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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2021-03-18

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-18

Wortprotokoll

Ich danke dem Kommissionssprecher für diesen sehr guten Überblick über die nicht sehr einfache Angelegenheit.

Ich durfte für die SVP schon bei der Erarbeitung der Schweizerischen Strafprozessordnung dabei sein. Für uns als SVP stand da der Opferschutz und nicht der Täterschutz im Vordergrund. Deshalb waren wir eigentlich schon bei der Erarbeitung der Strafprozessordnung nicht zufrieden, weil wir der Meinung waren, die Täter hätten zu viele Rechte und die Opfer kämen zu kurz. Das war auch der Anlass, dass sich betreffend die sogenannten Teilnahmerechte - ich habe hier diesen einzelnen Punkt herausgepickt - die Praxis sehr schnell, fast unmittelbar nach Inkrafttreten der Strafprozessordnung, gemeldet hat.

Worum geht es bei einer Strafprozessordnung? Sehr salopp gesagt, geht es darum, Straftäter möglichst schnell dingfest zu machen und Unschuldige möglichst schnell aus dem Untersuchungsverfahren zu entlassen. Oder anders gesagt: Es geht um die materielle Wahrheitsfindung unter Beachtung der rechtsstaatlichen Prinzipien. Ich denke, dass wir das Gleichgewicht, die Balance zwischen materieller Wahrheitsfindung und rechtsstaatlichen Prinzipien, wobei wir den Opferschutz beachten und die Täter möglichst schnell dingfest machen sollen, mit dieser Revision noch nicht erreicht haben. Mit den Mehrheitsbeschlüssen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates haben wir dieses Ziel noch nicht erreicht.

Deshalb haben wir zu verschiedenen Bereichen, bei denen es eben um diese Fragen geht - die Täter möglichst schnell [PAGE 577] dingfest zu machen usw. -, Minderheitsanträge eingereicht und versucht, entsprechende materielle Verbesserungen zu erreichen. Dies ist auch im Sinn der Praxis, dass die Strafverfolgungsbehörden hier eben auch schneller entsprechend vorgehen können.

Der Bundesrat hatte sich zum Ziel gesetzt, die StPO mit dieser Revision praxistauglicher zu machen. Das ist auch eines der obersten Ziele dieser Vorlage bzw. dieser Revision. Ich glaube, wenn wir das praxistauglich machen wollen, dann dürfen wir es bei den Teilnahmerechten nicht einfach beim Status quo belassen. Ich habe hier nur einen Punkt herausgepickt. Wir kommen ja dann in der Detailberatung auf all diese Punkte zurück. Wie ich glaube, ist es z. B. nicht praxistauglich und nicht im Sinne der "justice restaurative" - so wie sie angedacht ist -, die restaurative Gerechtigkeit hier für alle Verfahrensschritte einzuführen.

Hier gibt es aus Sicht der SVP-Fraktion und im Gegensatz zur Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates also massenweise Punkte, die korrigiert werden müssen. Deshalb haben wir sehr viele Minderheitsanträge eingereicht. Wir haben auch noch Einzelanträge eingereicht, um diese Punkte hier zu verbessern.

Ich fasse nochmals zusammen: Wir möchten einen Opferschutz und mehr Rechte für die Opfer. Wir möchten, dass die Untersuchungsbehörden und die Strafverfolgungsbehörden eben auch Mittel haben, um Straftäter schnellstmöglich dingfest zu machen, dies selbstverständlich unter Wahrung der rechtsstaatlichen Prinzipien. Das ist aus Sicht der SVP selbstverständlich. Aber es darf nicht sein, dass Straftäter alles verzögern oder sich sogar noch absprechen können. Das ist nicht im Sinne einer Strafprozessordnung.

Deshalb bitten wir Sie hier mit unserem Rückweisungsantrag, all diese Punkte nochmals zu überlegen und eine bessere Balance zwischen Strafverfolgung, Verteidigung und Opferschutz zu finden, als sie hier vorliegt, sowie dafür zu sorgen, dass Straftäter schnellstmöglich dingfest gemacht werden. Wenn Sie diesem Rückweisungsantrag nicht zustimmen, bitten wir Sie, unseren Minderheiten zu folgen, um diese Ziele besser zu erreichen. Vielen Dank für die Unterstützung.