Kälin Irène · Nationalrat · 2021-05-04
Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Auf den ersten Blick scheint die Forderung eines obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter eine Art Komplettierung unserer Demokratie zu sein, eine Art Garantie für mehr Mitbestimmung durch Volk und Stände. So einfach, wie es auf den ersten Blick scheint, ist es aber nicht - im Gegenteil.
Erstens stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit und dem Handlungsbedarf. Es gibt oder besser gab das Referendum sui generis, die Ausnahme der Regel: ein obligatorisches Referendum, das man in gewissen Ausnahmefällen durchgeführt hat, in welchen man gesagt hat, man möchte - obwohl von der Verfassung her nicht obligatorisch vorgeschrieben - der Bevölkerung eine Vorlage vorlegen, eine zusätzliche Abstimmung haben. Es war eine politische Abwägung.
Im austarierten Regelwerk der Bundesverfassung sind das Fälle, die so nicht vorgesehen waren. Es hat sie aber gegeben, und nun will man das mit dieser Vorlage zum geltenden Recht machen, will versuchen zu regeln, wann das obligatorische Referendum bei völkerrechtlichen Verträgen zur Anwendung kommen muss.
Es gab - es wurde erwähnt - in den letzten hundert Jahren drei Fälle, bei denen das tatsächlich zur Diskussion stand. In diesen drei Fällen war man sich einig, dass ein obligatorisches Referendum zwar nicht explizit in der Verfassung vorgesehen ist, aber man hat es so interpretiert, dass man trotzdem eine Abstimmung machen wollte, weil man die Frage als besonders wichtig erachtete. Das war in der Vergangenheit wie gesagt dreimal der Fall. Es war eine politische Abwägung, und wir haben die Freiheit, das wieder zu tun, wenn wir es als richtig und wichtig erachten, ohne dass wir diese Vorlage dazu brauchen.
Das führt mich zum zweiten Punkt: Es stellt sich die Frage, ob mit der vorliegenden Vorlage aus dem Ständerat denn tatsächlich Klarheit geschaffen wird, wann ein obligatorisches Referendum zur Anwendung kommen soll und wann nicht. Die fehlende Klarheit ist das, was ja am heutigen System bemängelt wird, weil es heute eben eine politische Frage ist. Wir sind klar der Meinung, dass keine Klarheit gewonnen wird. Im Gegenteil: Die Ausgangslage bleibt dieselbe, es braucht die politische Beurteilung, wann ein völkerrechtlicher Vertrag Verfassungscharakter hat. Wir können uns dieser Aufgabe nicht entledigen. Es ist unsere Aufgabe, es ist die Rolle der Bundesversammlung, eine Einschätzung der Wichtigkeit oder eben der Verfassungscharakteristik von Verträgen vorzunehmen.
Es erscheint uns Grünen falsch, ja sogar gefährlich, den Anschein zu erwecken, man könne dies mit einem Automatismus lösen. Die Diskussion würde so weg von der inhaltlichen Frage, hin zur Frage verschoben, wer in einem konkreten Fall Demokratiefreund und wer Demokratiefeind ist. Wer für einen internationalen Vertrag ist, wird ein obligatorisches Referendum tendenziell eher umgehen wollen, weil die Hürden höher würden, und umgekehrt. Das sind die politischen Realitäten. Wir müssen ehrlich genug sein und sagen, dass wir uns von dieser Aufgabe nicht entlasten können.
Besonders schwerwiegend ist das aus Sicht der Grünen bei den Grundrechten. Während sich selbst die Experten nicht einig sind, wie diese abzugrenzen wären, scheint man zu glauben, dass es dafür ein Ständemehr braucht. Aber ich frage Sie: Welches spezifische Vetorecht haben denn die Kantone, wenn es um den Ausbau der Grundrechte geht? Unsere Kantone sind vieles, aber sie sind keine Grundrechtsträger. Bei Grundrechten geht es darum, die Individuen zu [PAGE 811] schützen, auch vor der staatlichen Macht. Die Kantone haben kein spezifisches Anrecht auf ein Veto, im Gegenteil.
Für uns Grüne ist das demokratiepolitisch ein Rückschritt. Damit wird das Ständemehr zum Mass aller Dinge stilisiert, und das fakultative Referendum wird entkräftet.
Das führt mich zum dritten Punkt: Die Demokratie wird durch diese Vorlage nicht gestärkt, wie es immer wieder gesagt wird. Wenn das Parlament sich nicht für das Referendum sui generis entscheidet - und die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir durchaus fähig sind, einen solchen Entscheid zu fällen -, besteht immer noch die Möglichkeit eines fakultativen Referendums. Dieses ist aufwendiger, aber es führt zu einer echten politischen Auseinandersetzung, und es wird immer wieder gemacht und gelebt in unserer Demokratie. Wir wissen es, direkte Demokratie ist nicht nur viel teurer als andere politische Systeme, sie ist auch anstrengender. Der Prozess mit dem fakultativen Referendum und dem Sammeln von 50[NB]000 Unterschriften ist aber entscheidend für unser demokratisches System, für die demokratische Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit. Vermehrte Abstimmungen sind nicht per se sinnstiftend für eine Auseinandersetzung.
Diese Vorlage erweckt den Anschein, dass es bloss um die Kodifizierung einer Praxis geht. Doch sollte man vorsichtig sein, wenn man ohne Notwendigkeit die Ausnahme zur Regel machen will, ohne genau sagen zu können, wann genau diese Regel zur Anwendung kommen soll.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wir sehen die Notwendigkeit nicht gegeben und sehen auch nicht, wie die Vorlage zu mehr Klarheit führen soll. Ich zitiere nicht mich selber, aber viele von Ihnen hier im Saal, wenn ich sage: "Wenn es kein Problem gibt, dann dürfen wir auch keine neuen Gesetze machen." Genau das ist aber hier der Fall: Es gibt kein Problem, und wenn es kein Problem gibt, dann müssen wir es nicht regeln, zumal die vorgeschlagene Lösung des Ständerates ganz offensichtlich neue Probleme schaffen würde.
Deshalb bitte ich Sie namens der grünen Fraktion und zusammen mit der Mehrheit der SPK, nicht auf diese Vorlage einzutreten.