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preparatory:AB 280981

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-03

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes erledigen wir eine Pendenz, die wir uns mit der Verabschiedung des Finanzdienstleistungsgesetzes im Jahr 2018 selber ins Pflichtenheft geschrieben haben. Damals beschlossen wir, die im Finanzdienstleistungsgesetz vorgesehenen Verhaltensregeln für Finanzdienstleister nicht direkt auf die Versicherungsbranche anzuwenden, sondern sie im Rahmen der VAG-Revision separat zu regeln. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt dieses Ansinnen nach wie vor.

Die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes, das in seiner aktuellen Fassung seit 2006 gilt, bietet weiter die Gelegenheit, einen differenzierten Regulierungs- und Aufsichtsrahmen zu schaffen. Sie bietet dabei Gelegenheit, den Versichertenschutz unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen zu stärken. Sie ermöglicht es zudem, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Versicherungssektors in der Schweiz durch bessere Rahmenbedingungen für Innovationen in diesem Sektor zu stärken. Daran haben wir alle ein eminentes Interesse.

Der Versicherungssektor erwirtschaftet mit jährlich über 300 Milliarden Franken knapp die Hälfte der Bruttowertschöpfung des schweizerischen Finanzsektors und zahlt rund 3,3 Milliarden Franken Unternehmens- und Einkommenssteuern an Bund, Kantone und Gemeinden. Um diesen gewichtigen Beitrag auch in Zukunft sicherzustellen, müssen aber die Weichen für die Zukunft richtig gestellt werden. Ein differenzierter Regulierungs- und Aufsichtsrahmen ist das Ziel.

In der Botschaft wird korrekt festgestellt, dass sich in den letzten fünfzehn Jahren ein Änderungsbedarf ergeben hat. Das Finanzdienstleistungsgesetz habe ich schon erwähnt. Es gilt nun, nicht die gleichen, aber gleichwertige Verhaltensregeln für Versicherer und Vermittler unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Versicherungswirtschaft im VAG festzulegen.

Es ist auch an der Zeit, zum Schutz der Versicherten und auch der Versicherungsunternehmen ein eigenständiges Sanierungsrecht zu schaffen, wie wir es schon bei den Banken kennen. Allein die Tatsache, dass es ein solches Sanierungsrecht gibt, ist für die Versicherten ein Quantensprung.

Schliesslich gilt es, für Versicherungsunternehmen, die nur professionelle Kunden betreuen - dazu gehören insbesondere auch die Rückversicherungen -, Erleichterungen in der Aufsicht zu gewähren. Das gebietet die Verhältnismässigkeit, da in diesen Fällen keine Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten im Spiel sind, die besonders schutzbedürftig wären.

Die vorgelegte Revision bringt denn auch in diesen und weiteren Punkten wichtige und begrüssenswerte Neuerungen. Neben dem zwingend nötigen Sanierungsrecht beinhaltet sie ein Regulierungs- und Aufsichtskonzept, welches auf das Schutzbedürfnis der Versicherungsnehmer abstellt, sowie Verhaltensregeln für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Mit den im VAG vorgesehenen Massnahmen zur Qualitätssicherung im Vertrieb gilt es, bei qualifizierten[NB]Lebensversicherungen mit Blick auf die Regelungen im Finanzdienstleistungsgesetz ein "level playing field" gegenüber dem Bankensektor zu schaffen.

Dass die Vorlage diesem Neuerungsbedarf angemessen nachkommt, verdeutlicht sich dadurch, dass die Kommission ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten ist und diese in der Gesamtabstimmung auch einstimmig angenommen hat; dies bei allen Differenzen, die wir anschliessend noch diskutieren werden. Doch auch eine gute Vorlage kann verbessert werden. In diesem Sinn unterstützt die FDP-Liberale [PAGE 744] Fraktion denn auch verschiedene Anpassungen der Mehrheit der WAK-N, auf welche ich in der Detailberatung noch näher eingehen werde.

Zusammenfassend kann ich festhalten, dass für die FDP-Liberale Fraktion die Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Versicherungssektors als wichtiger Teil des Finanzplatzes und die Verbesserung des Versichertenschutzes, die auch die internationalen Entwicklungen berücksichtigt, kein Widerspruch, sondern absolut vereinbar sind. Mit wenigen, aber gezielten Anpassungen der bundesrätlichen Vorlage können wir das Fundament für eine zielführende und wirkungsvolle Aufsicht über einen zukunftsfähigen Versicherungsplatz schaffen. Das wird uns in der Detailberatung wie auch bei unserem Abstimmungsverhalten der Kompass sein.

In diesem Sinn empfehle ich Ihnen namens der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.