AB 280084
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-18
Wortprotokoll
Bei einer Strafprozessordnung neigt man schnell einmal dazu, von ihr als täter- oder verfolgungsbehördenfreundlich zu sprechen. Wir machen quasi eine Reduktion auf Täter- oder Opferschutz. Aber das ist viel zu einfach. Bei einer Strafprozessordnung geht es um wesentlichere Dinge. Es geht um rechtsstaatliche Grundsätze und um die Frage: Was ist ein faires Verfahren? Das Parlament hat sich 2011 die diesbezüglichen Antworten schon gegeben. Die Frage, die wir uns heute, hier und jetzt stellen müssen, ist: Wollen wir diese Errungenschaften, die wir 2011 in dieses Gesetz integriert haben, aufgeben?
Die Mitte-Fraktion, damals noch CVP-Fraktion, ist dazumal für ein faires Verfahren eingestanden und tut das auch heute, sachlich und rechtsstaatlich statt polemisch. Als Strafverteidiger und ehemaliger Jugendrichter kann ich Ihnen sagen, dass ich weiss, wovon ich spreche. Wenn wir hier von Täterschutz sprechen, dann verkennen wir, dass ein Gesetz Spielregeln definiert. Es schützt nicht per se Täter, sondern gibt Leuten, die in ein Strafverfahren involviert sind, Rechte. Es sind Leute, die sich strafrechtlich falsch verhalten haben, aber auch Unschuldige, die in einem Strafverfahren sind. Diese haben ein Recht, rechtsstaatlich korrekt behandelt zu werden. Strafprozess bedeutet, Spielregeln zu definieren.
Sehen Sie diese Vorlage auch in einem grösseren Kontext. Wir werden in Kürze in diesem Saal die Strafrahmenharmonisierung diskutieren. Hier werden sich ähnliche Fragen stellen. Aber die Mitte hat diese Fragen bereits beantwortet: Wir sind für faire Rechte für Beschuldigte - Beschuldigte, nicht Täter -, aber auch für harte Strafen für Verurteilte.
Wenn wir das Zweite wollen, ist Ersteres, ein faires Verfahren, umso wichtiger. Ein faires Verfahren bedeutet Waffengleichheit - eine echte Waffengleichheit, keine Beschneidung von Teilnahmerechten, keine Abschaffung des Anwalts der ersten Stunde und keine zusätzlichen Beschwerdemöglichkeiten. Nur wenn diese Waffengleichheit gegeben ist, können wir schlussendlich auch härtere Strafen fordern. All das haben diejenigen, die schon 2011 hier gesessen haben, entschieden, aus der Sicht der Mitte richtig entschieden.
Nun geht es heute darum zu justieren, Kleinigkeiten zu ändern, die sich in der Praxis vielleicht nicht bewährt haben. Aber es geht nicht darum, das System auf den Kopf zu stellen. Wir wollen hier nicht Täterschutz machen, wir wollen faire Verfahren garantieren. Glauben Sie mir: Täterschutz bedeutet nicht Ausschluss von Opferschutz.
In diesem Sinne sind wir für Eintreten und werden den Rückweisungsantrag der Minderheit Nidegger und den Rückweisungsantrag Addor ablehnen.