Walti Beat · Nationalrat · 2021-03-17
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-17
Wortprotokoll
Wir befinden uns auf der Schlussgeraden der Differenzbereinigung in einer komplexen und dringlichen Materie, wie Sie alle merken. Es gibt auf der Schlussgeraden ein neues Thema, nämlich in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e, und zwar die Frage, ob eine zusätzliche Rechtsgrundlage für die Impfstoffbeschaffung durch den Bund geschaffen werden soll.
Die FDP-Liberale Fraktion wird sich hier dem Ständerat und der Mehrheit der Kommission anschliessen. Es geht hier - daran möchte ich erinnern - um eine Kann-Bestimmung, die es dem Bund ermöglicht, in einer Krisenlage, wie eben jetzt in dieser, wichtige medizinische Güter zu beschaffen oder herstellen zu lassen. Das ist ganz wichtig. Und damit hier der Legendenbildung etwas vorgebeugt werden kann: Es geht wirklich nicht darum, dass der Bund eine Impfstofffabrik aufstellt oder dass im Westflügel des Bundeshauses eine Produktionsstrasse für Impfstoffe eingerichtet wird; das ist nicht das Thema, das hat insbesondere die FDP-Fraktion auch nie verlangt. Wir haben verlangt, dass die Beschaffung der Impfstoffe mit allen möglichen Mitteln optimiert wird. Diese Gesetzesbestimmung zeigt eben gerade, dass die Grenze zwischen eigentlicher Beschaffung - gleich Einkauf - und der Unterstützung einer Produktion in der Frühphase einer Produktentwicklung sehr fliessend sein kann.
Wir sind hier der Meinung, dass wir es uns nicht leisten können, Möglichkeiten vorbeiziehen zu lassen, weil es dann vielleicht die entsprechende Rechtsgrundlage nicht gibt. Wenn Sie sich vergegenwärtigen, dass uns jeder Monat etwa 2 bis 3 Milliarden Franken kostet, dann merken Sie schnell, dass es gut ist, vielleicht ein paar Millionen Franken in eine gute Beschaffungsstruktur zu investieren.
Wir sind uns auch bewusst, dass die Produktionsketten gerade bei diesen Produkten sehr international sind. Wir sind nicht der Meinung, dass wir hier Autarkie spielen müssten. Es ist auch nicht das gleiche Thema, wie es in den erwähnten Vorstössen bereits abgehandelt wird, sondern es geht wirklich um die Optimierung der Verhandlungsposition der Schweiz in dieser schwierigen Frage. Da macht es einen Unterschied, ob der entscheidende mRNA-Wirkstoff in unserem Land produziert wird oder ob einfach die Kartonschachtel der Verpackung hier produziert wird. Wenn der Bund diesen Vorteil sinnvoll einsetzt, gibt ihm das zusammen mit dem Wirkstoffhersteller gegenüber dem Produkthersteller eine bessere Verhandlungsposition.
Die Frage der Notwendigkeit können wir beiseitelassen. Vielleicht würde Artikel 51 des Epidemiengesetzes reichen. Die zeitliche Komponente wurde falsch geschildert. Das Thema Impfstoffbeschaffung wird uns noch Monate beschäftigen. Es wird nicht nur eine, sondern bei mutierten Viren weitere Impfkampagnen brauchen, und der Impfstoff wird noch lange knapp bleiben. Also bitte machen Sie hier diesen Schritt!
Wir wollen auch den Impfausweis im Gesetz verankern. Das ist wichtig. Ich kann nicht nachvollziehen, warum die SVP-Fraktion gegen diesen Passus ist, wenn sie doch gleichzeitig erklärt, dass die Impfung die wichtigste Säule beim Ausstiegsszenario sei. Die Impfung ist sozusagen volkswirtschaftlich nutzlos, wenn die Geimpften nicht nachweisen [PAGE 521] können, dass sie geimpft sind. Deshalb unterstützen wir auch bei Artikel 6a die modifizierte und verbesserte Fassung des Ständerates.
Dann gestatte ich mir, dem absoluten Wahrheitsanspruch von Frau Badran bei den Miet- und Pachtbestimmungen entgegenzutreten. Wir haben ein sehr vielschichtiges Unterstützungskonzept. Die vorgeschlagenen Mietklauseln sind hier systemfremd und im Grundsatz ein Problem. Das haben wir schon umfangreich besprochen. Wir werden bei Artikel 9 Buchstaben d und e die Minderheit Aeschi Thomas unterstützen und bei Buchstabe f die Mehrheit.
Ein Wort noch zur Umsatzschwelle: Hier bitte ich Sie, auf Experimente zu verzichten und den Minderheitsantrag Aeschi Thomas, das heisst die Version des Ständerates, zu unterstützen. Eine Ausnahmeklausel zu schaffen, ist eine romantische Idealvorstellung. Es wird zu Rechtshändeln führen, weil jede Anspruchsberechtigte und jeder Anspruchsberechtigte geltend machen kann, dass sie oder er sich in einer Ausnahmesituation befindet. Das ist für die Kantone im Vollzug eine Katastrophe. Für die Anwälte wäre es das Schlaraffenland.
Schliesslich noch zur Eigenleistung: Hier ist ein sehr guter Kompromiss gefunden worden, und ich denke, dass Bundesrat Maurer mit seinen Ausführungen viele von Ihnen noch wird überzeugen können.