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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2021-03-19

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-19

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat am 5. Februar 2021 diesen Antrag geprüft und beantragt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen, die Frist zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfes bis zur Frühjahrssession 2023 zu verlängern. Ich will Ihnen nicht die Freude vermiesen, aber ich kann Sie bereits darauf hinweisen, dass dies unser nächstes Wahljahr sein wird.

Auf die Geschichte dieses Vorstosses will ich nicht näher eingehen. Er ist seit 2015 hängig. Details können Sie unserem Kommissionsbericht entnehmen. Gleichwohl kurz zum Inhalt: Unser ehemaliger Kollege Egloff will klare und bessere Regeln für die Untermiete. Die Mehrheit unserer Kommission will dies ebenso. Konkret bedeutet dies, dass die Untermiete zukünftig nur mit einer schriftlichen Zustimmung und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der entsprechenden Konditionen möglich sein soll. Die Folge davon ist, dass nicht untervermieten darf, wer seine Konditionen nicht bekannt gibt. Eine weitere Folge davon ist, dass die Untermiete verweigern kann, wer mehrere Nachteile oder eine Untermiete, die länger als zwei Jahre dauert, zu gewärtigen hätte. Dies ist deshalb wichtig, weil das aktuelle Mietrecht zwar eine Zustimmung notwendig macht, diese aber nur unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden kann. [PAGE 654]

In diesem Sinne - ich mache es kurz - begrüsst unsere Kommission die von unserem ehemaligen Kollegen Egloff geforderte Verschärfung. Dadurch kann die Untermiete ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt werden, nämlich demjenigen einer kurzfristigen Gebrauchsüberlassung. Gleichzeitig kann, insbesondere in grösseren Städten, Missbrauch verhindert werden. Dort werden teilweise Altbauwohnungen bei der Untermiete zu höheren Preisen vermietet als bei der Miete.

In diesem Sinne beantragt die Mehrheit der Kommission, die Fristerstreckung zu gewähren.