preparatory:AB 280327
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-03-18
Wortprotokoll
Mit dem Inkrafttreten der Strafprozessordnung wurde die Stellung der Staatsanwaltschaft und der Polizei deutlich gestärkt, das haben wir immer wieder gehört. Die Einführung des Anwalts der ersten Stunde war natürlich ein wesentliches Element, um das vorgesehene Gleichgewicht, das wir bei dieser Vorlage immer wieder grossgeschrieben haben, zu erlangen. Es ist wichtig, dass wir die Abschaffung dieses Anwalts der ersten Stunde vehement ablehnen. Wir würden hier auch ein Element des Gleichgewichts abschaffen. Deshalb werden wir den Einzelantrag Geissbühler ablehnen.
Wir werden aber auch die Anträge der Minderheit I (Steinemann), der Minderheit II (Geissbühler) und der Minderheit III (Flach) ablehnen. Die grüne Fraktion ist für die Streichung von Artikel 147a, und zwar, weil dieser Artikel, wie dies bereits ausgeführt wurde, ein Kernelement der Vorlage ist. Wenn dieser Artikel so, wie er in die Vorlage Eingang gefunden hat, darin bleibt, werden wir die ganze Vorlage infrage stellen müssen. Das Ziel des Bundesrates ist klar: Er will die Möglichkeit des Angeklagten, seine Stellungnahme an die Beweislage anzupassen, minimieren. Aber es ist für uns inakzeptabel, dass hier eine EMRK-widrige Regelung in die Vorlage Eingang findet. Es wäre ein echtes Ungleichgewicht, wenn die Menschen, die verdächtigt werden und bei denen auch die Unschuldsvermutung gelten muss, hier in ihren Teilnahmerechten eingeschränkt würden.
Sie kennen es ja alle aus den Filmen, wo immer wieder gesagt wird: "Sie haben das Recht zu schweigen." Wenn wir diese Regelung so in der Vorlage haben, wie der Bundesrat es vorschlägt, würde es heissen: "Sie können schweigen, aber es wird zu Ihrem Nachteil ausgelegt, also sollen Sie sich von Anfang an belasten, indem Sie Stellung nehmen." Das erachten wir als unverhältnismässig. Deshalb werden wir diese Streichung unterstützen und die Anträge der Minderheiten ablehnen.