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Bellaïche Judith · Nationalrat · 2021-03-18

Bellaïche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-03-18

Wortprotokoll

Ich möchte in diesem Block besonders auf die restaurative Justiz eingehen, die mit dem Mehrheitsantrag neu Eingang in unser Strafprozessrecht findet und auch zu einem neuen Verständnis von Straftilgung führen kann.

Ziel des Strafrechts ist nicht einzig die Bestrafung des Täters oder die Befriedigung unserer Rechtsordnung; es dient auch nicht nur dem Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten bzw. Wiederholungstaten. Es dient auch der Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer. Wenn sich die Staatsanwälte gegen restaurative Justiz wehren, so haben sie dabei einen starken Täterfokus und übersehen, dass das Strafrecht unter anderem zum Ziel hat, dem Opfer zu nützen, sein Leid zu lindern, seine Stigmatisierung zu vermindern. Das Opfer soll sich nach dem Strafverfahren besser fühlen; es soll nicht ein Leben lang, zusätzlich zum widerfahrenen Unrecht, unter den Folgen des Strafverfahrens leiden. Wir müssen bei der Aufklärung von Straftaten und der Abwicklung der Strafprozesse einen besseren Opferfokus entwickeln. Wenn sich im Strafprozess ein Instrument anbietet, das dieses Ziel erreichen kann, so dürfen wir es nicht von vornherein verwerfen. Dies ist bei der restaurativen Justiz der Fall, deshalb sollten wir sie in unser Strafprozessrecht aufnehmen.

Im Übrigen werden wir mit Ausnahme von Artikel 352a überall der Mehrheit folgen; im besagten Artikel stützen wir die Minderheit Schneider Schüttel. Wie in meinem Eintretensvotum festgehalten, werden 90 Prozent aller Straffälle im Strafbefehlsverfahren erledigt. Gerade deshalb ist es wichtig, dass eine Einvernahme systematisch durchgeführt wird und Strafbefehle nicht in der Dunkelkammer gefällt werden.

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