preparatory:AB 281197
Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-04
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, wir befinden uns in Block 2, "Phänotypisierung und Evaluation". Dieser Block ist der Kern der Vorlage; ich glaube, das ist unbestritten. Entsprechend hatten wir hierzu in der Kommission die intensivsten Diskussionen und auch zahlreiche Anträge. Ausser in einem Punkt folgte die Mehrheit dem Bundesrat. Ich gehe die Punkte noch einmal schnell durch.
Zum Minderheitsantrag Roth Franziska: Bei Artikel 2b Absatz 2 Buchstabe b will Frau Roth die Ermittlung der biogeografischen Herkunft streichen. Die Mehrheit erachtet es als wichtig, dass neben der Augen-, Haar- und Hautfarbe gemäss Buchstabe a und dem Alter gemäss Buchstabe c auch die biogeografische Herkunft ermittelt werden darf.
Die Minderheit Riniker will dem Bundesrat die Kompetenz geben, die in Artikel 2b Absatz 2 aufgeführten Merkmale zu erweitern. Er soll weitere äusserlich sichtbare Merkmale festlegen können, sofern das der technische Fortschritt erlaubt. Der Kommissionsmehrheit geht das definitiv zu weit. Die Kommissionsmehrheit sieht schon, dass diese Möglichkeit zweckmässig ist. Sie will aber dem Bundesrat nicht die Kompetenz übertragen, dies in einer Verordnung zu regeln. Sie will, dass er eine Schleife macht. Das heisst, dass der Bundesrat eine Vorlage ausarbeiten und diese dem Parlament vorlegen muss. Somit ist die Vorlage referendumsfähig. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Punkt auch im Ständerat zu Diskussionen führen wird.
Dann folgt der Antrag der Minderheit Marti Min Li. Sie will eine Befristung dieses gesamten Gesetzes oder zumindest des Kernpunkts dieses Gesetzes auf acht Jahre. Das sieht die Kommissionsmehrheit nicht ein. Es ist klar: Wenn hier eine Befristung auf acht Jahre drinsteht, dann fällt das Gesetz nach acht Jahren weg. Das würde dann aber auch bedeuten, so hat es Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärt, dass es in laufenden Verfahren nach acht Jahren "Stopp!" hiesse. Die Mehrheit erachtet dies nicht als richtig. Die Mehrheit möchte Ihnen auch mit auf den Weg geben, dass das Parlament jederzeit die Möglichkeit hat, mittels Vorstössen, die dann hier behandelt werden können, etwas an diesem Gesetz zu ändern oder - wenn nötig - diese Gesetzgebung wieder rückgängig zu machen. Aber wir denken, es macht keinen Sinn, eine Befristung in ein solches Gesetz hineinzunehmen.
Dann komme ich zur Minderheit III (Porchet). Sie will hier wieder einen Deliktskatalog einführen; wir haben es gehört. Auch darüber haben wir beim ersten Block intensiv gesprochen. Einen Deliktskatalog erachtet die Mehrheit nicht als sinnvoll, weil sie Mühe damit hat, zu erkennen, wo dann die Grenzen gesetzt werden.
Wenn diese Minderheitsanträge durchkommen, erachtet die Mehrheit dieses Gesetz nicht mehr als das, was es sein sollte - und es wären ihm nahezu sämtliche Zähne gezogen. Ich möchte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit bitten, mit ihr dem Bundesrat zu folgen, ausser bei Artikel 2b Absatz 4 mit dem Antrag der Minderheit Riniker, ich habe das ausgeführt.
[VS]