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Müller Damian · Ständerat · 2021-03-18

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-18

Wortprotokoll

Die AHV ist unser wichtigstes Sozialwerk, und zwar nicht nur für verheiratete, sondern auch für alleinstehende Menschen.

In Übereinstimmung mit der Haltung des Bundesrates beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit die Ablehnung der Motion. Das Stimmenverhältnis war 6 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Weshalb die Ablehnung? Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass es in der AHV gar keine Heiratsstrafe gibt, im Gegenteil. Wenn sich eine Gruppe benachteiligt fühlen könnte, dann wäre es jene der Alleinstehenden in diesem Land. Glücklicherweise tun sie es nicht, denn in der AHV gibt es nichts zu verteilen. Wir haben es heute bzw. am letzten Montag mehrfach gehört: Jetzt geht es in der AHV-Diskussion allein um die Sicherung der Renten für die nächsten Jahre auf [PAGE 301] dem heutigen Niveau. Dies dient allen, den bisherigen Rentnerinnen und Rentnern und auch den Neurentnerinnen und Neurentnern.

Dieser erste Reformschritt, den wir nun planen, wird nun für ein paar Jahre reichen. Bald danach braucht es aber den nächsten Schritt, eine strukturelle Reform, die sich vertieft mit den Folgen der demografischen, aber auch der gesellschaftlichen Entwicklung befasst.

Es gehört aber auch zum politischen Spiel, sich lautstark für die vermeintlichen Interessen seiner Klientel einzusetzen. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass man dann recht hat. Ebenso wenig klar ist es, ob die Forderung letztlich überhaupt im Interesse dieser Klientel ist, der scheinbar benachteiligten Ehepaare, die sich am Ehepaarplafond von 150 Prozent stossen. Denn hinter dieser Diskussion stehen durchaus eben auch strukturelle, vertiefte Fragen, die wir dereinst in einem zweiten Reformschritt mit den strukturellen Massnahmen in der AHV angehen müssen.

Auch wenn die klare Antwort des Bundesrates aus dem Jahre 2016 stammt, hat sie nicht an Aktualität und Brisanz eingebüsst. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Botschaft zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" vom 23. Oktober 2013 in einer Gesamtanalyse dargelegt, dass Ehepaare nicht nur in der AHV und in der IV, sondern auch in anderen Sozialversicherungen, namentlich der beruflichen Vorsorge oder der Unfallversicherung, insgesamt besser geschützt und gegenüber nicht verheirateten Personen privilegiert werden.

Es geht also, wenn schon, nicht um eine Beseitigung einer Benachteiligung der Ehepaare, sondern um einen Abbau von Vorteilen. Die Kommission hat beim Bundesrat aber nochmals konkret nachgefragt: An den Verheiratetenstatus sind so wesentliche Leistungen wie die Witwenrenten, der Verwitwetenzuschlag und das Beitragsprivileg der nicht erwerbstätigen Ehepartner geknüpft. Unter dem Strich fahren die Ehepaare gemäss Bundesrat um 400 Millionen Franken besser als Alleinstehende.

Wie es der Bundesrat deshalb auch schon formuliert hat, gibt es nicht eine Heiratsstrafe in der AHV, sondern einen Heiratsbonus. Er schreibt in der Antwort: "Sollte die Plafonierung der Renten aufgehoben werden, müssten als Ausgleichsmassnahme deshalb auch Anpassungen bei den heutigen Begünstigungen für Ehepaare vorgenommen werden." Das hielt der Bundesrat bereits 2016 in seiner Antwort fest und weiter: "Eine Aufhebung sämtlicher zivilstandsabhängiger Regelungen in der AHV und der IV würde somit einen umfassenden Umbau der ersten Säule bedingen, der insgesamt Mehrausgaben zur Folge hätte."

Wie stark beispielsweise der Verwitwetenzuschlag wirkt, zeigt ein Blick in die AHV-Statistik 2019: Während ledige Frauen eine durchschnittliche AHV-Rente von 1894 Franken pro Monat bezogen, erhielten verwitwete Frauen mit monatlich 2176 Franken massiv höhere Renten.

Zu beachten ist gemäss Botschaft des Bundesrates auch, "dass sich eine Aufhebung der Rentenplafonierung je nach Einkommenshöhe unterschiedlich auswirkt. [...] Nur Personen mit tiefen [...] Einkommen erreichen mit ihren Renten die Plafonierungsgrenze nicht. Die Aufhebung der Rentenplafonierung würde daher für mittlere und hohe Einkommen Verbesserungen bringen und vorwiegend Ehepaare begünstigen, die zusammen mit den Renten aus der zweiten Säule vorsorgemässig gut gestellt sind." Unter den in der Schweiz wohnhaften verheirateten Paaren, bei denen beide Ehepartner eine Altersrente beziehen, erhalten gemäss AHV-Statistik 2019 rund 57 Prozent die plafonierte Maximalrente von 3555 Franken - das war der Stand 2019. Heute sind es bekanntlich 3585 Franken.

Ehepaare mit Einkommen unterhalb des Maximalrentenbereichs - das sind immerhin 43 Prozent der Betroffenen - würden hingegen eben gerade keine Leistungsverbesserungen erhalten. Die Kommission hat diesbezüglich beim Bundesrat noch einmal nachgefragt und diese Antwort erhalten. Deshalb war die Kommission unmissverständlich der Meinung, dass jetzt, im Rahmen der Diskussion zur AHV 21, nicht noch mit diesem Anliegen parallel gefahren werden sollte.

Deshalb lehnt die Kommission diese Motion mit 6 zu 2 Stimmen ab. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.