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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2021-03-19

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-19

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative "Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter" wurde von Margrit Kessler am 8. Juni 2015 eingereicht. Sie fordert gesetzliche Anpassungen, damit bei einem Todesfall der Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt der Mutterschaftsurlaub vollumfänglich dem Vater gewährt wird. Der Mutterschaftsurlaub dient dazu, dass sich die Mutter nach der Geburt ohne finanzielle Probleme der Erholung und der Betreuung des Neugeborenen widmen kann. Durch den Tod erlischt dieser Anspruch.

Ein solcher Schicksalsschlag trifft nicht nur das Neugeborene, sondern auch den hinterbliebenen Elternteil schwer. Die Präsenz des Vaters ist nach einem schweren Schicksalsschlag für einen guten Start ins Leben unerlässlich. Es gilt, eine Beziehung zum Neugeborenen aufzubauen. Sind Geschwister vorhanden, kommt die Betreuung dieser Kinder hinzu. Will ein junger Vater seine Verantwortung wahrnehmen, muss er heute in diesem Fall einen unbezahlten Urlaub nehmen. Denn der Mutterschaftsurlaub kann nicht von der verstorbenen Mutter auf den Vater übertragen werden. Dieser Umstand ist ausserordentlich stossend, weil hier die Sozialversicherung Geld auf Kosten zweier Menschen spart, die vom Schicksal besonders hart getroffen wurden. Diese Gesetzesänderung hat keine finanziellen Auswirkungen, weil Todesfälle von Müttern wegen oder nach der Geburt sehr selten sind.

Die parlamentarische Initiative wurde schon mehrere Male behandelt. Beide zuständigen Kommissionen gaben ihr 2016 Folge. Am 28. September 2018 beschloss Ihr Rat mit 137 zu 44 Stimmen bei 9 Enthaltungen, dem Antrag seiner Kommission zu folgen und die Behandlungsfrist für die Initiative um zwei Jahre zu verlängern. Das Ziel dieser Fristverlängerung war, Doppelspurigkeiten mit der Volksinitiative "für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" und dem indirekten Gegenentwurf der SGK-S zu vermeiden und im Anschluss dann zu prüfen, ob weiterhin Gesetzgebungsbedarf besteht. Die Verhandlungen über beide Geschäfte sind nun abgeschlossen, das Stimmvolk hat 2020 der Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs zugestimmt.

Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Sie weist darauf hin, dass mit der Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs ein Schritt in Richtung des Anliegens der Initiative gemacht wurde. Diese Fälle sollen direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden; die geringe Anzahl von betroffenen Fällen würde keine Gesetzesänderung rechtfertigen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist zum Schluss gekommen, dass das Anliegen der Initiative trotz der Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs nicht erfüllt ist. Sie will deshalb ihre Arbeiten fortsetzen und einen Entwurf ausarbeiten.

Mit 14 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission Ihrem Rat, die Behandlungsfrist für die Initiative um weitere zwei Jahre zu verlängern.