenheit hätten, sich dazu zu äussern; dies auch auf Basis eines fundierten Berichtes des Bundesrates. Ich möchte auch erwähnen, dass Zehntausende von Grundeigentümern hiervon betroffen sein werden.

Noch eine Bemerkung, die mir hier wichtig erscheint: Ja, diese Ausscheidung kann man so machen. Aber es sind heute noch 44 Prozent sämtlicher genutzter Quell- und Grundwasservorkommen nicht bundesrechtskonform ausgeschieden, und das nach zwanzig Jahren. Ich muss Ihnen eines sagen: Ich verstehe, dass die Kantone kein ordentliches [PAGE 488] Gesetzgebungsverfahren mit einer Vernehmlassung wollen, weil sie dann wahrscheinlich auch einmal zur Kenntnis nehmen müssten, dass zuerst die genutzten Quell- und Grundwasservorkommen geschützt werden müssen - und zwar bundesrechtskonform -, bevor man dann auch die Zuströmbereiche angeht.

Hier ist es wichtig, diese Fragen gesamthaft zu diskutieren und sowohl das Bundesamt für Umwelt als auch die Kantone in die Aufsichtspflicht gegenüber den Gemeinden und den Wasserversorgern zu nehmen. Auch deshalb ist es sehr wichtig, dass wir eine Vernehmlassung durchführen, damit wir erstens transparent sind und zweitens sämtliche Themen auf den Tisch bringen, die zum Schutz des Wassers auch relevant sind.

In diesem Sinne bitte ich Sie auch hier, der Mehrheit der Kommission zu folgen, die beiden Artikel also nicht in diese Gesetzesvorlage zu integrieren und eine ordentliche Vernehmlassung dazu durchzuführen.