Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2002-12-02
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-02
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Widrig. Die Überprüfung der Geschäftsführung der IV-Stellen durch das zuständige Bundesamt vermag nicht zu befriedigen. Daran ändert auch eine jährlich durchgeführte Prüfung nichts. Die heutige Situation der Kontrolle durch das BSV grenzt an Selbstkontrolle, weil das BSV gemäss Artikel 92bis der IV-Verordnung unter anderem den Stellenplan jeder IV-Stelle, die Organisation und das jährliche Verwaltungskostenbudget der IV-Stellen zu bewilligen hat. Wenn das für die Betriebsführung indirekt mitverantwortliche Amt - also das BSV - auch noch selber die Revision durchführt, kann unseres Erachtens nicht von einer Unabhängigkeit der Revision gesprochen werden.
Wir sind klar der Meinung, dass die Revision durch eine externe, unabhängige und spezialisierte Revisionsstelle durchgeführt werden soll. Gemäss Antrag der Minderheit muss diese Revisionsstelle vom zuständigen Bundesamt anerkannt werden. Das BSV würde also auch weiterhin für eine einheitliche Anwendung des Gesetzes sorgen, was richtig ist. Die Revision umfasst eine fachliche, administrative und finanzielle Aufsicht. Für die Durchführung der Revision durch unabhängige, externe Revisionsstellen braucht es klare Revisionsvorgaben und klare Qualitätskriterien, die das BSV festlegen kann.
Die Darstellung, wonach ein komplexes Geschäft wie die IV nur von einigen Spezialisten beim BSV verstanden und überprüft werden könne, können wir nicht nachvollziehen. Nach einer Einführungsphase wären externe Revisionsstellen sehr wohl in der Lage, die Revisionen fachgerecht durchzuführen. Bei der AHV und den anderen Sozialwerken haben wir bereits externe und unabhängige Revisionsstellen; die IV bildet hier die einzige Ausnahme.
Mit etwas gutem Willen seitens des BSV können gestützt auf den Antrag der Minderheit gute Lösungen gefunden werden; davon sind wir überzeugt. Die Kompetenzen werden klar geregelt. Die heutige Vermischung und Verwischung der Aufgaben des BSV zwischen indirekter Einflussnahme auf die Betriebsführung der IV-Stellen, den Aufsichtsaufgaben und der Kontrollfunktion könnten entflochten und klar geregelt werden. Das ist der richtige Weg.
Unterstützen Sie deshalb den Antrag der Minderheit Widrig.