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Markwalder Christa · Nationalrat · 2021-03-18

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-18

Wortprotokoll

In Block 4 geht es um die Zwangsmassnahmen. Ich bitte Sie namens unserer Fraktion, überall der Mehrheit zu folgen. Besonders hervorheben möchte ich die neue Regelung zur Siegelung sowie den neuen Artikel 248a über die Zuständigkeit zur Entsiegelung und das entsprechende Verfahren.

Aufgrund ihrer Befürchtungen, die Fassung des Bundesrates würde zu einer massiven Verlangsamung von Verfahren führen, hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, zusammen mit einer ad hoc zusammengesetzten Expertengruppe eine praxistaugliche Lösung auszuarbeiten. Das Resultat kann sich wirklich sehen lassen. Ich möchte der Frau Bundesrätin und der Verwaltung dafür ausdrücklich danken und den Ständerat bitten, ebenfalls an dieser Formulierung festzuhalten. Einerseits wurden in der Formulierung, die von der Kommission einstimmig gutgeheissen wurde, die zu versiegelnden Aufzeichnungen oder Gegenstände präziser und enger umschrieben, andererseits wurde mit Artikel 248a auch eine klare Regelung zum Entsiegelungsverfahren geschaffen. Heute bestehen hier grosse kantonale Unterschiede. Durch eine Strukturierung soll viel Zeit gewonnen werden. Schliesslich wurde auch auf das Prinzip der "double instance" verzichtet, was bedeutet, dass ein Entsiegelungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts endgültig ist und nicht an das Bundesgericht weitergezogen werden kann.

Bei Artikel 255 Absatz 1bis unterstützt unsere Fraktion klar die Mehrheit. Die DNA-Analyse ist ein wichtiges und effizientes Instrument zur Aufklärung von Verbrechen oder Vergehen. Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung die Hürden für DNA-Proben hoch angesetzt: Es müssen erhebliche und konkrete Anhaltspunkte vorhanden sein. Aus unserer Sicht muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügen, so, wie es die Kommissionsmehrheit vorsieht. Schliesslich ist ein Wangenschleimhautabstrich kein schwerer Eingriff in die körperliche Integrität. Wir haben in der Kommission eindrückliche Beispiele präsentiert erhalten, wie viele Delikte dank einem bei einem anderen Vergehen oder Verbrechen angeordneten DNA-Profil aufgeklärt werden konnten.

Unsere Gesellschaft empört sich jeweils zu Recht, wenn schwere Straftaten nicht aufgeklärt werden. Mit DNA-Profilen haben wir ein technisches Instrument, das in der Strafuntersuchung sehr effektive Unterstützung leistet. Besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die beschuldigte Person weiter delinquiert, soll es ebenfalls möglich sein, dass eine DNA-Probe genommen wird, sodass allfällige künftige Delikte rasch aufgeklärt werden können.

Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, in Block 4 der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheiten abzulehnen.