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Salzmann Werner · Ständerat · 2021-03-16

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-16

Wortprotokoll

Wie in der Motion erwähnt, konnten bis 2008 Jugendliche ab dem 16. Altersjahr Personenwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern fahren. Dies ermöglichte es ihnen vor allem in den abgelegenen Hügel- und Berggebieten der Schweiz, sicher an ihren Arbeitsplatz oder zur Schule zu gelangen. Es gibt in unserem Land noch sehr viele Regionen, wo Sie mit dem öffentlichen Verkehr nicht zeitgerecht an den Arbeitsplatz gelangen können. Das ist zum Beispiel auch bei mir in Mülchi so, weil das Angebot des öffentlichen Verkehrs so stark eingeschränkt ist, dass das nicht immer passt. So wurden mit der Änderung bei der Führerscheinkategorie F diese Regionen verkehrsmässig benachteiligt.

Dass zunehmend Personenwagen auf 45 Stundenkilometer gedrosselt und auf längeren Strecken eingesetzt wurden, mag vereinzelt der Fall gewesen sein. Diese Personenwagen wurden aber nicht aus Spass, sondern aufgrund eines begründbaren Bedürfnisses beschafft. Die Fahrt in einem vierrädrigen, gedeckten Fahrzeug ermöglicht es den Jugendlichen ab 16 Jahren, sicher, trocken und gesund ans Ziel zu gelangen. Es ist für die Jugendlichen bedeutend sicherer, mit einem Personenwagen zu fahren, als mit einem Roller oder Motorrad. Denn diese modifizierten Personenwagen sind auch mit ABS, Airbag und Sicherheitsgurten usw. ausgerüstet. Somit sind die Insassen nicht nur vor Unwetter, sondern auch vor Unfällen gut geschützt.

Es ist meines Erachtens auch nicht korrekt, dass man von einer Einschränkung des Verkehrsflusses spricht. Denn schon heute dürfen 16-Jährige in Kategorie F ein Fahrzeug lenken, das maximal 30 Stundenkilometer fährt und ein weisses Kennzeichen hat. Konsequenterweise müsste man dies dann auch verbieten.

Denken Sie bitte auch an die Jugendlichen, die ihren Arbeitsplatz in der Lehre als Bäcker mitten in der Nacht oder als Forstwart direkt im Wald erreichen müssen. Der Einsatz eines vierrädrigen Personenwagens mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern ist kein Luxus, sondern ein echtes Bedürfnis.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.