Widmer Céline · Nationalrat · 2021-05-04
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Ich spreche für die Minderheitsanträge, die ich von Angelo Barrile übernommen habe und heute hier für ihn vertrete, und ich übernehme auch noch das deutsche Fraktionsvotum zu diesem Block.
Die Vorlage sieht vor, dass Personendaten von Drittpersonen zwar nur dann bearbeitet werden, wenn die Daten der betroffenen asylsuchenden Person nicht ausreichen, aber sie erlaubt es eben. Uns geht die Bearbeitung von Personendaten von Drittpersonen aber ganz grundsätzlich zu weit, auch wenn sie nur subsidiär beansprucht wird. Deshalb beantrage ich Ihnen in Vertretung von Nationalrat Barrile, Absatz 1bis von Artikel 8a zu streichen.
Absatz 5 von Artikel 8a sieht vor, dass die Personendaten spätestens nach einem Jahr gelöscht werden. Ich beantrage Ihnen in Vertretung von Herrn Barrile, dass die Aufbewahrungsfrist auf sechs Monate verkürzt wird. Für eine datenschutzrechtlich möglichst massvolle Umsetzung dieser Vorlage ist es notwendig, dass die aus diesen Durchsuchungen gewonnenen Daten so rasch wie möglich gelöscht werden. Dies entspricht auch dem Grundsatz der Datensparsamkeit des Datenschutzgesetzes. Vor diesem Hintergrund muss die vorgeschlagene Dauer der Speicherung von einem Jahr halbiert werden.
Nun zu den anderen Präzisierungen in Artikel 8a zur Bearbeitung dieser Daten aus elektronischen Geräten: Diese begrüssen wir mehrheitlich. Insbesondere wichtig ist uns, dass in jedem einzelnen Fall vorgängig geprüft wird, ob eine Auswertung wirklich notwendig und verhältnismässig ist. Den Antrag der Minderheit Rutz Gregor, die diesen Absatz 2bis streichen will, lehnt die SP-Fraktion entschieden ab.
Es handelt sich unbestritten um einen schweren Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Daher ist es zwingend notwendig, dass die asylsuchende Person vor Aushändigung der Datenträger umfassend über den Ablauf der Datendurchsuchung und die Speicherung und Löschung informiert wird. Es geht bei dieser Informationspflicht auch darum, dass die Rechte der Betroffenen im Verfahren gewahrt werden; dies hat auch Frau Bundesrätin Keller-Sutter vorhin betont. Der Streichungsantrag der Minderheit zu Absatz 3bis ist daher abzulehnen.
Wichtig ist auch, dass die betroffene Person während der Auswertung anwesend sein kann. Richtig und wichtig ist ebenfalls, dass in den Schlussbestimmungen eine Monitoring-Pflicht aufgenommen wurde. Es ist gemäss heutigem Kenntnisstand - und da lässt sich nichts schönreden - eben wirklich äusserst fraglich, ob die Massnahmen überhaupt die gewünschte Wirkung erzielen. Das kritisierte nicht nur der Edöb in seiner Stellungnahme; auch der Bundesrat gibt zu, dass diese Frage heute nicht abschliessend beurteilt werden kann. Der Bundesrat muss deshalb spätestens nach drei Jahren einen Bericht vorlegen. Dieser muss nachweisen, ob diese Gesetzesänderung zumindest im Sinne des Erfinders zweckmässig, wirksam und wirtschaftlich oder eben doch reine Symbolpolitik auf dem Buckel der Schwächsten ist.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, die von mir übernommenen Minderheitsanträge Barrile und die Einzelanträge Marra zu unterstützen.