Lexipedia

Brunner Thomas · Nationalrat · 2021-03-17

Brunner Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2021-03-17

Wortprotokoll

Es gibt gute Gründe, warum Jugendliche in gewissen Bereichen etwas mehr Schutz benötigen als Erwachsene. Bei Erwachsenen sind auch wir der Meinung, dass man vermehrt an die Eigenverantwortung appellieren kann.

Eine Tatsache ist, dass das neuronale Belohnungssystem, d.[NB]h. der Mechanismus über das Dopamin, bei Teenagern bereits bestens funktioniert, während sich der Ausgleich über Risikobewusstsein und Kontrollfähigkeiten erst in Entwicklung befindet. Es liegt also ein alterstypisches Ungleichgewicht vor, was unter anderem in einer erhöhten Suchtanfälligkeit resultiert. Dafür gibt es evolutionsbiologische Gründe, die wir inzwischen recht gut kennen.

Den jungen Menschen gehört die Zukunft, davon sind wir überzeugt. Deshalb müssen ebendiese Zukunft und die jungen Menschen vor missbräuchlichen Manipulationen geschützt werden. Die Vorlage betrifft einerseits etablierte Bereiche wie den Film, andererseits aber auch neuere, dynamische Bereiche wie Videospiele. Solch hochdynamischen technischen Möglichkeiten führen zu Chancen und Risiken. Es liegt also an uns, die Risiken zu begrenzen bzw. die Entwicklungen in sinnvolle Bahnen zu lenken. Diese Entwicklungen wollen wir nicht bremsen, sondern sinnvoll ausrichten.

Es handelt sich bei dieser Vorlage zwar um ein neues Gesetz, trotzdem starten wir nicht von Feld null. Obwohl wir in der Filmbranche bereits Erfahrungen mit Altersgrenzen gesammelt haben, sahen wir, wie Ihnen der Kommissionssprecher bereits aufgezeigt hat, eine irritierende Vielfalt. Es geht also um eine Harmonisierung und Weiterentwicklung.

Wir wollen also keine statische Gesetzgebung. Dafür liegt Ihnen ein intelligenter Ansatz vor, nämlich die Schaffung von Gremien, bestehend aus Branchenvertretungen, verstärkt durch Fachexpertise. Diese erhalten einen Auftrag, und in diesem Auftrag steht, was geregelt oder geschützt werden soll, aber nicht, wie genau das gehen soll. Es ist also eine Koregulierung.

Unsere Kommission hat Experten aus den Branchen und aus dem Jugendschutz angehört. Sie hat dort nachgebessert, wo konkreter Bedarf dazu ausgewiesen wurde, z. B. im Bereich der Mikrotransaktionen. Hier hat Ihnen sogar die Minderheitssprecherin gezeigt, dass es sich um ein relativ hinterhältiges System handelt, indem ein vorgebliches Gratisprodukt später alles andere als gratis ist. Solche Tricks sind für die Jugendlichen nicht das Wahre.

Die vorliegenden Minderheiten beantragen mehrheitlich weniger griffige Schutzbestimmungen. Da soll Wesentliches gestrichen werden, unter anderem in Artikel 11 so viel, bis fast kein Fleisch mehr am Knochen ist. Oder gemäss Artikel 7 soll es legal sein, wenn ein "Onkel", vielleicht 25- oder 30-jährig, einem Zehnjährigen Produkte zugänglich macht, die erst ab sechzehn erlaubt sind. Das wäre dann nicht mehr das, was wir unter Jugendschutz verstehen.

Die grünliberale Fraktion beurteilt sowohl den gewählten Ansatz, also den Mechanismus, als auch die Kommissionsbeschlüsse als nachvollziehbar und sinnvoll. Im Allgemeinen folgen wir den Mehrheiten. Dies gilt auch für das nachfolgende Postulat 20.4343, wo es um die Unterstützung von Suchtprävention geht. Ich gehe hier nicht auf sämtliche Minderheits- oder Einzelanträge ein. Diese werden, soweit nicht erwähnt, von uns abgelehnt. Teilweise machen wir eine Ausnahme, so betreffend die Minderheiten Wasserfallen Christian in den Artikeln 8 und 9, wo es um die Alterskontrolle respektive um die Selbstkontrollgremien geht. Hier favorisieren einige von uns die offeneren Umformulierungen, andere aber bevorzugen die klarere und griffigere Version des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit.

Sie dürfen also davon ausgehen, dass hier grünliberale Stimmen für beide Varianten resultieren werden. Im Übrigen lehnen wir sämtliche Minderheits- und Einzelanträge ab.