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Hofmann Urs · Nationalrat · 2002-11-28

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-28

Wortprotokoll

Ich habe es Herrn Walter eben erklärt: Diejenigen, die mit dem Bund einen Vertrag haben, in dem ihnen gewisse Leistungen zugesichert werden - seien es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Handwerker -, haben Anspruch darauf, dass diese Verträge erfüllt werden. Es ist aber klar, dass im Bereich der Landwirtschaft die Steuerung der Höhe der Direktzahlungen über den Rahmenkredit und über die Beschlüsse des Parlamentes im Rahmen des Budgets erfolgt und dass mit den einzelnen Landwirten keine Dienstleistungsverträge abgeschlossen wurden, in deren Rahmen ihnen gewisse vertraglich fixierte Zahlungen zugesichert wurden. Das steht ja wohl ausser Diskussion. Dies ist der entscheidende Unterschied; wenn geltend gemacht würde, hier bestünden verbriefte Rechte auf Zahlungen in einer gewissen Höhe, müssten wir hier über diese grösseren Kredite gar nicht mehr diskutieren. Das ist aber nicht der Fall, und das ist der entscheidende Unterschied zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Handwerkern, die eben Verträge mit dem Bund und deshalb auch Anspruch auf die entsprechenden Zahlungen haben.