AB 280463
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat sieht keine grundsätzlichen Differenzen bei dieser Vorlage. Wir fragen uns allerdings, ob die Vorlage notwendig ist, weil wir der Meinung sind, dass das, was Sie jetzt mit der Vorlage im Gesetz festlegen wollen, eigentlich in der Praxis bereits funktioniert.
Vielleicht müsste man doch zum Titel noch klarstellen: "Lohnexzesse" ist ein Begriff, den wir eigentlich so nicht stehenlassen können. Auch wenn Sie mit Banken- und mit Versicherungssalären vergleichen, stellen Sie fest, dass die Löhne, die in den bundeseigenen Unternehmen bezahlt werden, weit davon entfernt sind und sich durchaus eher im unteren Bereich vergleichbarer Unternehmen bewegen. Das müsste doch festgestellt werden.
Wenn wir die Gesetzesvorlage anschauen, kommen wir zum Schluss, dass sie nicht wirklich geglückt ist, auch wenn wir materiell ebenfalls der Meinung sind, dass unsere Unternehmen keine überhöhten Löhne zahlen dürfen. Sie können nämlich die Firmen, die Sie hier auflisten, nicht einfach über einen Leisten schlagen, weil sie unterschiedliche Aufgaben und unterschiedliche Voraussetzungen haben. Sie bewegen sich lohnmässig auch längst nicht alle dort, wo Sie sie vermuten; vielmehr ist es so, dass wir das jeweils klarlegen. Wenn Sie jetzt im Einzelnen schauen und das mit Ihrer Vorlage vergleichen, dann werden Sie feststellen, dass in sämtlichen Betrieben die Löhne eigentlich bereits Ihrer Vorlage entsprechen. Der Bundesrat hat hier auch entsprechende Massnahmen getroffen und legt sie fest; Sie können das jeweils auch feststellen. Die Löhne bewegen sich dort, wo Sie sie im Gesetz festschreiben.
Für uns stellt sich einfach die Frage, ob es ein Gesetz braucht für etwas, das wir auf andere Weise gelöst haben. Sie ändern ja nicht nur ein Gesetz: Gemäss Fahne ändern Sie zwanzig Gesetze. Da muss ich mich schon fragen, ob es die Aufgabe des Parlamentes ist, in diese Detailbereiche einzugreifen.
Viel wichtiger ist Ihre Aufgabe bei der Eignerstrategie, bei der Aufgabe, die wir unseren Unternehmen geben, bei der Festlegung des Service public. Das ist die politische Aufgabe, die entsprechend wahrzunehmen ist. Hier wäre durchaus etwas mehr Engagement und Mitsprache des Parlamentes erwünscht, jeweils auch bei der Prüfung der Geschäftsberichte.
Aus unserer Sicht ist die Vorlage nicht notwendig, weil das, was die Vorlage vorschreibt, bereits erledigt und umgesetzt ist. Sollten Sie trotzdem auf die Vorlage eintreten, bitte ich Sie im Hinblick auf die Detailberatung, auf eine Festlegung bei der Swisscom zu verzichten. Die Swisscom ist börsenkotiert. Sie ist nicht vom gleichen Kaliber wie die anderen von der Vorlage betroffenen Unternehmungen. Es wäre nicht sinnvoll, die maximalen Entgelte eines börsenkotierten Unternehmens in einem Bundesgesetz festzuschreiben.
Ich bitte Sie, auch auf ein Verbot von Abgangsentschädigungen zu verzichten. Es ist nun einmal manchmal notwendig, dass man ein personelles Problem so lösen kann. Viel wichtiger ist die Festsetzung dieser Abgangsentschädigung. Ein generelles Verbot ist aber eine zu starre Lösung.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass er die Vorgaben dieses Gesetzes erfüllt. Er ist daher auch der Meinung, dass es nicht notwendig ist, zwanzig Gesetze zu ändern. Wenn Sie die Vorlage trotzdem durchberaten, bitte ich Sie, auf eine Festlegung bezüglich der Swisscom und auf ein Abgangsentschädigungsverbot zu verzichten. Relevant ist eher die Höhe der Abgangsentschädigung, weniger der Grundsatz. Praktisch alle Unternehmen kennen Abgangsentschädigungen, und auch wir brauchen sie.