Flach Beat · Nationalrat · 2021-05-04
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Die Analyse von DNA-Spuren, die zur Aufklärung von Verbrechen gesammelt und verwertet werden, ist ein Instrument der Kriminalistik, das sich in den letzten Jahren weiterentwickelt hat. Die Kriminalistik hat eine lange Geschichte. Jede Technologie, die sich neu angeboten hat, wurde zum einen von den Verbrechern, zum andern aber natürlich auch von der Polizei aufgenommen. Von der Polizei wurde sie aufgenommen, um entsprechende Verbrechen aufzuklären bzw. um aus den vorgefundenen und verwertbaren Spuren und Zeugenaussagen ein Bild zu erstellen, das letztlich dazu führt, dass Täter gefunden werden. Es ist eine der Hauptaufgaben des Staates, für die Sicherheit seiner Menschen zu sorgen und Verbrechen auch zu ahnden.
1891 schrieb Sir Arthur Conan Doyle "Die Liga der Rotschöpfe", eine Geschichte mit Sherlock Holmes, die Sie wieder einmal lesen sollten, weil sie die Kriminalistik am Anfang der Technologisierung darstellt und weil sie nicht nur amüsant ist, sondern auch erstmals das zum Inhalt hat, worüber wir heute sprechen. In der "Liga der Rotschöpfe" ging es darum, dass eine Äusserlichkeit eines Haupttäters überhaupt erst die Idee für dieses Verbrechen bot, das Sir Arthur Conan Doyle damals aufschrieb. Er hat über Kriminalistik als Detektivarbeit, als das Zusammenfügen und Lesen von Spuren geschrieben.
Das machen wir in der Kriminalistik heute immer noch. Jede Technologie, die kommt, nehmen wir auf. Jede neue Technologie wird dazu führen, dass man mehr Verbrechen aufklären kann. Das gilt für Fingerabdrücke, die ganze digitale Welt, das Kommunikationswesen, in dem sich unsere Spuren finden lassen, die wir alle, aber selbstverständlich auch Täter hinterlassen. Das gilt letztlich auch für die DNA, die Spur des Menschen und seiner Herkunft - unsichtbar für uns alle, aber eben erfassbar und in einem Labor untersuchbar.
Jede neue Technologie bringt eben auch das Risiko mit sich, dass sie missbraucht wird, dass sie Fehler beinhaltet. Vor allen Dingen sind mit der Vernetzung solcher Technologien auch entsprechende neue Risiken verbunden. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine DNA-Spur, und Sie nehmen jetzt noch ein paar neue Technologien mit auf, die wir zur Verfügung haben. Sie sagen nämlich: Wir nehmen eine Phänotypisierung dieser Spur vor, die wir von irgendeinem Spurenleger gefunden haben, gehen jetzt noch weiter und ermitteln aus der Phänotypisierung dann letztlich auch noch eine biometrische Form, das heisst beispielsweise nicht nur eine Gesichtsform oder die Haarfarbe, sondern die Abstammung. Mit neusten Logarithmen und Gesichtserkennungs-Software fangen wir an, die Gesellschaft, die sich auf öffentlichen Plätzen befindet, quasi zu scannen.
Das ist Zukunftstechnologie, das sind Zukunftsgedanken. Aber man macht sich heute schon Gedanken darüber, wohin das führt. Darum ist es wichtig, dass wir jeden einzelnen Schritt, den wir in diesem Bereich tun, sehr genau anschauen und sehr genau reglementieren, auch im Hinblick darauf, wohin dies später einmal führen kann. Aber es ist ganz klar: Die Analyse von DNA-Spuren ist heute schon ein Instrument, mit dem man Verbrechen aufklären kann. Das ist auch richtig so. Es braucht deshalb auch eine gesetzliche Grundlage dazu. [PAGE 781]
Der Nichteintretensantrag aus der grünen Fraktion würde dagegen auch nichts helfen; denn es ist so, dass seit 2015 Suchläufe durch das Bundesgericht entsprechend legitimiert sind und man diese Technologie heute schon anwenden kann. Mit dem Gesetz schaffen wir aber die Möglichkeit, einen klaren Rahmen zu setzen und auch klar darzustellen, wieweit wir das zulassen wollen und wie wir die Gewichtung vornehmen zwischen dem Schutz des Individuums, also des gläsernen Bürgers oder der gläsernen Bürgerin, hinsichtlich seiner oder ihrer Daten einerseits und der Aufklärung von Verbrechen andererseits. Das Instrument der Aufklärung von Verbrechen durch die Analyse von DNA-Spuren müssen wir der Kriminalistik als ein weiteres Instrument in die Hand geben. Es wird aber niemals so sein, dass wir uns hier politisch hinstellen und sagen können, dass wir in Zukunft jedes Verbrechen aufklären würden. Das können wir wahrscheinlich nicht, so traurig das ist, es ist einfach die Realität.
Wir können auch nicht sagen, dass wir alles zulassen dürfen. Vielmehr müssen wir klare Kriterien setzen, wenn es darum geht, welche Datenbanken angelegt werden können, in welchen Datenbanken man suchen darf und aufgrund welcher Verbrechen in welchem Schweregrad man solche Phänotypisierungen und Verwandtschaftssuchläufe tatsächlich machen darf.
Was wir hier ebenfalls tun müssen, ist, das ganz klare Commitment abzugeben, dass wir von den Ermittlungsbehörden erwarten, wenn wir ihnen dieses Mittel mit klaren Grenzen und Regeln, aber auch mit einer starken Wirkung in die Hand geben, dass die Anwendung dieser Technologie immer auch unter wissenschaftlicher Begleitung erfolgt. Es soll nicht so sein, wie wir es in den abendlichen Fernsehkrimis sehen, wo jeder Fall in 90 Minuten gelöst wird, sondern halt so, dass es eben auch mit wissenschaftlicher Unterstützung erfolgt. So kann es manchmal etwas länger dauern, aber es ist wichtig, dass wir bei diesen Instrumenten entsprechende Verantwortlichkeiten ebenfalls verankern.
Insofern treten die Grünliberalen auf die Vorlage ein. Wir werden dann zu den Minderheitsanträgen noch einige wichtige Ausführungen machen.
Ich bitte Sie um Eintreten.