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AB 280321

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-18

Wortprotokoll

Ich werde dieses Mal wahrscheinlich die ganze Zeit brauchen, sofern Herr Reimann mich als Juristen noch reden lässt. Seinen Ausführungen zufolge müssten wir Juristen die Kommission für Rechtsfragen ja schon bald verlassen.

Zurück zum Ernst: Die Mitte-Fraktion lehnt in diesem Block sämtliche Minderheitsanträge ab. Im Fall der Minderheit Nidegger lehnt die Mitte-Fraktion den Antrag zumindest mehrheitlich ab. Warum?

Wir sind beim Kernstück der Vorlage angelangt. Wir sind bei der Kernfrage eines fairen Verfahrens angelangt. Nur wer sich an einem Verfahren umfassend beteiligen kann, kann sich auch umfassend, korrekt und fair verteidigen. Frau Kollegin Schneider Schüttel hat es noch einmal wiederholt: Wir reden nicht von Tätern, sondern von Beschuldigten. Darunter sind Leute, die schlussendlich verurteilt werden; darunter sind aber auch Leute, die unschuldig dort sitzen. Diese Leute haben ein Recht darauf, dass sie ihre Verteidigungsrechte wahrnehmen können.

Verteidigungsrechte bedeuten eben auch, dass man das Recht hat, zu schweigen und sich nicht zu belasten. Wenn wir den Minderheitsanträgen zustimmen, dann werden wir dieses Recht aushöhlen. Das ist politisch gesehen eine mögliche Entscheidung. Wir würden damit aber die EMRK zumindest gewaltig ritzen, wenn wir sie nicht sogar verletzen würden.

Es heisst im Gesetzentwurf: "zum Gegenstand [...] nicht einlässlich geäussert hat". Das würde bedeuten, dass ein Beschuldigter sich im Detail zu einer Sache äussern müsste, damit er an anderen Einvernahmen teilnehmen kann. Das ist besonders schwierig für den Unschuldigen. Denn der kann nämlich nichts anderes sagen, als dass er unschuldig ist. Wir würden Probleme schaffen, die man im Strafprozess nicht mehr auffangen kann.

Unser Parlament hat 2011 die Entscheidung getroffen, diese Teilnahmerechte zu gewähren. Es hat damit einen entscheidenden Schritt zur Waffengleichheit und zu einem fairen Verfahren gemacht. Es wäre schade, wenn wir heute und hier diesen damaligen Entscheid umdrehen würden. Noch einmal: Es geht in keiner Art und Weise um einen Täterschutz, sondern es geht darum, allen - ob schlussendlich[NB]schuldig[NB]oder[NB]unschuldig - ein faires Verfahren zu garantieren.

In diesem Sinne ist auch klar, dass wir alle weitergehenden Forderungen ablehnen. Der Vorschlag, den Anwalt der ersten Stunde quasi zu streichen und ihn bei polizeilichen Einvernahmen nicht zuzulassen, würde die neuen Errungenschaften der StPO zunichtemachen. Gleichzeitig würde das, davon bin ich felsenfest überzeugt, die Verfahren nicht verkürzen, sondern verlängern. [PAGE 602]

Damit bitte ich Sie, bei diesem Kernstück der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Es ist wichtig und richtig, dass die Beteiligungsrechte der Beschuldigten gewahrt bleiben.

Zu guter Letzt noch zur Minderheit Nidegger: Ich verstehe das Anliegen von Herrn Kollege Nidegger. Zum besseren Verständnis erlaube ich mir noch den Hinweis, dass Kinder als Opfer weder den Täter noch den Anwalt zu Gesicht bekommen. Der Anwalt sitzt in einem Nebenraum, nicht sichtbar für die Kinder, und das ist gut so. Aber dieses Recht müssen wir dem Anwalt belassen, denn er muss dieser Einvernahme zeitnah beiwohnen können.

Damit habe ich in diesem Bereich geschlossen. Denken Sie daran: Da geht es nicht um Täterschutz, das spricht nicht gegen den Opferschutz. Das ist einfach und allein Gegenstand eines fairen Verfahrens, und das ist rechtsstaatlich von grosser Bedeutung.