Bangerter Käthi · Nationalrat · 2002-11-28
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-28
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag lautet, dem Kürzungsvorschlag des Bundesrates auf 54 Millionen Franken zuzustimmen. Weshalb hat der Bundesrat diese Kürzung um 4 Millionen Franken vorgeschlagen?
Die Investitionshilfe für Berggebiete erfolgt über einen Investitionshilfefonds, der jährlich gespiesen wird. Bis Ende 2004 wird der Fonds 1,5 Milliarden Franken enthalten. Gemäss Artikel 8 des Investitionshilfegesetzes legt das Volkswirtschaftsdepartement alle vier Jahre fest, innerhalb welcher Limiten die Kantone Investitionshilfedarlehen zusichern können. Die Ausrichtung der eidgenössischen Investitionshilfen richtet sich dann nach den Bedürfnissen der Kantone. Bis heute ist festzustellen, dass die Kantone die Mittel des Bundes nicht voll ausschöpfen. Aus dem zugesicherten Zahlungsrahmen der Periode 1999 bis 2002 wurden von den zu verteilenden 520 Millionen Franken nur 420 Millionen abgeholt. Das heisst: 100 Millionen Franken wurden nicht beansprucht; diese können auf die nächste Vierjahresperiode 2003 bis 2006 übertragen werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Kantone in dieser Periode wiederum nicht alle Mittel abrufen werden. Deshalb hat der Bundesrat in der ersten Sparrunde bereits 96 Millionen Franken gekürzt. Die zusätzlichen 4 Millionen können ohne negative Folgen gestrichen werden: Im Fonds sind noch genügend Mittel vorhanden. Deshalb kann ich Ihnen mit gutem Gewissen empfehlen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Stimmen Sie der Mehrheit zu, so sind Ende 2003 einfach 4 Millionen Franken nicht abgeholte Beiträge mehr im Investitionstopf. Unterstützen Sie meinen Minderheitsantrag, werden trotzdem alle Investitionsgesuche erfüllt werden können. Aber mit den 4 Millionen Franken leisten wir einen Beitrag zu einem schuldenbremsenkonformen Budget.
Deshalb empfehle ich Ihnen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.