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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2021-03-18

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-03-18

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, nicht weil wir davon besonders begeistert sind, sondern weil wir nüchtern feststellen, dass es offenbar solche Regeln braucht. Die Löhne in gewissen bundesnahen und bundeseigenen Betrieben sind in der Öffentlichkeit schlicht nicht erklärbar.

Für uns ist klar, dass die Löhne von bundeseigenen und bundesnahen Betrieben für die Bevölkerung plausibel und nachvollziehbar sein müssen. Die Löhne der Führungskräfte von Unternehmen und Anstalten des Bundes müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe und zum Arbeitsumfeld stehen. Nur dann ist gewährleistet, dass die Kaderlöhne von der Bevölkerung auch akzeptiert werden. Die regelmässige öffentliche Kritik an den höchsten Löhnen einzelner Bundes- und bundesnaher Unternehmen zeigt, dass die heutigen Regeln nicht genügen. Zudem sind wir auch der Überzeugung, dass der Bund hier eine gewisse Vorbildfunktion wahrnehmen muss. Wir Grünliberalen anerkennen also, dass gesetzgeberisch durchaus Handlungsbedarf besteht.

Ich erlaube mir hier, kurz auf die Minderheiten einzugehen, und verzichte anschliessend auf ein Votum.

Mit Artikel 6a Absatz 1bis überträgt die Vorlage dem Bundesrat die Kompetenz, eine Obergrenze für die Löhne des obersten Kaders festzulegen. Wir halten uns hier an die Mehrheit. Die Grundkompetenz des Bundesrates ist richtig, aber eine fixe Obergrenze gleich für alle Betriebe ins Gesetz zu schreiben, geht uns zu weit. Das können wir auch dem Bundesrat überlassen.

Bei Artikel 6a Absatz 3bis werden wir die Minderheit Masshardt unterstützen. Es ist selbstverständlich richtig, dass neben der ausgewogenen Vertretung der Sprachregionen auch der Ausgewogenheit der Geschlechter Rechnung getragen wird. Das sollte eigentlich, sollte man meinen, eine Selbstverständlichkeit sein, ist es aber leider oft nicht.

Bei Artikel 19 Absatz 4 werden wir die Minderheit Fluri unterstützen. Ein vollkommenes Verbot von Abgangsentschädigungen scheint uns doch zu starr. Natürlich wollen auch wir keine goldenen Fallschirme - auch das wollen wir nicht -, aber es kann durchaus Situationen geben, in denen eine Abgangslösung sinnvoll ist; dies insbesondere auch dann, wenn es zu unfreiwilligen Abgängen z. B. infolge von Umstrukturierungen kommt.

Schliesslich werden wir beim Telekommunikationsunternehmungsgesetz ebenfalls die Minderheit Fluri unterstützen und [PAGE 640] für die Swisscom keine Obergrenze von einer Million festlegen - nicht weil wir denken, dass für die Kaderleute der Swisscom ein Lohn von einer Million nicht reichen würde; auch hier sollte wirklich eine Million genug sein. Da aber die Swisscom ein börsenkotiertes Unternehmen ist, ist sie auszunehmen. Die Swisscom ist zudem der Umsetzung der Minder-Initiative unterstellt, auch wenn wir ehrlicherweise bis heute feststellen müssen, dass diese noch nicht sehr viel Wirkung zeigt.

Wir werden also eintreten und, wie gesagt, für die Minderheitsanträge stimmen.