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Herzog Eva · Ständerat · 2021-03-16

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-16

Wortprotokoll

In der Stellungnahme des Bundesrates steht, dass die Motion nicht nötig sei, da die Verschuldungsobergrenze sowieso temporär angehoben werden könne. Die SBB haben am 25. Februar auch bereits kommuniziert, dass die Projekte, die der ersten Medienmitteilung zufolge sistiert werden sollten, jetzt fortgeführt werden können. Das gilt auch für die Planungsarbeiten an den Projekten, die noch nicht so weit fortgeschritten sind.

Das klingt alles sehr gut. Ich bitte Sie trotzdem, die Motion anzunehmen. Ich sehe trotzdem Handlungsbedarf, vor allem weil ich denke, dass wir ohne den Brief der KVF und ohne diese Motion nicht dort wären, wo wir jetzt sind. Der Stand wäre dann wahrscheinlich immer noch der, dass Projekte, mit denen die Regionen und die Standorte rechnen, sistiert würden, womit sie jahrelang verzögert oder allenfalls nicht durchgeführt würden. Das wäre dem Vertrauen in die SBB im Immobilienbereich nicht sehr dienlich.

Die SBB haben sich das System nicht ausgesucht, nach welchem sie mit ihren Immobilien einen Gewinn erwirtschaften und mit einem Teil davon die Sanierung der Pensionskasse finanzieren müssen. 80 bis 100 Millionen Franken pro Jahr müssen sie noch bis ins Jahr 2034 dort einbezahlen. Weiter gibt es einen Beitrag von 150 Millionen Franken an den Bahninfrastrukturfonds, der eingerechnet ist. Dieses System besteht also, und es ist daher schwierig, jetzt einfach die Immobilienprojekte zurückzuschrauben und die SBB diese Gewinne nicht realisieren zu lassen.

Ich bin sehr froh, dass der Bundesrat sagt: Ja, die Obergrenze kann temporär noch weiter angepasst werden. Sie ist im Moment überschritten - das ist so -, aber man hat offenbar länger Zeit, um wieder unter diese Obergrenze zu kommen. Ich finde die Motion aber vor allem deshalb wichtig, weil darüber diskutiert werden muss, wie hoch die Obergrenze künftig sein soll.

Es wird in der Stellungnahme auch angekündigt, dass in den strategischen Zielen für die SBB 2023-2026 die Anpassung der Verschuldungsobergrenze geprüft werden soll. Ich finde es ausserordentlich wichtig, dass man das macht, damit so etwas nicht wieder passiert und damit Projekte, mit denen man gerechnet hat, nicht einfach sistiert werden. Das System kann durchaus geändert werden, aber man darf sich einfach keine Illusionen machen: Wenn die SBB die Beiträge nicht in die Pensionskasse einschiessen können, dann müssen die Mittel woanders herkommen. Wenn man schon ein solches System hat, in dem die Mittel für Sanierungen und Infrastrukturen erwirtschaftet werden sollen, dann muss man die SBB diese auch erwirtschaften lassen.

Zudem verhält man sich in der jetzigen Zeit quasi prozyklisch und stellt Infrastrukturprojekte zurück; das hat uns in der KVF und in der Finanzkommission vor allem gestört. Wir haben bisher in diesem Land kein Konjunkturprogramm gemacht. Wir haben sonst viele Massnahmen ergriffen, das kann man so sehen, aber man sollte sich nicht gleich noch prozyklisch verhalten. [PAGE 272]

Ich möchte Sie trotzdem bitten - es wurde auch kein anderer Antrag gestellt -, die Motion anzunehmen. Ich finde, die Notwendigkeit besteht nach wie vor. Danke für die Antwort!