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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2021-03-18

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-18

Wortprotokoll

Für die Durchsuchung von Aufzeichnungen im Sinne von Artikel 286 StPO bedarf es eines schriftlichen Durchsuchungsbefehls der Staatsanwaltschaft. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung vermag die Einwilligung des Betroffenen zur Durchsuchung dieses Erfordernis nicht zu ersetzen. Deshalb stellt meine Minderheit bei Artikel 246 Absatz 2 den Antrag, dass die Durchsuchung mit Einwilligung des Inhabers der Aufzeichnungen möglich ist. Damit setzen wir ein Zeichen, dass kein unnötiger bürokratischer Aufwand betrieben werden muss, wenn der Inhaber einverstanden ist.

Die Verwaltung wendet ein - eigentlich zu Recht, muss ich zugestehen -, dass im Strafverfahren heute strenge Dokumentationspflichten bestehen. Das ist natürlich so. Wenn der Betroffene dann im Nachhinein nicht mehr einverstanden ist, kann das zu Streitigkeiten führen. Ich bitte Sie aber trotzdem zuzustimmen. Die Bedenken der Verwaltung könnten ja im Ständerat noch aufgenommen werden, und es könnte geprüft werden, in welcher Form man diese Dokumentationspflicht hier festhalten möchte.

Für mich ist es klar, dass die Regelung ein kleiner Schritt wäre, um eine gewisse Bürokratie abzubauen. Deshalb bitte ich Sie, trotz Einwendung der Verwaltung, hier zuzustimmen und allfällige Bedenken dann im Ständerat ausmerzen zu lassen.