Schlatter Marionna · Nationalrat · 2021-05-04
Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Mit der Revision des DNA-Profil-Gesetzes wird uns ein Entwurf vorgelegt, der regelt, wie mit den neuen Möglichkeiten der DNA-Analyse in der Strafverfolgung umgegangen werden soll. Es handelt sich dabei um ein sensibles Thema, da es das Recht der informationellen Selbstbestimmung tangiert. Das ist jenes Grund- und Menschenrecht, das gewährleistet, dass man grundsätzlich selber entscheiden kann, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden sollen. Für die Grünen sind die Grundrechte nicht verhandelbar, und wir werden immer ein besonderes Augenmerk auf Konflikte mit den Grundrechten richten.
In Bezug auf die gesetzliche Umsetzung sind wir der Ansicht, dass der Bundesrat hier einen Kurs vorgibt, der der Sensibilität des Themas keine Rechnung trägt. Er bestätigt damit die Linie, die er beispielsweise beim Antiterrorgesetz vorgegeben hat. Dass dort das Referendum zustande gekommen ist, zeigt, dass zumindest ein Teil der Bevölkerung unsere Bedenken teilt. Die Aufklärung schwerer Verbrechen ist in unser aller Interesse. Die Strafverfolgungsbehörden müssen über die nötigen Möglichkeiten verfügen. Aber wenn man die Einführung von Fahndungsmethoden, die derart invasiv sind, erwägt, muss die gesetzliche Regelung dem Rechnung tragen. Das tut sie nicht.
Die Hoffnungen, die in die Phänotypisierung und den Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug gesetzt werden, halten wir [PAGE 779] für überzogen. Was das Aufwand-Nutzen-Verhältnis anbetrifft, sind wir skeptisch. Bei den Anhörungen in der Kommission waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem Punkt erstaunlich einig: Diese Instrumente kommen sehr selten zum Einsatz, sodass man nicht zu grosse Hoffnungen hegen dürfe. Studien, die aussagen würden, dass die Methode wirklich geeignet sei, vermehrt schwere Straftaten aufzuklären, fehlen gänzlich. Die international öffentlich genannten Beispiele erfolgreicher Fahndungen lassen sich an einer Hand abzählen.
Im Gegensatz zur einfachen DNA-Profil-Erstellung ist die Phänotypisierung ein schwerer Grundrechtseingriff, denn im Unterschied zur DNA-Profil-Erstellung muss bei der Phänotypisierung auf die gesamte DNA zugegriffen werden. Man könnte so zum Beispiel auch Informationen über den Gesundheitszustand einer Person erhalten.
Wir alle hinterlassen ständig und überall Spuren unserer DNA und könnten in den Fokus von Ermittlungen geraten. Genau darum braucht es einen engen Rahmen, in dem die Fahndungsmethoden angewandt werden können. Dieser enge Rahmen wird aus Sicht der Grünen mit folgenden Eckpunkten abgegrenzt:
1.[NB]Der Strafkatalog muss, wie das auch die Motion Vitali gefordert hat, auf schwerwiegend gewalttätige Straftaten beschränkt werden. Die Verhältnismässigkeit ist bei der jetzigen Regelung nicht gegeben. So wäre es beispielsweise schon bei einem Kreditkartenmissbrauch oder einem Diebstahl möglich, zur Phänotypisierung zu greifen.
2.[NB]Die Subsidiarität muss ausdrücklich im Gesetz verankert werden. Diese ist heute quasi systembedingt gegeben, weil die neuen Methoden aufwendig und teuer sind und die Resultate nur in Wahrscheinlichkeiten bestehen, die mit grosser Unsicherheit behaftet sind. Mit dem technologischen Fortschritt und einer höheren Genauigkeit der Methoden sowie mit den zusätzlichen Möglichkeiten werden aber auch die Begehrlichkeiten wachsen.
3.[NB]Da es sich bei den Methoden um schwere Grundrechtseingriffe handelt, müssen sie durch ein Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden.
Es ist an uns als Gesetzgeber, hier einen engen Rahmen vorzugeben und die Freiheit und Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Mit dieser Argumentation hat das Parlament 2003 die Phänotypisierung abgelehnt. Lassen Sie uns dies heute wieder tun oder zumindest einen engen Rahmen dafür vorgeben. Grundrechte verjähren nämlich nicht.