Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2002-12-02
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-02
Wortprotokoll
Was der Ständerat hier beschlossen hat, ist alles andere als das Resultat eines Zufallsmehrs. Es geht hier nicht um die Beaufsichtigung der Invalidenversicherung in finanzieller Hinsicht. Die privaten Revisionsstellen, die Sie, Herr Widrig, verlangen, beaufsichtigen in diesem Geschäft eben nicht die Rechnungsführung der IV-Stellen, sondern unter anderem den Invalidisierungsgrad, die Praxis der IV-Stellen bei der medizinischen Überprüfung der Assistenzentschädigung usw., wie Sie Artikel 57 entnehmen können.
Mit einer privaten Stelle wird die öffentliche Aufsicht unseres Erachtens geschwächt. Es ist ja das Bundesamt für Sozialversicherung, das diese Leistungen ausschüttet, und die privaten Revisionsstellen haben nicht in erster Linie hier buchhalterisch etwas zu befinden, sondern die Leistungsberechtigung zu prüfen. Dafür braucht es unseres Erachtens eine kantonsübergreifende einheitliche Prüfung, die eben nicht zufällig irgendeiner privaten Revisionsstelle zugewiesen wird - ganz abgesehen davon, dass es heute gar keine solchen Revisionsstellen gibt, die unter anderem solche Dienstleistungen der fachärztlichen Beaufsichtigung anbieten würden.
Es wird hier ja sehr viel Bundesgeld verteilt. Anders als bei der AHV geht es nicht in erster Linie um finanzielle Leistungen, und es gilt hier ein bisschen: Wer zahlt, befiehlt und sollte auch die Qualität der Leistungsausschüttung beaufsichtigen können. In unseren Augen ist das Bundesamt für Sozialversicherung die dafür geeignete Stelle, die auch die Aufsicht einheitlich und gesamtschweizerisch wahrnehmen soll. Der Ständerat ist auch zu diesem Befund gekommen.
Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.