Noser Ruedi · Ständerat · 2021-03-18
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-18
Wortprotokoll
Hier geht es um ein Geschäft, das Sie schon von einer anderen Geschäftsnummer her kennen. Wir haben sie heute auch wieder auf [PAGE 330] der Traktandenliste gehabt, nämlich die parlamentarische Initiative 19.475 der WAK-S, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren". Der Inhalt der beiden Initiativen ist praktisch derselbe.
Wenn Sie die Geschichte der parlamentarischen Initiative Jans anschauen, sehen Sie, dass sie im Nationalrat praktisch parallel zu den beiden Volksinitiativen, zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizid-Initiative, eingereicht wurde. Wie Sie sich vielleicht erinnern, hat unser Schwesterrat den beiden Initiativen keinen direkten oder indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Die Kommission, die die Initiativen im Nationalrat vorberaten hat, hat auch die parlamentarische Initiative Jans abgelehnt. Die Initiative ging dann in den Rat, und im Rat hat es eine Mehrheit dafür gegeben. Sie kam anschliessend im ersten Quartal zu uns in die UREK. Zu diesem Zeitpunkt hatte aber die WAK-S bereits beschlossen, dass wir einen indirekten Gegenvorschlag im Bereich der beiden Volksinitiativen machen, die ich vorhin erwähnt habe.
Wir haben vom 11. Februar bis zum 17. Mai 2020 eine Vernehmlassung durchgeführt. Während dieser Zeit hat auch die UREK die Initiative Jans zum ersten Mal diskutiert. Sie hat dann aber beschlossen, dass wir die parlamentarische Initiative Jans in der UREK sistieren und versuchen, uns direkt in der WAK einzubringen. Wir haben bei uns im Ständerat ja genügend Doppelmitglieder, sodass das möglich war. So[NB]haben[NB]wir[NB]das, was die parlamentarische Initiative Jans will, in der erwähnten parlamentarischen Initiative 19.475 der WAK-S umgesetzt. Sie können das nachlesen.
Die parlamentarische Initiative Jans verlangt, dass ein Pestizid verboten werden kann, wenn Grenzwerte im stehenden Wasser, im Quellwasser und Grundwasser überschritten werden. Wir haben das, das können Sie in Artikel 9 des Erlassentwurfs zur parlamentarischen Initiative der WAK-S nachlesen, sehr detailliert geregelt. Wir haben geregelt, welche Grenzwerte für das Flächenwasser und Grundwasser gelten. Wir haben geregelt, dass das Zulassungsverfahren überarbeitet werden muss, wenn diese überschritten sind.
Warum soll das Zulassungsverfahren überarbeitet werden? Kollege Salzmann hat vorhin bei der Motion von Maya Graf (20.4579) schon gesagt: Es gibt einerseits die Anwendungsmethoden, und dann gibt es noch das Ausmass des[NB]Einsatzes. Das heisst - das gibt es aber auch in der Landwirtschaft -, dass man mit neuen Methoden, mit neuen Grenzabständen usw. gewisse Dinge erreichen oder nicht erreichen kann. Erreicht ein Pestizid den Nachweis nicht, dass es mit solchen Massnahmen den Grenzwert einhalten kann, dann wird die Zulassung entzogen. Das ist das Konzept der parlamentarischen Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", die wir in der WAK gemacht haben.
Ich bin froh, dass wir hier und jetzt noch einmal über das reden können, weil das eigentlich der Kern der parlamentarischen Initiative ist. Das, worüber wir in den letzten zwei Sessionen gestritten haben, ist eigentlich nur ein kleiner Bereich davon.
Ich möchte betonen: Im Bereich der Pestizide ist die parlamentarische Initiative der WAK ein griffiges Instrument, das signifikant schärfer ist als das, was wir heute haben. In dem Bereich hat man das gut gemacht. Der ganze Streit ging ja nur noch um Nährstoffe und Dünger. Aber im Pestizidbereich haben wir ein konzises Konzept. Wenn Sie dann die Details anschauen würden, dann würden Sie auch sehen, dass der Sprechende mit denen, die hier drin jetzt dann die Minderheit vertreten, in diesem Bereich sehr oft auf der gleichen Seite war. Herr Kollege Zanetti nickt - danke für das Nicken.
Das heisst, im Bereich der Pestizide haben wir das Anliegen der parlamentarischen Initiative Jans umgesetzt, und damit ist diese Initiative erfüllt. Jetzt ist es aber leider so, dass der Nationalrat der Initiative Jans Folge gegeben hat und Beat Jans die Initiative nicht zurückziehen kann. Da die Kommission beantragt, keine Folge zu geben, müssen wir in den Rat kommen - anders geht es nicht. Und darum müssen Sie heute darüber entscheiden, ob Sie die Initiative Jans als erfüllt oder als nicht erfüllt anschauen.
Meiner Ansicht nach kann man klar und deutlich sagen: Sie ist erfüllt. Das sieht auch die Minderheit so. Denn wenn Sie den Kommissionsbericht lesen, dann sehen Sie, dass dort steht: "Aus Sicht der Minderheit sind die bisherigen Beratungen zur WAK-Initiative keine Garantie, dass das Parlament die Ziele der parlamentarischen Initiative 19.430 am Ende tatsächlich erfüllt. Solange die Schlussabstimmung über die Vorlage zur Initiative der WAK-S noch ausstehe, sei es sinnvoll, an der Initiative 19.430 festzuhalten."
Sie haben heute das Resultat der Einigungskonferenz beschlossen. Sie werden morgen die Schlussabstimmung machen. Da ich ja die Minderheit sehr gut kenne und weiss, wie gescheit sie ist, gehe ich jetzt davon aus, dass sie ihren Antrag heute logischerweise zurückzieht, weil die Sache eigentlich erledigt ist. Ich glaube, als Versprechen des ganzen Rates hier sagen zu können, dass wir morgen in der Schlussabstimmung dem Entwurf zur Verminderung der Risiken beim Einsatz von Pestiziden zustimmen werden.