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Burkart Thierry · Ständerat · 2021-03-16

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-16

Wortprotokoll

Sie erlauben mir, dass ich als Mitglied des Rates, aber auch in meiner Funktion als Zentralpräsident des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes (Astag) zu diesem Thema noch ein paar Sätze anfüge.

Wir sprechen hier über die LSVA. Sie ist der wichtigste Kostenfaktor im schweizerischen Strassengütertransport. Im Unterschied zu Deutschland, wo die Maut nur auf Autobahnen und einigen wenigen Bundesstrassen entrichtet werden muss, gilt die LSVA-Pflicht in der Schweiz flächendeckend auf dem gesamten Strassennetz. Jeder einzelne Tonnenkilometer kostet die Strassentransportunternehmen rund einen Franken. Seit 2001, dem Jahr der Einführung, kamen dadurch rund 25 Milliarden Schweizerfranken an LSVA-Erträgen zusammen, dies zugunsten der Neat bzw. jetzt zugunsten des Bahninfrastrukturfonds. Die Schweiz ist damit mit grossem Abstand Weltmeister. In keinem anderen Land sind die Strassenbenützungsgebühren für den gewerblichen Strassentransport auch nur annähernd so hoch wie bei uns.

Mein Vorredner, Kollege Wicki, hat es ausgeführt: Die LSVA gilt nicht für leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen. Unternehmen, die primär Lieferwagen einsetzen, profitieren damit von erheblichen Wettbewerbsvorteilen, obwohl diese Fahrzeuge weniger effizient, weniger umweltschonend und weniger sozial verträglich unterwegs sind als schwere Nutzfahrzeuge. Das Gewerbe des Strassentransports unterstützt deshalb die vorliegende Motion im Grundsatz. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen und somit zu einer umwelt- und sozial verträglichen Güterlogistik geleistet werden.

Zentral ist jedoch folgende Bedingung, die in der Motion enthalten ist: "Überdies sollen am geltenden Abgabesystem für Lastwagen keine Änderungen vorgenommen werden, insbesondere keine Anhebung der Grundgebühren." Ich betone dies besonders mit Blick auf den nächsten Verlagerungsbericht, den uns der Bundesrat voraussichtlich im November dieses Jahres vorlegen wird und der eine Stossrichtung zur Weiterentwicklung der LSVA enthalten wird. Konkret sei festgehalten:

1.[NB]Die bestehenden LSVA-Tarife sind gemäss Bundesverfassung und Gesetz sowie gemäss Landverkehrsabkommen mit der EU bereits am obersten Limit angelangt und dürfen daher, wie das Bundesgericht im Zusammenhang mit dem[NB]LSVA-Prozess im Jahr 2008 bzw. 2009 klar festgehalten hat, nicht weiter erhöht werden. Ich empfehle auch dringend, das Landverkehrsabkommen nicht zu öffnen, sonst droht seitens der EU dann auch Druck auf das Kabotageverbot. Wir sehen in der EU diesbezüglich eine Liberalisierung. Eine Lockerung des Kabotageverbots hätte dann auch entsprechende umweltpolitische, aber natürlich auch verkehrspolitische Auswirkungen im negativen Sinne für unser Land.

2.[NB]Die LSVA basiert seit Beginn auf drei Berechnungsfaktoren: Gesamtgewicht des Fahrzeugs, gefahrene Kilometer und Emissionsklasse des Fahrzeugs. Die Emissionsklasse, die sogenannte Euronorm, regelt mittels Grenzwerten den Ausstoss von Luftschadstoffen. Mit den neuen Euronormen 5 und 6 konnte hier eine Reduktion auf nahezu null erreicht werden. Es wäre daher nicht legitim und angebracht, jetzt nach Erreichen des Ziels eine Änderung der Spielregeln vorzunehmen und beispielsweise CO2-Grenzwerte als neuen Faktor beizuziehen.

3.[NB]Kein Spielraum besteht vorderhand auch bei sogenannten Abklassierungen, das heisst bei der Zuordnung der Emissionsklassen zu den drei Tarifkategorien. Insbesondere ist eine Abklassierung von Fahrzeugen der neuen Euronorm 6 frühestens und erst dann zulässig, wenn eine neue Emissions- oder Verbrauchs-Euronorm 7 auf europäischer Ebene für Verbrennungsmotoren serienmässig für jedes Einsatzspektrum vorhanden ist - ich betone: erst nach Einführung einer Euronorm 7 in der EU -; alles andere wäre unfair.

4.[NB]Es gibt einen Zielkonflikt zwischen Finanzierung und Lenkung. Bislang sollte die LSVA primär lenken und damit die Schadstoffe reduzieren sowie die Verlagerung von Grenze zu Grenze - so steht es in der Verfassung - fördern. Die erfolgreiche Lenkung bewirkt nun jedoch einen Rückgang bei den Finanzen. Aber wie gesagt: Der Fünfer und das Weggli sind hier nicht zu haben.

Schliesslich erlaube ich mir noch eine letzte Bemerkung, ein Wort zur Zusammenarbeit mit der Branche. Zusammenarbeit heisst nicht, dass einfach eine einseitige Information stattfindet, es heisst nicht, dass schriftliche Inputs der Branche explizit nicht erwünscht sind, sondern es heisst: ernsthafte Gespräche oder sogar gemeinsame Workshops. Darauf hoffen wir.

In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung dieser Motion.