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Flach Beat · Nationalrat · 2021-05-04

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-05-04

Wortprotokoll

Hier in Block 1 lehnen wir den ersten Minderheitsantrag ab, der verlangt, dass neben dem Resultat des Labors noch ein unabhängiges Gutachten die Verwandtschaftsbezüge bestätigen soll. Das macht tatsächlich keinen Sinn. Wichtig ist hier vielmehr, dass es eine wissenschaftliche Begleitung der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden durch das Labor und durch die Wissenschaft gibt, um das Resultat, das sie bei einem Suchlauf erhalten, auch zu erklären, und dass die Wissenschaft zusammen mit den Behörden schaut, wie man es dann tatsächlich auch verwenden kann. Das ist viel wichtiger, als dass noch eine zusätzliche, ebenso gut ausgerüstete Institution darüberschaut. Die Strafverfolgungsbehörden müssen vielmehr wissen, was das Resultat tatsächlich aussagt und was sie damit machen können. Das wird heute in meinen Augen so gemacht. Mindestens wurde uns in den Anhörungen erklärt, dass das heute so geschieht. Das ist wichtig. Das sollte man noch ausbauen.

Was bei diesem Punkt eigentlich viel wichtiger ist, ist die Frage, in welchen Datenbanken man diese Suchläufe nach Verwandtschaftsbezug dann macht. Wir haben einfach unsere Datenbank - das wurde ausgeführt -, in der die Daten der Straftäter enthalten sind, von denen es aufgrund eines Strafverfahrens bei uns bereits ein DNA-Profil gibt. Es gibt aber mittlerweile Tausende von anderen Datenbanken, und es wird in Zukunft noch viel mehr Datenbanken geben, und zwar private. Wir haben festgestellt, dass gerade im Bereich der schweren Kriminalität natürlich dann auch die Frage besteht, ob man, wenn man keinen Hit bezüglich Verwandtschaft hat, dann einfach in die nächste Datenbank gehen soll.

Es gibt private Datenbanken, die aus genealogischen Gründen angelegt werden, in denen man nach Verwandten suchen kann, in denen man vielleicht den reichen Onkel in Amerika oder was weiss ich suchen kann. Selbstverständlich [PAGE 786] geht es vor allen Dingen um Verwandtschaftsbezüge bei Vaterschaftsstreitigkeiten. Diese DNA-Datenbanken wachsen jährlich, ins Unermessliche. Es wird sich die Frage stellen, in welchem Moment die Strafverfolgungsbehörde auf so eine private Datenbank zugreifen kann. Wir haben versucht, diese Fragen in der Kommission zu diskutieren. Wir sind aber zu keinem klaren Schluss gekommen, ausser dass wir es jetzt nicht hier regeln wollen. Meiner Meinung nach ist es heute grundsätzlich möglich, dass die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung in einer anderen, privat geführten Datenbank macht, wenn sie Kenntnis davon hat, dass sich dort ein Hit ergeben könnte. Wir müssen in der Zukunft regeln, wie wir das handhaben wollen. Das ist wesentlich wichtiger als die Frage, ob es noch ein zweites Gutachten gibt. Ich[NB]bitte[NB]Sie[NB]um[NB]Ablehnung des Minderheitsantrages Roth Franziska.

Beim Antrag der Minderheit I (Fivaz Fabien) zu Artikel 258a StPO geht es um die Frage, ob wir einen Kriterienkatalog für die Verwandtschaftssuche aufstellen wollen. In der Vernehmlassung hatten wir noch gesagt, dass wir einen klaren, strikten Strafkatalog mit Straftaten wollen, die wir damit tatsächlich abdecken möchten. Danach haben wir festgestellt, dass jede Liste, die wir führen, lückenhaft ist und dann vielleicht genau den Fall, den man im Auge hat, auslässt. Das macht es sehr schwierig. Deshalb sind wir der Meinung, dass sich der Ständerat das noch einmal anschauen sollte. Ob die Auslegung, wie sie die Mehrheit hier macht, wirklich die richtige ist, sei dahingestellt, aber wir folgen hier einmal der Mehrheit.

Zum Antrag der Minderheit II (Fivaz Fabien) zu Artikel 258a Absatz 2 StPO: Das scheint mir eine Selbstverständlichkeit zu sein. Die Sprecherin der FDP-Liberalen Fraktion hat vorhin gesagt, dass das ein riesiger Aufwand sei und dass man die Personen, die einmal im Fokus einer Familienermittlung durch DNA gestanden haben, vielleicht nicht mehr finden würde. Mit diesem Minderheitsantrag will man Personen darüber informieren, dass sie im Fokus von Ermittlungen standen. Vielleicht wurden sie monatelang oder jahrelang in den Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden geführt. Sie nicht darüber zu informieren, dass das der Fall war, scheint mir dann doch rechtsstaatlich äusserst bedenklich zu sein. Wenn der Staat mit dem Gewaltmonopol und den Möglichkeiten, die er hat und die wir mit diesem Gesetz noch erweitern, Personen in den Fokus nimmt und Ermittlungen führt, dann bin ich der Meinung, dass sie nach Abschluss des Verfahrens darüber informiert werden sollten.