Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-03-16
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-16
Wortprotokoll
Ich möchte doch noch kurz etwas sagen, und zwar unter institutionellen Aspekten. Bundesrat Cassis trat hier vor drei Jahren mit Argumenten auf, wie sie jetzt in der Beantwortung der Interpellation auch wieder nachzulesen sind. Es sind Argumente, die gegen die Ratifikation dieses Abkommens gegen die Verbreitung von Atomwaffen sprechen. Die Räte haben anders entschieden. Sie haben die Motion entgegen den damaligen Bedenken des Bundesrates angenommen.
Eine Motion ist ein bindender Auftrag an den Bundesrat, das Anliegen der Motion umzusetzen. Die Motion verlangte die Ratifikation des Abkommens, und sie verlangte, es sei den Räten zu unterbreiten. Wenn wir in der Interpellationsantwort lesen, dass die Annahme der Motion gegen den Willen des Bundesrates dazu führe, dass man das Ganze neu prüfen werde, dann befindet man sich in der Logik eines Postulates. Ein Postulat ist ein Prüfauftrag an den Bundesrat. Hier haben wir aber eine Motion, einen bindenden Auftrag an den Bundesrat, die Ratifikation vorzulegen.
Es geht nicht um die Prüfung des Anliegens. Es ist nicht eine Bittschrift, sondern ein bindender Auftrag. Wenn er nicht umgesetzt wird, ist es unter institutionellen Aspekten eine Missachtung des Willens und des bindenden Auftrags des Parlamentes.
Das Parlamentsgesetz sagt es klar: Es gibt Fälle, in denen etwas aus objektiven Gründen nicht umgesetzt werden kann. Dann bedarf es aber eines formellen Abschreibungsantrages. So, wie die Motion formuliert ist, ist sie eindeutig. Sie ist von den Räten eindeutig angenommen worden. Damit haben der Bundesrat und auch das zuständige Departement jetzt diesen Auftrag umzusetzen. Es ist auch unter den Aspekten der institutionellen Verantwortung nicht richtig, wenn man, wie es aus der Beantwortung der Interpellation hervorgeht, diese Sache einfach vor sich herschiebt und damit das Anliegen sabotiert.