Lexipedia

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2021-03-16

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-16

Wortprotokoll

Eigentlich geht es beim Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022-2025 vor allem - fast hätte ich gesagt: "nur noch" - um die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022 bis 2025.

Wie schon der Ständerat in der Wintersession hat sich auch der Nationalrat beim vorangegangenen Geschäft für eine Sistierung der AP 2022 plus entschieden. Trotzdem sollen, Herr Bendahan hat es angesprochen, nach Meinung verschiedener Kreise die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, d. h., der Zahlungsrahmen der letzten vier Jahre soll auch für die kommenden vier Jahre gelten. Das ist einerseits nachvollziehbar und verständlich - die Landwirtschaft muss weiter funktionieren, sie ist auch unterstützungswürdig -, andererseits gibt es aber auch Grenzen.

Erlauben Sie mir kurz einen Exkurs zum Inhalt der AP 2022 plus: Vor rund einem Jahr hat der Bundesrat die Botschaft verabschiedet. In seiner Medienmitteilung schrieb er damals unter dem Titel "Die Landwirtschaft bereitet sich auf die Herausforderungen von morgen vor", dass sich die Landwirtschaft so positioniere, dass den Anliegen der Bevölkerung Rechnung getragen werde. Er schrieb weiter, dass die Schweizer Landwirtschaft über den passenden Rahmen verfüge, um den Mehrwert ihrer Produkte stärker zur Geltung zu bringen, und dass die Effizienz der Betriebe gestärkt und die Umweltbelastung sowie der Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen weiter reduziert würden. Nicht zuletzt wurde darauf hingewiesen, dass die Botschaft auch ein Massnahmenpaket als Alternative zur Trinkwasser-Initiative enthalte. Davon ist leider wenig übrig geblieben. Das bedauert die SP-Fraktion.

Nun sollen die Finanzen aufgrund der bisherigen gesetzlichen Grundlagen und des bisherigen Zahlungsrahmens gesprochen werden. Bei allem Verständnis dafür, dass die nötigen Mittel für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach heute geltenden Gesetzen geleistet werden müssen, ist die SP-Fraktion doch der folgenden Ansicht: Man kann nicht auf der einen Seite auf eine Diskussion über die Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik verzichten und auf der anderen Seite die finanziellen Mittel für die wohlverstanden nächsten vier Jahre trotzdem beanspruchen.

Wir unterstützen deshalb den Minderheitsantrag II (Bertschy) bzw. die Minderheitsanträge II und III (Friedl Claudia) aus der Finanzkommission des Nationalrates, die den finanziellen Rahmen nur für die nächsten zwei Jahre festlegen wollen. Damit wollen wir vor allem ein Zeichen setzen, dass wir mit der Landwirtschaftspolitik vorwärtskommen wollen und die Herausforderungen nicht länger einfach vor uns herschieben können. Die Agrarpolitik 2022 plus wäre eine Chance, in Richtung ressourcenorientierter und ökologischer Landwirtschaft zu gehen. Dieser Schritt sollte so rasch als möglich angegangen werden.

Herr Dettling hat vorhin angesprochen, wieso für die Landwirtschaft mit diesen vier oder zwei Jahren eine Ausnahme gemacht werden soll. Aber die anderen Rahmenkredite sind nicht sistiert worden. Hier jedoch haben wir es mit der Sistierung einer Vorlage zu tun. Deshalb kann man auch eine andere Schlussfolgerung ziehen und den Kredit auf zwei Jahre beschränken.

Der Bundesrat hat im Entwurf 4 einen Betrag von mehr als 13 bzw. fast 14 Milliarden Franken vorgesehen. Eine Mehrheit möchte noch weiter gehen und auf die Durchsetzung der Teuerungskorrektur gemäss der Motion Dittli verzichten. Mit dieser Motion, Sie haben es vorhin auch schon gehört, wurde seinerzeit geltend gemacht und von beiden Räten beschlossen, dass die Teuerung nur dort ausgeglichen werden soll, wo sie auch tatsächlich anfällt. Die SP-Fraktion hatte sich damals dagegen ausgesprochen, die bürgerlichen Fraktionen unterstützten die Motion. Bereits damals wurde in der parlamentarischen Debatte darauf hingewiesen, dass die zur [PAGE 508] Diskussion stehende Teuerungskorrektur auch für die Landwirtschaft gelten werde; Frau Munz hat das vorhin auch erwähnt.

Ich komme nochmals zurück auf meine Frage an Herrn Kollege Müller, den Kommissionssprecher. Er mag rapportiert haben, was in der ständerätlichen Kommission oder im Ständerat diskutiert wurde. Aber es ist halt schon so: Wir haben in den letzten Jahren in der Finanzkommission immer wieder über diese Teuerungskorrektur diskutiert, und sie wurde immer wieder durchgesetzt. Sie wurde schon vom Bundesrat vorgeschlagen, und die Kommission hat sich, ich würde jetzt einmal sagen, grossmehrheitlich auch dafür ausgesprochen, dass die Teuerung, wenn keine Teuerung angefallen ist, nicht ausbezahlt wird. Nun soll die Landwirtschaft davon ausgenommen werden. Wir sind der Ansicht, dass der Entscheid bezüglich der Teuerungskorrektur auch heute noch gilt.

Die SP-Fraktion wird daher die Minderheiten Bertschy, Munz und Friedl Claudia unterstützen. Wenn wir am Schluss der Debatte der Vorlage zustimmen oder uns enthalten werden, was wahrscheinlicher ist, so werden wir das mit wenig Begeisterung tun.