Kutter Philipp · Nationalrat · 2021-03-17
Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-17
Wortprotokoll
Vorab gebe ich Ihnen meine Interessenbindung bekannt. Ich bin Präsident der Schweizerischen Lauterkeitskommission - dazu gleich mehr.
Beginnen möchte ich mit meiner Grundhaltung. Ich stehe für eine liberale Wirtschaftspolitik ein. Dazu gehört, dass Hersteller von legalen Produkten diese bewerben dürfen. Deshalb empfehle ich die Initiative zur Ablehnung. Ich teile aber voll und ganz das Anliegen, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden sollen. Deshalb begrüsse ich einen griffigen Jugendschutz. Anders formuliert: Werbung für Tabakprodukte soll grundsätzlich erlaubt sein. Richtet sich diese aber an Kinder und Jugendliche, dann soll sie nicht zulässig sein. Das ist genau der Weg, den der Nationalrat bei der Behandlung des Tabakproduktegesetzes eingeschlagen hat.
Ich empfehle diese Initiative aber auch noch aus zwei persönlichen Gründen zur Ablehnung.
Zum ersten Grund: Beruflich komme ich aus dem Kommunikationsbereich. Ich war unter anderem Chefredaktor einer Lokalzeitung. Wie Sie alle wissen, stehen die Printmedien vor schwierigen Herausforderungen. Die Inserateeinnahmen sind stark rückläufig. Deshalb diskutieren wir momentan ja auch über einen Ausbau der staatlichen Medienförderung. Sagen wir Ja zu dieser Initiative, werden Zeitungen und Magazine noch mehr leiden. Das ist auch der Grund, weshalb sich Kommunikation Schweiz, der Verband der Kommunikationswirtschaft, gegen diese Initiative ausspricht.
Zum zweiten Grund: Wie gesagt, bin ich Präsident der Schweizerischen Lauterkeitskommission, dies seit gut einem Jahr. Diese Kommission wurde 1966 gegründet, also vor mehr als fünfzig Jahren. Sie ist eine Institution der Kommunikationsbranche, welche die Selbstkontrolle der kommerziellen Werbung bezweckt. Sie behandelt Beschwerden zu unlauteren Werbemassnahmen. Die Urteile sind zwar staatlich nicht bindend, hatten in der Vergangenheit aber immer eine regulierende Wirkung. Diese Selbstkontrolle wirkt auch bei der Tabakwerbung. Swiss Cigarette, der Verband der wichtigsten drei in der Schweiz produzierenden Zigarettenunternehmen, hat 2005 auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung mit der Schweizerischen Lauterkeitskommission über Marketing- und Werberichtlinien getroffen. Obwohl keine gesetzliche Verpflichtung besteht, hat diese Selbstregulierung dazu geführt, dass sich die Tabakbranche seither an wichtige Werbebeschränkungen gehalten hat, die im Interesse der Gesellschaft und insbesondere des Jugendschutzes sind.
So hat sich die Branche beispielsweise verpflichtet, keine Werbung in Printmedien zu machen, deren Leserschaft nicht mindestens zu 80 Prozent aus Erwachsenen besteht. Weiter ist es beispielsweise nicht erlaubt, Gratiszigaretten an Minderjährige zu verteilen und Veranstaltungen zu sponsern, die sich hauptsächlich an Unter-18-Jährige richten.
Diese Vereinbarung ist ein gutes Beispiel für eine gelungene Selbstregulierung. Sie ist freiwillig und dennoch wirksam, weil sich die Mitglieder von Swiss Cigarette daran halten. Ohne dass der Gesetzgeber hätte tätig werden müssen, hat die Branche auf negative Auswirkungen der Werbung reagiert und sich eingeschränkt.
Würde diese Initiative angenommen, würde die Vereinbarung von Swiss Cigarette und der Schweizerischen Lauterkeitskommission obsolet, weil gar keine Werbung mehr erlaubt wäre. Anstelle eines gutschweizerischen Kompromisses, wie ihn die Vereinbarung vorsieht, würden staatlicher Zwang und ein Totalverbot Einzug halten. Das finde ich nicht sehr schweizerisch.
Ich empfehle Ihnen: Bleiben wir auf unserem Weg. Bleiben wir bei den bewährten Instrumenten, dem Tabakproduktegesetz und der Selbstregulierung, und lehnen wir die Initiative ab.