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Hofmann Urs · Nationalrat · 2002-11-28

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-28

Wortprotokoll

Ich spreche hier im Namen der Kommissionsminderheit; die Mehrheit wird von Herrn Mariétan vertreten.

Die Mehrheit der Kommission hat eine Reduktion der Personalausgaben um 132 Millionen Franken von insgesamt 4,53 Milliarden Franken auf 4,4 Milliarden Franken beantragt. Als Minderheit beantragen wir Ihnen eine Reduktion um lediglich 40 Millionen Franken, wie sie bereits der Bundesrat im Rahmen der Sparrunde beim Budgetierungsprozess vorgeschlagen hat.

Worum geht es? Die Mehrheit macht geltend, die Personalkosten seien in den letzten Jahren und vor allem auch im Hinblick auf das Budgetjahr 2003 exorbitant angestiegen. Ich bitte Sie, Seite 62 des Voranschlages aufzuschlagen, wo ein Überblick über diese Personalausgaben gegeben wird. Sie werden unschwer erkennen, dass von einer "exorbitanten Steigerung" der Personalausgaben im nächsten Jahr nicht die Rede sein kann. Wenn man die Arbeitgeberleistungen für die Personalvorsorge und die effektiven Personalbezüge unterscheidet, sehen Sie, dass bei den Personalbezügen eine Steigerung um 2,6 Prozent, konkret um 91 Millionen Franken, vorgesehen ist. Halten Sie sich vor Augen, dass nächstes Jahr Personalaufstockungen in verschiedenen Gebieten erfolgen werden, bei denen das Parlament entsprechende Aufstockungen beschlossen hat; ich denke zum Beispiel an EffVor, worüber wir gestern länger diskutiert haben. Es bleibt also nicht viel Spielraum, um einen normalen Teuerungsausgleich zu gewähren, wie er im nächsten Jahr auch in der Privatwirtschaft üblich sein wird.

Die Personalausgaben sind auch in den letzten Jahren - entgegen anders lautender Meinungen und Berichte - in keiner Art und Weise exorbitant angestiegen. Vielmehr verhält es sich so, dass zwischen 1996 und 2003 bescheidene Lohnmassnahmen im Umfang von 4,5 Prozent gegenüber einer Teuerung von 5,7 Prozent eingetreten sind. Die Steigerungen sind somit nicht auf eine Erhöhung der Lohnbezüge und auch nicht auf eine flächendeckende Erhöhung des Personaletats zurückzuführen. Vielmehr sind sie eine Kombination zusätzlicher Aufgaben in spezifischen Bereichen und der Auswirkungen bei den Arbeitgeberleistungen für die Personalvorsorge, die weit höher ausfallen als die effektiven Steigerungen bei der Lohnsumme.

Was hätte jetzt der Antrag der Kommissionsmehrheit für Konsequenzen? Er würde im Ergebnis dazu führen, dass ein gewöhnlicher, normaler Teuerungsausgleich für das [PAGE 1835] Personal kaum mehr realisierbar wäre. Denn die gesamten Personalausgaben würden letztlich nur noch um 1 Prozent erhöht, und wenn man die Auswirkungen einer Lohnerhöhung im Bereich der beruflichen Vorsorge sieht, so wird es nicht möglich sein, im Rahmen der Teuerung zusätzliche Lohnmittel bereitzustellen.

Wenn Sie die Übersicht der UBS über die Lohnsteigerungen im nächsten Jahr vor sich haben, die vor einigen Wochen erschienen ist, so sehen Sie, dass in sehr vielen Branchen Lohnerhöhungen angekündigt sind, die erheblich über der Teuerung liegen. Im Durchschnitt der Gesamtwirtschaft - also auch unter Einbezug der Branchen, die unter der Rezession besonders leiden - ist immer noch von einer Erhöhung der Lohnsumme um 1,4 Prozent auszugehen. Da kann es doch nicht sein, dass der Bund durch einen Beschluss des Parlamentes gezwungen wird, bei seinem eigenen Personal nicht einmal die Teuerung in der Grössenordnung von 1 bis 1,2 Prozent ausgleichen zu können. Denn nebst der Teuerung braucht der Bund auch einen gewissen Spielraum für Lohnmassnahmen, wenn das neue Personalrecht in einer vernünftigen Art und Weise umgesetzt werden soll. Zudem wäre von diesem einen Prozent Steigerung ein Teil für die Bundesaufgaben reserviert, die Sie hier im Parlament beschlossen haben, für die Aufstockungen im Bereich EffVor und in anderen Positionen; ich denke dabei an die Umsetzung der bilateralen Verträge oder an die Aufwendungen, die im Bereich der Uno zusätzlich anfallen werden und in den einzelnen Departementen eingestellt sind.

Wenn Sie diesen Antrag der Mehrheit gutheissen, dann heisst dies konkret: Nein zu einer Lohnerhöhung für das Bundespersonal im Sinne eines Ausgleichs der Teuerung. Denn anders wird es nicht möglich sein, mit dieser geringen Steigerung den Personalhaushalt vernünftig über die Bühne zu bringen. Dies ist zum heutigen Zeitpunkt, in einer Zeit, wo wir in einer rezessiven Phase stehen, mit Sicherheit keine vernünftige Konjunkturpolitik. Durch einen Verzicht auf den Ausgleich der Teuerung werden auch negative Zeichen an die Privatwirtschaft ausgesendet, und das Bundespersonal, das seine Aufgabe in einer guten Art und Weise erledigt, wird durch diesen Parlamentsbeschluss bestraft, indem es eine stark reduzierte Teuerungszulage erhält oder ganz darauf verzichten muss.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen und mit der Minderheit den gegenüber dem ursprünglichen Antrag des Bundesrates bereits um 40 Millionen Franken reduzierten Betrag zu genehmigen.