Marti Min Li · Nationalrat · 2021-05-04
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Nach einem schweren Vergewaltigungsfall in Emmen, bei dem der Täter nicht gefunden wurde, reichte der mittlerweile verstorbene Nationalrat Albert Vitali einen Vorstoss ein, um bei schweren Delikten gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität und dort, wo die Ermittlung sonst nicht weiterkommt, die sogenannte DNA-Phänotypisierung zu ermöglichen. Diese kann aus DNA-Spuren mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit äussere Merkmale herauslesen. Zu diesen Merkmalen gehören die Haar-, Haut- und Augenfarbe, aber auch die biogeografische Herkunft.
Viele von Ihnen haben sicher schon Fernsehserien gesehen wie zum Beispiel "CSI", in denen technologisch praktisch alles möglich ist. Die Realität ist allerdings nicht wie im Fernsehen, dessen müssen wir uns ganz klar bewusst sein, wenn wir heute über die Phänotypisierung sprechen. Sie kann möglicherweise in seltenen Fällen einen Beitrag zur Aufklärung von Verbrechen leisten, aber sie ist keine Wunderwaffe, kein Wundermittel. Bei der Phänotypisierung werden Wahrscheinlichkeiten ermittelt, und Wahrscheinlichkeiten sind keine Gewissheiten. Bei der Haarfarbe beispielsweise können rote Haare mit 93 Prozent Wahrscheinlichkeit bestimmt werden, braune Haare hingegen nur mit 74 Prozent. Äussere Merkmale wie die Haarfarbe können ja auch leicht verändert werden.
Ein wichtiger Punkt bei der Phänotypisierung ist die Befürchtung, dass sie zu Diskriminierung führen oder dass sie Diskriminierungen, die schon vorhanden sind, verstärken könnte. Dazu muss ich etwas ausholen. Es ist nicht ganz so einfach und eindeutig. Wir wissen, auch Zeugenaussagen können problematisch sein, sie können diskriminierend sein, und sie sind auch mit Unsicherheiten verbunden. Eine Phänotypisierung könnte auch entlastend sein. Die Kommissionssprecher haben auch auf Fälle hingewiesen wie jenen, in [PAGE 777] welchen die Bewohnerinnen und Bewohner einer Asylunterkunft bei einem Verbrechen in der Nähe derselben dank der Phänotypisierung entlastet werden konnten. Das Problem bei der potenziellen Diskriminierung liegt nicht unbedingt in der einzelnen Phänotypisierung, sondern in der oben ausgeführten eingeschränkten Verwendbarkeit. Wenn wir durch eine Phänotypisierung herausfinden, dass ein Täter männlich ist, braune Haare und braune Augen hat sowie europäischer Herkunft ist, dann ist das für die Fahndung keine grosse Hilfe, weil wir dort immer noch wahnsinnig viele potenzielle Treffer haben. Hat der vermutliche Täter aber eine andere Hautfarbe oder eine andere Herkunft, die in der Mehrheitsgesellschaft selten ist, dann kann die Phänotypisierung Hinweise liefen. Das heisst, dass sie vermutlich eben nur in diesen Fällen zum Einsatz kommen wird.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass diese Methode nicht hundertprozentig funktioniert, dass es schon Fälle mit Fehlern gegeben hat. Der spektakulärste Fall ist jener mit dem sogenannten Heilbronner Phantom, bei dem man Spuren fand, die an sehr vielen Tatorten wiedergefunden wurden und die auf eine Frau hindeuteten. In Österreich wurde eine Phänotypisierung durchgeführt. Man kam zum Schluss, die Täterin sei osteuropäischer Herkunft. Es wurden Hunderte von Proben von Roma-Frauen genommen. Am Schluss stellte sich heraus, dass die DNA-Probe kontaminiert war und die DNA von einer Frau stammte, die in der Wattestäbchenfabrik arbeitete. Die mutmassliche osteuropäische Serienmörderin stellte sich also als Phantom heraus.
Neue Technologien sind immer mit Chancen und Risiken verbunden, und diese gilt es sorgfältig abzuwägen. Die SP-Fraktion wehrt sich nicht grundsätzlich gegen die Phänotypisierung, aber wir wollen, dass es ganz klare Grenzen gibt. Die Motion Vitali wollte die Phänotypisierung nur bei schweren Delikten gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität. Die Vorlage geht aber weit darüber hinaus. Wir wollen daher eine Einschränkung des Deliktskatalogs im Sinne des Motionärs, und wir wollen, dass die geplante Evaluation wirklich kritisch ist, dass wir die Erkenntnisse daraus ernst nehmen und dass die Erkenntnisse auch berücksichtigt werden können, wenn sie kritisch sind. Wir haben aus diesem Grund - dazu werde ich später noch kommen - auch einen Antrag für eine "sunset clause" eingereicht.
Die SP-Fraktion wird auf dieses Gesetz eintreten. Ob wir am Schluss zustimmen können oder ablehnen, hängt auch vom Verlauf der Beratung ab - davon, wie sehr der Gesetzgeber willens ist, beim Deliktskatalog und bei der Kompetenzdelegation an den Bundesrat Grenzen zu setzen. Wir behalten uns vor, am Schluss, wenn die entsprechenden Anträge keine Mehrheit finden, die Vorlage abzulehnen.