AB 279710
Martullo-Blocher Magdalena · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-17
Wortprotokoll
Ich spreche zur Differenz bei Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e. Der Ständerat hat in der letzten Ratssitzung einen Passus neu aufgenommen: Der Bund kann wichtige medizinische Güter selber herstellen lassen. Man denkt hier natürlich vor allem an das Impfen. Man muss wissen, dass die ganze Impfkette sehr komplex ist und mehrstufige Prozesse umfasst, dass mehrere Firmen und Länder involviert sind und dass in der Schweiz kein Patent für einen Impfwirkstoff vorhanden ist. Die Impfstoffe, die in der Schweiz zugelassen sind, aber auch diejenigen, die wir bis jetzt mit Verträgen abgedeckt haben, sind nicht in der Schweiz, sondern im Ausland patentiert. Beim Lonza-Wirkstoff zum Beispiel müsste man dann mit Moderna einen Auftragsfertigungsvertrag abschliessen.
Man muss wissen, dass eine neue Impfstofflinie mindestens sechs bis neun Monate braucht, um in Betrieb zu gehen. Bis dann müssen wir doch in der Schweiz bereits geimpft sein! Der Bundesrat spricht von Mai/Juni. Deshalb macht es wirklich keinen Sinn, diesen Passus noch ins Gesetz aufzunehmen, im Gegenteil: Es verleitet den Bundesrat vielleicht sogar noch dazu, selber in die Impfstoffproduktion einzugreifen. Anhand bisheriger Erfahrungen in diesem Bereich - bei Tamiflu oder bei der Maskenproduktion - haben wir gesehen, dass der Bund, der selber keine Ahnung von diesen Prozessen hat, viel zu spät ist und dass die Qualität oft auch noch mangelhaft ist.
Wir sind deshalb der Meinung, dass dies nicht ins Covid-19-Gesetz gehört, obwohl das Impfen die Hauptstrategie ist. Der Bundesrat sollte sich stattdessen auf eine rasche Beschaffung und Belieferung im Rahmen der bisherigen Zulassungen und der Neuzulassungen konzentrieren.
Dieses Thema ist im Epidemiengesetz bereits viel besser abgehandelt, was auch für zukünftige und andere Epidemien als Covid-19 mehr Sinn macht. Dort wird es zudem sehr differenziert behandelt und nicht übers Knie gebrochen. Es steht nämlich, dass die Herstellerin nachweislich das Wissen und die Fähigkeit haben muss, so etwas zu produzieren, dass die Herstellung vorzugsweise in der Schweiz erfolgen muss, und es steht vor allem, dass dann eine vorrangige Belieferung für die Schweiz zugesichert werden muss. Im Covid-19-Gesetz haben wir nur eine Produktion, die selber veranlasst werden kann, aber keine Belieferungspriorität für die Schweiz. Doch ohne Belieferungspriorität für die Schweiz macht das überhaupt keinen Sinn.
Es geht hier um eine politische Profilierung der FDP und der SP. Wir sind nicht bereit, hier einfach etwas ins Gesetz zu schreiben, das den Bund noch dazu verleiten könnte, beim Thema Impfen falsche Massnahmen zu ergreifen oder die Belieferungspriorität anderweitig sicherzustellen.
Wir bitten Sie deshalb, bei Artikel 3e der Minderheit zuzustimmen und damit beim geltenden Recht zu bleiben.